Unverständnis über Entscheidung in Niedersachsen bezüglich digitaler Fortbildungen
06.11.2020
- Kopfschütteln und Unverständnis über Entscheidung des niedersächsischen Kultusministeriums.
- Niedersachsens Kultusministerium besteht – als einziges Bundesland – auf Präsenzveranstaltung für die „jährliche 24-Stunden Fortbildung“ für Praxisanleiter
Trotz der momentanen Corona-Kontaktbeschränkungen besteht das niedersächsische Kultusministerium darauf, zwei Drittel der jährlichen „24-Stunden Fortbildung“ für Praxisanleiter im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung als Präsenzveranstaltung stattfinden zu lassen. „Im Hinblick au
f die aktuellen Corona-Bestimmungen ist diese Entscheidung völlig unverständlich. Außer Bremen und Niedersachsen haben alle anderen Bundesländer diese Fortbildung als reine online-Veranstaltung genehmigt. Im Ergebnis heißt das, dass viele Praxisanleiter in Niedersachsen ihrer Verpflichtung zu der jährlichen Fortbildung nicht nachkommen können“, gibt Andrea Kapp, Geschäftsführerin des bad e.V., zu Bedenken.
Aufgrund der Corona-Beschränkungen und den damit einhergehenden Einschränkungen für Präsenz-Seminare hat der bad e.V. mit den Landeskultusministerien eine Regelung gefunden, um die Fortbildung zum Praxisanleiter im Rahmen der generalistischen Ausbildung aktuell durchführen zu können. Alle Bundesländer bis auf Bremen und Niedersachsen haben zugestimmt, diese Fortbildung bis auf Weiteres digital stattfinden kann. Für Bremen und Niedersachsen war eine Präsenzphase von mindestens „70 %“ vorgesehen. Bremen hat den Zeitraum für die Präsenzveranstaltung bis Ende August 2021 verlängert, für Niedersachsen gilt aber weiterhin:
Bis zum 31.12.2020 muss die Fortbildung beendet sein.
Die geplante zweitägige Präsenzveranstaltung im November in Hannover muss nun mit Blick auf die Landesverordnung sowie das Infektionsgeschehen abgesagt werden. Somit kann die bad-Präsenzveranstaltung nicht stattfinden und die Praxisanleiter können ihre „24-Stunden Fortbildung“ nicht beenden.
„Es ist unverständlich, dass es so wenig Flexibilität – und letztendlich Verständnis – für den Sachverhalt im niedersächsischen Kultusministerium gibt: Die Praxisanleiter müssen ihre jährliche Fortbildung absolvieren, und was spricht dagegen, sie als reine online-Fortbildung stattfinden zu lassen, wenn die Bestimmungen zur Einschränkung der Corona-Pandemie nichts anderes zulassen?“, so Andrea Kapp. Wünschenswert aus Sicht des bad e.V. wäre eine den Umständen angepasste Regelung, wie sie in den anderen Bundesländern auch getroffen wurde.
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