3. Rahmenbedingungen schaffen, wie Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte sie benötigen!

Aktueller Status

Die Soziale Pflegeversicherung in Deutschland gerät immer mehr in finanzielle Schieflage

Die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) steigen seit ihrer Einführung 1995 stetig. In den Jahren 2021 und 2022 überstiegen sie die Einnahmen um mehr als 3,5 Milliarden Euro. Die mit dem PUEG vorgenommene Beitragserhöhung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebereinzahlungen in die Pflegeversicherung konnte nur kurz für Entlastung sorgen. Dem dadurch erzielten Plus von rund 1,8 Milliarden Euro steht im ersten Quartal 2024 bereits ein Minus von 650 Millionen Euro gegenüber. Für das komplette Jahr 2024 prognostizierte der GKV Spitzenverband Bund ein Defizit von 1,8 Milliarden Euro (Quelle: gkv-Spitzenverband).

Der vdek rechnet für 2025 sogar mit einem zusätzlichen Defizit von mindestens 3,5 Milliarden Euro (Quelle: vdek Ersatzkassen).

Ein Grund ist sicherlich die starke Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen. Gab es bei Einführung der Sozialen Pflegeversicherung 1995 noch circa 1 Million Betroffene, sind es 2024 über 5 Millionen Menschen, die auf eine pflegerische Versorgung angewiesen sind. In Zukunft wird mit einer weiteren Zunahme gerechnet: Vorausberechnungen des Statischen Bundesamtes lassen einen Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen auf bis zu 6,8 Millionen im Jahre 2055 erwarten (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Gleichzeitig werden die „Baby-Boomer“ aus dem Erwerbsleben ausscheiden, was dazu führen wird, dass es neben der Zunahme der Anzahl an Pflegebedürftigen zu einer Abnahme auf der Einnahmenseite der Pflegeversicherung kommen wird. Für steigende Ausgaben hat ebenso die seit 2022 geltende Tariftreuepflicht gesorgt. Auch die gestiegenen allgemeinen Lebenskosten tragen zur finanziellen Schieflage der Pflegekassen bei: Inflationsraten von 6,9 Prozent im Jahr 2022 bzw. 5,9 Prozent im Jahr 2023 verursachten einen massiven Kostendruck. Bislang wurde auf die Finanzierungsprobleme der SPV mit immer wiederkehrenden Beitragserhöhungen reagiert. Die Notwendigkeit einer strukturellen Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung weitgehend unstreitig.

Das geschieht, wenn nichts geändert wird

Die Pflegeversicherung wird in ihrer jetzigen Form immer weniger pflegerische Leistungen für die Versicherten bezahlen können. Eine qualitativ gute Pflege für alle wird dadurch nicht mehr möglich sein. Nur finanzkräftige Pflegebedürftige werden sie sich noch leisten können. Die Versicherungsbeiträge werden
unaufhörlich steigen. In letzter Konsequenz wird das aber nicht reichen, um die SPV vor ihrer Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Als Folge werden Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich nicht mehr überlebensfähig sein, womit eine immense Zunahme ihrer Insolvenzen verknüpft sein wird. Der Zusammenbruch der pflegerischen Infrastruktur wird nicht zu verhindern sein.

Die Anzahl der fehlenden Pflegekräfte, die am Markt benötigt werden, wird stetig weiterwachsen. In Deutschland werden bis zum Jahr 2049 rund 690.000 Vollzeitkräfte in der Pflege fehlen (Quelle: Statistisches Bundesamt 2024), wenn das zwingend erforderliche, aktive und nachhaltige Gegensteuern ausbleibt. Auszubildende und Pflegefachkräfte mit im Ausland erworbener Qualifikation werden nicht bzw. nicht schnell genug nach Deutschland kommen können, um die Lücken zu schließen. Die vorhandenen Pflegekräfte werden zunehmend unter der stetig wachsenden Arbeitsbelastung leiden.

Dies wird die Attraktivität der Pflegeberufe zusätzlich beeinträchtigen und den ohnehin schon rekordverdächtig hohen Krankenstand bei Pflegekräften weiter erhöhen (Quelle: Handelsblatt). Auch werden immer mehr Pflegekräfte, die es sich leisten können, eine Teilzeittätigkeit der Vollzeittätigkeit in der Pflege vorziehen. Versicherte werden noch häufiger keinen Pflegeanbieter finden, dessen personelle Kapazitäten eine Übernahme ihrer Versorgung ermöglicht:

Aus dem Fachkräftemangel wird ein flächendeckender Versorgungsnotstand werden.

Finanzierung, Personal und Strukturprobleme

Der Mangel an Pflegekräften nimmt zu. Gleichzeitig steigen die Anzahl der Pflegebedürftigen und deren Pflegebedarf (Quelle: Statistisches Bundesamt). Um weitere Pflegekräfte zu gewinnen, müssen die Pflegeberufe attraktiver werden. Die Bezahlung ist zumindest ein Baustein hierzu. Pflegeeinrichtungen sind grundsätzlich bereit, das Lohnniveau in der Pflege deutlich zu erhöhen. Dies ist jedoch nicht möglich, ohne dass die Refinanzierung der hierdurch entstehenden Kosten zuvor sichergestellt wird. Das ist derzeit nicht der Fall.

Die Versuche, gestiegene Personalkosten auf die Pflegeleistungen umzulegen, treffen in der Praxis regelmäßig auf den Widerstand der gesetzlichen Kostenträger. Ambulante Pflegeeinrichtungen müssen nach dem bestehenden System zunächst „in Vorleistung“ treten und jene Verbindlichkeiten eingehen, die es dann im Nachgang zu refinanzieren gilt. Oft scheitern die nachgelagerten Vergütungsverhandlungen, weil die Kostenträger eine vollständige Refinanzierung der bereits verauslagten Gehälter verweigern.

Die Einführung des § 89 Absatz 1 Satz 4 SGB XI (hier: Verbot der Ablehnung von Tariflöhnen als unwirtschaftlich) hat an dieser Tatsache nichts geändert. Scheitern die Verhandlungen mit gesetzlichen Kostenträgern, müssen Schiedsstellen involviert werden, die den Vergütungsabschluss herbeiführen sollen. Der Zeit- und Arbeitsaufwand für Pflegeeinrichtungen, die auf einer vollständigen Kostenübernahme bestehen, ist dadurch immens hoch. Die Aussicht auf eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten ist im vorhandenen System zudem ungewiss. Dies verhindert derzeit die Lohnentwicklung, die zu einer effektiven Bekämpfung des Pflegekräftemangels notwendig ist.

Die in § 89 SGB XI vorgesehene Refinanzierung der Lohnentwicklung bei Pflegekräften ist regelmäßig auf die Höhe von Tariflöhnen beschränkt. Überschreitungen dieses Niveaus sind hiernach nur in jeweils zu rechtfertigenden Ausnahmefällen möglich. Die Höhe der Tariflöhne hat in den tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen erwiesenermaßen nicht dazu geführt, dass diese vom Pflegekräftemangel etwa verschont geblieben wären. Vielmehr leiden diese Pflegeeinrichtungen in gleichem Maße unter einem Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern.

Ebenso hat die nachweislich fehlende Refinanzierung von Personalkosten im Bereich der häuslichen Krankenpflege für immer mehr Pflegedienste ein existenzbedrohendes Ausmaß angenommen. Vielfach sehen vertragliche Regelungen zur häuslichen Krankenpflege in den Bundesländern seit Jahren vor, dass bei der Erbringung mehrerer Maßnahmen aus unterschiedlichen Leistungsgruppen während eines Einsatzes nur die teuerste Maßnahme abgerechnet werden darf. Das bedeutet, erbringt ein Pflegedienst in einem Einsatz z. B. fünf ärztlich verordnete und von der zuständigen Krankenkasse genehmigte Maßnahmen aus dem Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege, bekommt er nur die teuerste Maßnahme bezahlt. In dem Zeitraum, in dem die Pflege(fach)kraft die vier nicht abrechenbaren Maßnahmen erbringt, ist das Tarifniveau-Gehalt selbstverständlich in vollem Umfang zu zahlen.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, das bundesweit einheitliche Personalbemessungssystem umzusetzen. Gleichzeitig gilt in einigen Bundesländern ordnungsrechtlich weiterhin noch immer eine Fachkraftquote. Diese Vorgaben können aufgrund der Personalsituation am Markt immer schwerer erfüllt werden. Dies führt derzeit dazu, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen in unwirtschaftlicher Weise nur zu einem Bruchteil ihrer grundsätzlichen, Kapazitäten ausgelastet sind, obwohl eine ausreichende Belegung grundsätzlich möglich wäre und für eine auskömmliche Wirtschaftlichkeit der Einrichtung zwingend erforderlich ist. Rechtlich ist somit verwehrt, was tatsächlich möglich wäre.

In den Pflegeberufen sind deutlich mehr Frauen als Männer tätig (Quelle: Deutscher Bundestag). Nach der Geburt von Kindern kehren weibliche Pflegekräfte oftmals nicht oder nicht in vollem Umfang an die Arbeitsstelle zurück. Besonders Alleinerziehende können Kindererziehung und Beruf häufig kaum kombinieren. Für alle Eltern gilt, dass sie dem Arbeitsmarkt nur in jenem Umfang zur Verfügung stehen, in dem die Betreuung der eigenen Kinder sichergestellt ist.

Kinderbetreuungsangebote durch Kindertagesstätten und die offene Ganztagsbetreuung in Schulen decken regelmäßig nicht die Zeiten ab, die bei einer Arbeit im Schichtdienst benötigt werden. In der Konsequenz ist die uneingeschränkte Rückkehr in den Pflegeberuf oft nicht möglich.

Pflegefachkräfte, die ihre Ausbildung oder ihr Studium im Ausland erfolgreich absolviert haben, sind unverzichtbar für den deutschen Arbeitsmarkt (Quelle: tagesschau). Dennoch sind die gesetzlichen Hürden für diese Fachkräfte hoch. So müssen alle aus einem Nicht-EU-Land stammenden Pflegefachkräfte einen geeigneten Aufenthaltstitel und die formale Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen beantragen, um entsprechend der Ausbildung in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten ausgebildete Pflegekräfte bedürfen der Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese Verfahren sind zeit- und kostenaufwendig. Das schreckt viele Interessierte ab. Als Hindernis bei der Anwerbung gilt zudem, wenn ausschließlich die Pflegefachkraft, nicht
aber ihre Familie einen Aufenthaltstitel erhält.

Pflegekräfte bemängeln an ihrer beruflichen Tätigkeit oftmals den hiermit verbundenen, überbordenden Verwaltungsaufwand. Die fortschreitende Digitalisierung in der Pflege hätte das Potenzial, für eine Entlastung von Pflegekräften zu sorgen.

Aktuelle Mängel in der technischen Infrastruktur des Gesundheitswesens und fehlende rechtliche Rahmenbedingungen blockieren vereinfachte Prozesse in der Verwaltung der Pflege.

Pflegefachkräfte sind hochkompetent. Dieses Potenzial wird nicht vollständig genutzt, solange die Verordnungsbefugnis für krankenpflegerische Maßnahmen ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist. Daran änderten auch die Regelungen des GVWG nicht viel, weil es die Strukturen unverändert ließ, innerhalb derer es bei der ärztlichen Verordnungskompetenz bleibt.

Pflegefachkräfte können derzeit lediglich an dem ärztlichen Verordnungsmanagement einzelner Maßnahmen beteiligt werden (hier: im Rahmen von „Blankoverordnungen“), allerdings bislang ohne Sicherstellung einer Refinanzierung ihrer Kosten.

Pflege ist in Not | Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben

➤ Nachhaltige, gesamtgesellschaftliche Finanzierung der Pflegeversicherung

Der bad e. V. fordert die Einführung einer Pflege-Vollversicherung.

Langfristig muss zur Lösung der finanziellen Probleme eine strukturelle Reform erfolgen und eine Bürgerversicherung eingeführt werden, bei der alle Versicherten Beiträge in die Soziale Pflegeversicherung einzuzahlen haben und für die als Bemessungsgrundlage alle Einkünfte der Beitragszahler herangezogen werden – hier: neben Arbeitslohn u. a. auch Kapitalerträge, Mieteinnahmen und sonstige Einnahmequellen. Somit würde eine Bürgerversicherung für alle einen deutlich solidarischeren Charakter aufweisen als das bisherige System und erheblich höhere Einnahmen für die SPV generieren.

Soweit diese zusätzlichen Einnahmen die Kosten für die Einführung einer Pflege-Vollversicherung nicht gänzlich decken, ist die SPV aus Steuermitteln zu bezuschussen.

➤ Rechtssichere Refinanzierung der Löhne sicherstellen

Der bad e. V. fordert klare gesetzliche Vorgaben, damit die Personalkosten kurzfristig vollständig und rechtssicher refinanziert werden.

Die Personalkosten in der Pflege werden gemäß der Tariftreuepflicht aus dem SGB XI – wie die Vergangenheit gezeigt hat – stetig weiter steigen. Voraussetzung für den wirtschaftlichen Fortbestand unter diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist, dass die Refinanzierung jeglicher Kostensteigerung zwingend vollumfänglich erfolgt. Dies ist derzeit nicht gegeben.

Um dies zu ändern, müssen dringend die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die unumgänglichen Kostensteigerungen in Pflegeeinrichtungen – ohne bürokratischen Verhandlungsaufwand mit ungewissem Ausgang und ohne kostenintensive Schiedsverfahren – eins zu eins von der SPV übernommen werden. Arbeitgebern muss die erforderliche Rechtssicherheit gegeben werden, dass sie nicht auf gestiegenen Kosten sitzenbleiben, die ihre Pflegeeinrichtungen in die Insolvenz führen

➤ Personalbemessung praktikabel umsetzen und Vollauslastung ermöglichen

Das Personalbemessungssystem ist konsequent bundesweit und unter Wahrung der vorhandenen Strukturen in den Pflegeeinrichtungen anzuwenden. Vollstationären Pflegeeinrichtungen ist – trotz begrenzt verfügbarer Personalressourcen – eine wirtschaftliche Auslastung vertraglich zuzugestehen.

Das wissenschaftlich entwickelte, bundesweit einheitliche Personalbemessungssystem wird den Herausforderungen an die Arbeit, aber auch an die Qualität stationärer Pflegeeinrichtungen besser gerecht als starre Fachkraftquoten. Zahlreiche pflegerische Tätigkeiten erfordern nicht ein unmittelbares Tätigwerden einer dreijährig ausgebildeten Pflegefachkraft. Der bad e. V. begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Förderung von Assistenz- und Helferausbildungen. Diese sollten bundeseinheitlich geregelt werden und nicht länger als zwölf Monate dauern, um für möglichst viele Pflegekräfte und Berufseinsteiger attraktiv zu sein, auch wenn diese lange Ausbildungszeiten scheuen. Hierfür müssen sich die ordnungsrechtlichen Regelungen aller 16 Bundesländer nach den leistungsrechtlichen Vorgaben richten und entsprechend angepasst werden.

Gleichzeitig muss gesetzlich gewährleistet sein, bestehende Pflegefachkraft-Strukturen im Rahmen des Personalbemessungssystems zu bewahren und als konform zum Leistungsrecht anzuerkennen, um qualitativ hochwertige Versorgungen zu erhalten. Bis qualifizierte Pflegehilfs- bzw. Pflegeassistenzkräfte in ausreichender Anzahl ausgebildet wurden und einsetzbar sind, sind bundesweit praktikable Übergangslösungen zwingend zu normieren. Dort, wo voll￾stationäre Pflegeeinrichtungen am Markt nicht das Personal finden, um nach den vertraglichen Vorgaben eine Vollauslastung, die eine wirtschaftliche Leistungserbringung ermöglicht, vornehmen zu dürfen, haben gesetzliche Ausnahmeregelungen eine größtmögliche Auslastung der Pflegeeinrichtung zu gewähr￾leisten. Ist dies im Einzelfall ausnahmsweise nicht möglich, haben gesetzliche Regelungen Pflegesätze vorzugeben, deren Höhe eine auskömmliche Leistungserbringung auch bei einer zwangsläufig geringeren Bewohnerauslastung erlauben.

Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Auslastung nach vertraglichen Vorgaben ist die vollständige Refinanzierung von Kosten für betriebliche Ausfallkonzepte wie „Personalpools“ oder „Springerkonzepte“ („Springerkräfte“, „Springerdienste“, „Springerpools“ etc.) verbindlich gesetzlich zu regeln und umzusetzen.

➤ Vereinbarkeit von Pflegeberuf und Familie verbessern

Pflegekräften ist ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung einzuräumen und auch zu erfüllen, der die tatsächlichen Arbeitszeiten in der Pflege abdeckt.

Auf diese Weise können die vorhandenen Arbeitszeit-Potenziale von Pflegekräften viel effektiver genutzt werden. Eine berufliche Tätigkeit von Pflegekräften mit Kindern wird in vielen Fällen ermöglicht werden können. Gleichzeitig stellt die Einführung eines Rechtsanspruchs eine enorme gesellschaftliche Aufwertung der Pflegeberufe dar.

➤ Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte beschleunigen

Die Zuwanderung von Pflegefachkräften und die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen im Bereich der Pflege sind systematisch zu beschleunigen.

Das Problem des Pflegefachkräftemangels wird absehbar nicht allein mit Pflegeschülerinnen und Pflegeschülern aus dem Inland zu lösen sein. Die Lücke, die geschlossen werden muss, ist hierfür zu groß. Das Gewinnen ausländischer Pflegefachkräfte ist zwingend notwendig. Ausländischen Pflegefachkräften ist dringend der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse ist einfacher, schneller, effizienter und unbürokratischer zu gestalten.

  • Der Aufbau zentraler und personell gut ausgestatteter Anlaufstellen für die Anerkennungsverfahren ist in allen Bundesländern voranzutreiben.
  • In den deutschen Botschaften wichtiger Herkunftsländer müssen sofort mehr Stellen geschaffen werden, um Anträge schneller zu bearbeiten.
  • Der Gesetzgeber ist aufgefordert, eine „Kompetenzvermutung“ für Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten gesetzlich zu implementieren. Hiernach soll Fachkräften aus dem Ausland parallel zum Anerkennungsprozess befristet die Erlaubnis erteilt werden, bis zur endgültigen Anerkennung als Fachkraft
    bereits arbeiten zu dürfen und auf diese Weise die Qualität der Versorgung für die Pflegebedürftigen zu sichern.

Nur so kann Deutschland als Arbeitsort für die dringend benötigten internationalen Fachkräfte attraktiver werden und sich im Wettbewerb mit anderen Staaten behaupten.

➤ Digitalisierung und Entbürokratisierung konsequent und praxisnahumsetzen

Die Digitalisierung in der Pflege ist zu beschleunigen. Der Fokus ist dabei auf eine entlastende, entbürokratisierende Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte zu legen.

Es bedarf einer vollständigen und verpflichtenden Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung in der Pflege mit dem Ziel einer ausschließlich digitalen Leistungserfassung und Abrechnung. Belege im Rahmen der Abrechnung von Leistungen sind ebenfalls in digitaler Form zu ermöglichen. Medienbrüche sind unter allen Umständen zu vermeiden. Die vollumfängliche und dauerhafte Refinanzierung der Kosten für die Digitalisierung in der Pflege ist gesetzlich zu garantieren.

Der bad e. V. fordert ferner den Ausbau und die Förderung der Telemedizin sowie digitaler Pflegeanwendungen unter Einbeziehung von Pflegeeinrichtungen und Pflegekräften. Dabei muss die Praxistauglichkeit aus pflegefachlicher Sicht sichergestellt sein. Dies ist erforderlich, um für die notwendige Akzeptanz bei den Betroffenen zu sorgen. Für die ambulante Pflege bedarf es zudem einer gesetzlichen Klarstellung in § 120 SGB XI, dass Pflegeverträge auch digital geschlossen werden können.

➤ Verordnungsbefugnisse für Pflegefachkräfte ausweiten

Pflegefachkräften sind umfassende Verordnungsbefugnisse im Rahmen der krankenpflegerischen Versorgung einzuräumen.

Bereits jetzt verordnen Ärztinnen und Ärzte vielfach das, was Pflegefachkräfte fachlich empfehlen. Die hohe fachliche Kompetenz der Pflegefachkräfte muss anerkannt und gestärkt werden, indem ihnen die Verordnungsbefugnis weitestmöglich übertragen und dies als abrechenbare Leistung in die Verträge aufgenommen wird. Insbesondere sind im Rahmen der „Blankoverordnung“ die Festlegungen durch Pflegefachkräfte nicht nur auf die Häufigkeit und Dauer der verordneten Maßnahmen zu beschränken.

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Pflege ausstatten, wie die Menschen sie brauchen!

Pflege zulassen, wie die Menschen sie wollen!

Rahmenbedingungen schaffen, wie Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte sie benötigen!