bad e. V.: Änderung des Teilzeitanspruchs löst Personalprobleme in der Pflege nicht – mehr Arbeit muss steuerlich attraktiv werden
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. warnt davor, in der aktuellen Debatte über eine mögliche Einschränkung oder Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit falsche Erwartungen zu wecken. Aus Sicht des Verbandes würde eine solche Maßnahme nicht zu einer nennenswerten Erhöhung von Vollzeitstellen in der Pflege führen.
Laut Jasmin Arbabian-Vogel, 2. Bundesvorsitzende des bad e.V., ist ein flexibler Umgang mit den Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten unabhängig von Rechtsansprüchen geboten und in der Praxis üblich: „In Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes ist es für Arbeitgeber in der Pflege selbstverständlich, die Wünsche ihrer Pflegekräfte zum Stellenumfang zu berücksichtigen, um sie langfristig zu binden und Abwanderungen zu vermeiden. Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben würde die Flexibilität der Arbeitgeber auch dann fortbestehen, wenn der Rechtsanspruch auf Teilzeit verändert oder aufgehoben werden würde. Viele Teilzeitmodelle basieren zudem auf gesundheitlichen oder familiären Gründen. Eine Änderung am bestehenden Teilzeitrecht würde deshalb keinen substantiellen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.“
Eine weitaus effektivere Lösung sieht Arbabian-Vogel in einer spürbaren Reduzierung der steuerlichen Belastung von Pflegekräften: „Der bad e. V. hat bereits in der Vergangenheit gefordert, allen Pflegekräften eine unmittelbare Einkommensteuerentlastung zu gewähren und so den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Gerade teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter sollten durch finanzielle Anreize motiviert werden, freiwillig und ohne Zwang ihre Stelle aufzustocken.“
Die gegenwärtige Steuerpolitik begünstige sogar die Zunahme von Teilzeit-Arbeitsverträgen, so bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: „Viele Pflegekräfte haben eine Steuerklasse, die zur Folge hat, dass der Mehrverdienst durch Stellenaufstockung unattraktiv erscheint. Durch die Lohnsteigerungen infolge der Tariftreuepflicht können Pflegekräfte zudem ihre Arbeitszeit alljährlich verkürzen, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden. Dieses Dilemma kennen wir bereits von den Mini-Jobbern in der Pflege. Diese sind bei Gehaltserhöhungen sogar gezwungen, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren, um nicht die Verdienstgrenzen zu überschreiten.“
Der bad e. V. appelliert an die politischen Entscheidungsträger, in der aktuellen Debatte wirksame und praxistaugliche Maßnahmen zu ergreifen. Eingriffe in den Teilzeitanspruch sind nicht geeignet, den Personalbedarf in der Pflege zu decken. Erfolgversprechender und sinnvoller ist eine gezielte steuerliche Privilegierung, die dafür sorgt, dass eine Ausweitung des Stellenumfangs für Pflegekräfte tatsächlich attraktiv und finanziell lohnenswert wird.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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