bad e.V.: Frau Warken, wir brauchen eine Pflegereform – kein Sparprogramm!
Die neuesten Zahlen des GKV-Spitzenverbands und des Medizinischen Dienstes zeigen: Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland sind inzwischen pflegebedürftig. Diese Entwicklung ist ernst, aber nicht überraschend. Der demografische Wandel und der steigende Pflegebedarf sind seit Jahrzehnten absehbar – auch für die CDU, die heute erneut das Bundesgesundheitsministerium verantwortet.
„Pflegebedürftigkeit ist kein Randphänomen, sondern eine der zentralen sozialen Herausforderungen unseres Landes. Der Anspruch eines solidarischen Sozialstaates muss deshalb sein, pflegebedürftige Menschen menschenwürdig, verlässlich und bedarfsgerecht zu versorgen – unabhängig vom Einkommen oder Vermögen“, stellt Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e.V., fest.
Genau aus diesem Grund wurde 1995 unter Bundesarbeitsminister Norbert Blüm die gesetzliche Pflegeversicherung als „fünfte Säule des Sozialstaates“ eingeführt. Sie war das Versprechen, dass Pflege nicht zu Armut führen darf und gesellschaftlich gemeinsam solidarisch getragen wird. Seitdem wurde viel erreicht:
- Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden heute zu Hause versorgt – durch Angehörige und professionelle ambulante Pflegedienste. Das entspricht dem Wunsch der meisten Betroffenen und dem politischen Leitbild „ambulant vor stationär“.
- Durch die solidarische, paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung wurden Städte und Kommunen massiv entlastet. Vor Einführung der Pflegeversicherung bedeutete Pflegebedürftigkeit häufig den sozialen Abstieg und den Gang zum Sozialamt.
- Professionelle Pflege wurde in den vergangenen Jahrzehnten deutlich stärker anerkannt und qualitativ weiterentwickelt.
- Pflegende Angehörige erhielten erstmals sozialrechtliche Anerkennung und Absicherung, etwa durch Rentenansprüche.
- Mit dem Ausbau ambulanter Leistungen und neuer Wohnformen konnten viele Menschen länger selbstbestimmt in ihrem vertrauten Umfeld leben.
- Die Pflegeversicherung hat gesellschaftlichen Zusammenhalt gestärkt, weil sie die wirtschaftlichen Aspekte der Pflege als gemeinschaftliche Aufgabe definiert – nicht als individuelles Lebensrisiko.
„Vor diesem Hintergrund wirken die aktuellen Reformpläne der Bundesgesundheitsministerin geschichtsvergessen. Die angekündigte gesetzliche ‚Neuordnung‘ der Pflege sowie das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz laufen faktisch auf ein Kürzungs- und Belastungspaket hinaus“, resümiert Kern. Geplant ist unter anderem:
- den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 und damit die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit zu erschweren,
- Zuschüsse für die stationäre Versorgung zu kürzen,
- Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige zu reduzieren,
- tarifliche Löhne in der Pflege nicht mehr vollständig zu refinanzieren.
„Das ist keine Reform. Das ist ein reines Sparprogramm auf Kosten von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen.“
Besonders alarmierend ist, dass die Vorschläge keinerlei echte Zukunftsperspektive für die Pflege enthalten.
Was wir stattdessen brauchen, liegt seit Jahren auf dem Tisch:
- eine vollständige Erstattung der von der Pflegeversicherung während der sogenannten „Corona-Pandemie“ verauslagten pandemiebedingten Kosten,
- die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus der Pflegeversicherung – insbesondere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sowie Investitions- und Ausbildungskosten,
- eine gerechte Lastenverteilung durch eine solidarische Finanzierungsreform, an der sich alle Bevölkerungsgruppen beteiligen,
- eine verlässliche, unbürokratische, rechtssichere und vollständige Refinanzierung tariflicher Lohnkosten, damit die faire Bezahlung von Pflegekräften nicht zur Insolvenz von Pflegeeinrichtungen führt,
- einen konsequenten Ausbau ambulanter und präventiver Versorgungsstrukturen,
- eine nachhaltige Fachkräfteoffensive mit besseren Arbeitsbedingungen und echten Entwicklungsperspektiven.
„Pflege ist kein Kostenfaktor, den man beliebig zusammenstreichen kann. Pflege ist eine Grundvoraussetzung für sozialen Zusammenhalt und menschliche Würde in einer alternden Gesellschaft. Wir fordern die Bundesgesundheitsministerin deshalb auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und stattdessen endlich eine nachhaltige, solidarische und zukunftsfähige Pflegereform auf den Weg zu bringen“, sagt bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp.
„Wir brauchen eine Pflegereform – kein Sparprogramm. Wer an der Pflege spart, sägt am Fundament unseres Sozialstaats!“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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