bad e.V.: Frau Warken, wir brauchen eine Pflegereform – kein Sparprogramm!
Die neuesten Zahlen des GKV-Spitzenverbands und des Medizinischen Dienstes zeigen: Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland sind inzwischen pflegebedürftig. Diese Entwicklung ist ernst, aber nicht überraschend. Der demografische Wandel und der steigende Pflegebedarf sind seit Jahrzehnten absehbar – auch für die CDU, die heute erneut das Bundesgesundheitsministerium verantwortet.
„Pflegebedürftigkeit ist kein Randphänomen, sondern eine der zentralen sozialen Herausforderungen unseres Landes. Der Anspruch eines solidarischen Sozialstaates muss deshalb sein, pflegebedürftige Menschen menschenwürdig, verlässlich und bedarfsgerecht zu versorgen – unabhängig vom Einkommen oder Vermögen“, stellt Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e.V., fest.
Genau aus diesem Grund wurde 1995 unter Bundesarbeitsminister Norbert Blüm die gesetzliche Pflegeversicherung als „fünfte Säule des Sozialstaates“ eingeführt. Sie war das Versprechen, dass Pflege nicht zu Armut führen darf und gesellschaftlich gemeinsam solidarisch getragen wird. Seitdem wurde viel erreicht:
- Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden heute zu Hause versorgt – durch Angehörige und professionelle ambulante Pflegedienste. Das entspricht dem Wunsch der meisten Betroffenen und dem politischen Leitbild „ambulant vor stationär“.
- Durch die solidarische, paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung wurden Städte und Kommunen massiv entlastet. Vor Einführung der Pflegeversicherung bedeutete Pflegebedürftigkeit häufig den sozialen Abstieg und den Gang zum Sozialamt.
- Professionelle Pflege wurde in den vergangenen Jahrzehnten deutlich stärker anerkannt und qualitativ weiterentwickelt.
- Pflegende Angehörige erhielten erstmals sozialrechtliche Anerkennung und Absicherung, etwa durch Rentenansprüche.
- Mit dem Ausbau ambulanter Leistungen und neuer Wohnformen konnten viele Menschen länger selbstbestimmt in ihrem vertrauten Umfeld leben.
- Die Pflegeversicherung hat gesellschaftlichen Zusammenhalt gestärkt, weil sie die wirtschaftlichen Aspekte der Pflege als gemeinschaftliche Aufgabe definiert – nicht als individuelles Lebensrisiko.
„Vor diesem Hintergrund wirken die aktuellen Reformpläne der Bundesgesundheitsministerin geschichtsvergessen. Die angekündigte gesetzliche ‚Neuordnung‘ der Pflege sowie das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz laufen faktisch auf ein Kürzungs- und Belastungspaket hinaus“, resümiert Kern. Geplant ist unter anderem:
- den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 und damit die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit zu erschweren,
- Zuschüsse für die stationäre Versorgung zu kürzen,
- Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zu reduzieren,
- tarifliche Löhne in der Pflege nicht mehr vollständig zu refinanzieren.
„Das ist keine Reform. Das ist ein reines Sparprogramm auf Kosten von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen.“
Besonders alarmierend ist, dass die Vorschläge keinerlei echte Zukunftsperspektive für die Pflege enthalten.
Was wir stattdessen brauchen, liegt seit Jahren auf dem Tisch:
- eine vollständige Erstattung der von der Pflegeversicherung während der sogenannten „Corona-Pandemie“ verauslagten pandemiebedingten Kosten,
- die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus der Pflegeversicherung – insbesondere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sowie Investitions- und Ausbildungskosten,
- eine gerechte Lastenverteilung durch eine solidarische Finanzierungsreform, an der sich alle Bevölkerungsgruppen beteiligen,
- eine verlässliche, unbürokratische, rechtssichere und vollständige Refinanzierung tariflicher Lohnkosten, damit die faire Bezahlung von Pflegekräften nicht zur Insolvenz von Pflegeeinrichtungen führt,
- einen konsequenten Ausbau ambulanter und präventiver Versorgungsstrukturen,
- eine nachhaltige Fachkräfteoffensive mit besseren Arbeitsbedingungen und echten Entwicklungsperspektiven.
„Pflege ist kein Kostenfaktor, den man beliebig zusammenstreichen kann. Pflege ist eine Grundvoraussetzung für sozialen Zusammenhalt und menschliche Würde in einer alternden Gesellschaft. Wir fordern die Bundesgesundheitsministerin deshalb auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und stattdessen endlich eine nachhaltige, solidarische und zukunftsfähige Pflegereform auf den Weg zu bringen“, sagt bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp.
„Wir brauchen eine Pflegereform – kein Sparprogramm. Wer an der Pflege spart, sägt am Fundament unseres Sozialstaats!“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Weitere Informationen
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Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Häufige Fragen zur geplanten Pflegereform
Warum fordert der bad e.V. eine Pflegereform und kein Sparprogramm?
Der bad e.V. hält eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung für dringend notwendig. Die finanzielle Stabilisierung darf jedoch nicht einseitig zulasten von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen, Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen erfolgen. Leistungseinschränkungen und ungedeckte Kosten lösen die strukturellen Probleme der Pflege nicht. Erforderlich ist eine nachhaltige und solidarische Finanzierung, die eine verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung langfristig sicherstellt.
Welche Änderungen sieht das Pflegeneuordnungsgesetz bei den Pflegegraden vor?
Die bestehenden Pflegegrade sollen grundsätzlich erhalten bleiben. Der Referentenentwurf sieht jedoch höhere Schwellenwerte für die erstmalige Einstufung in einen Pflegegrad vor. Für bereits anerkannte Pflegegrade ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen. Im Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag entfallen. Personen, die erstmals den Pflegegrad 2 oder 3 erhalten, sollen das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte erhalten. Welche Neuregelungen geplant sind und welche praktischen Auswirkungen sich für Pflegeeinrichtungen ergeben, erläutert der bad e.V. in der Online-Veranstaltung „Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), die Pläne des BMG“.
Welche Folgen könnte die Pflegereform für pflegende Angehörige haben?
Pflegende Angehörige könnten durch die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge belastet werden. Nach dem Referentenentwurf sollen die von der Pflegeversicherung gezahlten Beiträge für künftige Rentenanwartschaften auf 70 Prozent der bisherigen Beträge begrenzt werden. Bereits erworbene Rentenansprüche bleiben bestehen. Aus Sicht des bad e.V. darf die soziale Absicherung pflegender Angehöriger nicht reduziert werden, da ihre Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen leistet.
Was könnte sich für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen ändern?
Der Referentenentwurf sieht vor, die Zeiträume zu verlängern, nach denen Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen höhere Leistungszuschläge erhalten. Menschen, die neu in eine Pflegeeinrichtung einziehen, müssten dadurch länger einen höheren Eigenanteil tragen. Für Personen, die bereits einen Leistungszuschlag erhalten, ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen. Der bad e.V. kritisiert, dass die ohnehin hohen finanziellen Belastungen von Pflegebedürftigen und ihren Familien dadurch weiter steigen könnten.
Warum ist die vollständige Refinanzierung tariflicher Löhne für Pflegeeinrichtungen wichtig?
Pflegeeinrichtungen müssen ihre Beschäftigten angemessen bezahlen können, ohne dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Werden tariflich vereinbarte Lohnsteigerungen nicht vollständig in den Vergütungen berücksichtigt, können erhebliche Finanzierungslücken entstehen. Diese lassen sich insbesondere von ambulanten Pflegediensten und kleineren Einrichtungen kaum auffangen. Der bad e.V. fordert deshalb eine verlässliche, unbürokratische, rechtssichere und vollständige Refinanzierung der tatsächlichen Personalkosten. Gute Löhne und wirtschaftlich tragfähige Pflegeangebote dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Welche Alternativen zu Leistungskürzungen fordert der bad e.V.?
Der bad e.V. fordert unter anderem die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Ausgaben, die von der Pflegeversicherung übernommen wurden. Versicherungsfremde Leistungen, insbesondere die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sowie Investitions- und Ausbildungskosten, sollen aus Steuermitteln finanziert werden. Darüber hinaus braucht es eine gerechte Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen, den Ausbau ambulanter und präventiver Versorgungsangebote sowie eine nachhaltige Fachkräfteoffensive. Ziel muss eine solidarisch finanzierte und zukunftsfähige Pflegeversicherung sein.
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