bad-Mitglieder starten Protestaktion gegen PUEG
Essen, 06.04.2023 Die Ampel-Koalition hat gestern den fälschlich als „Pflegereform“ gepriesenen Entwurf des Pflegeentlastungs- und Unterstützungsgesetz (PUEG) auf den Weg in die parlamentarische Debatte gebracht. Sie ignoriert die steigende Zahl der Insolvenzen und die sich zunehmend verschlechternde pflegerische Versorgung.
Die Mitglieder des bad e.V. und die von ihnen versorgten Pflegebedürftigen protestieren zahlreich gegen das PUEG und haben sich mit einem eindringlichen Appell an die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises gewendet.
Sie weisen darauf hin, dass die dringend benötigten Entlastungen für die Pflege im PUEG nicht vorgesehen seien. Stattdessen drohe eine weitere Verschlechterung der pflegerischen Versorgung, da sich Versicherte diese nicht mehr werden leisten können. Die vorgesehene Erhöhung der Pflegesachleistungsbeträge falle viel zu gering aus und komme mit der Einführung zum 01.01.2024 zudem viel zu spät.
Die Zahl der von Insolvenzen betroffenen Pflegeeinrichtungen steigt. Unternehmer fühlen sich im Stich gelassen, weil der Gesetzgeber nicht für die versprochene dringlichst notwendige Refinanzierung der Tariftreue sorgt.
„Gerne sind wir bereit den beschäftigten Pflegekräften attraktive Löhne zu zahlen und eine hochwertige, professionelle Pflege sicherzustellen. Immer deutlicher wird jedoch, dass der Gesetzgeber nicht gewillt ist, sein Versprechen einzuhalten und die hierdurch entstehenden Kosten adäquat zu refinanzieren bzw. die Pflegekassen hier zu einer auskömmlichen Refinanzierung zu verpflichten“, betonen die Mitglieder des bad e.V. in ihrem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten.
Vor allem für den ambulanten Bereich würden Verbesserungen vermisst. Die Mitglieder des bad e.V. befürchten eine zunehmende Belastung für pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 023-2026 – 10.07.2026
bad e.V.: Bundestag beschließt Gesetz zur (De-)Stabilisierung der ambulanten Krankenpflege
Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) hat der Deutsche Bundestag nach Auffassung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ein Gesetz beschlossen, das kurzfristige Einsparungen über die Zukunft der …
Pressemeldung 022-2026 – 09.07.2026
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesetzgeberisches Chaos und Ungleichbehandlung gefährden private ambulante Pflegedienste
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) kritisiert das geplante Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) scharf. Fast 300 Seiten Änderungsanträge sollen innerhalb weniger Tage beraten und vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. …
Pressemeldung 021-2026 – 26.06.2026
GeDIG weiterentwickeln: Verbändebündnis fordert klare Vision für digitale Versorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) weitreichende Maßnahmen zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens vorgelegt. Der Entwurf bündelt zentrale Maßnahmen, darunter …
Pressemeldung 020-2026 – 22.06.2026
Keine Ausschlussfrist bei Corona-Erstattungsansprüchen: bad e.V. begrüßt neues Urteil des BSG
Das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende vergangener Woche klargestellt, dass für die Geltendmachung von Corona-Erstattungsansprüchen keine Ausschlussfristen gelten. Entsprechende Fristregelungen sind damit unzulässig.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies: Auch aus Fristgründen abgelehnte oder …
