bad e. V. zu Plänen der Bundesgesundheitsministerin:
Sparen auf Kosten der Schwächsten – das soll die Idee zur Reform der Pflegeversicherung sein?
Erste Details zu den geplanten Reformmaßnahmen in der Pflege sind durchgesickert. Wir verstehen: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird das Ministerium künftig einfach dadurch senken, indem sie nach dem Gesetz nicht mehr pflegebedürftig sind!
Erschwerter Zugang zu Pflegeleistungen
Die Schwellenwerte in den unteren Pflegegraden sollen angehoben werden, wodurch der Zugang zu den Pflegegraden 1 und 2 deutlich erschwert wird. Pflegebedürftige erhalten dann erst Unterstützung in einem deutlich fortgeschritteneren Stadium ihrer Einschränkungen.
Frühzeitige Interventionen, die Pflegebedürftigkeit verzögern oder abmildern könnten, werden damit systematisch untergraben. In der Praxis bedeutet dies: Betroffene müssen zunächst einen erheblichen Verlust an Selbstständigkeit hinnehmen, bevor sie überhaupt einen Anspruch auf angemessene Hilfe haben. Damit droht der Wegfall zentraler Elemente der präventiven und aktivierenden Pflege, Maßnahmen zur Erhaltung der Selbstständigkeit werden dadurch geschwächt oder gar verhindert.
Steigende Eigenanteile statt Entlastung
Seit Jahren wird politisch eine Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner in Aussicht gestellt – bis hin zu konkreten Deckel-Modellen von rund 1.000 Euro monatlich. Das hatte bereits der damalige Bundesgesundheitsminister der Ampel-Koalition, Karl Lauterbach formuliert – und auch die aktuelle Bundesgesundheitsministerin Nina Warken versprach noch vor wenigen Wochen, den steigenden Eigenanteilen etwas entgegenzusetzen.
Eine echte Begrenzung oder gar Senkung der Zuzahlungen, wie politisch in Aussicht gestellt, bleibt nach den bekannt gewordenen Plänen nun aber aus. Dafür ist eine Anpassung der Zuschüsse für Pflegeheimbewohner geplant: Diese sollen künftig langsamer ansteigen und erst nach 18 statt bisher 12 Monaten erhöht werden. Dies führt de facto zu einer Mehrbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner. Für viele Betroffene bedeutet dies eine zusätzliche finanzielle Unsicherheit und steigenden Druck auf Angehörige und die Sozialhilfesysteme.
Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V. ist ratlos: „Wenn es dem Bundesgesundheitsministerium nur ums Sparen geht und nicht um eine gute Pflege für die zunehmende Zahl der pflegebedürftigen Menschen in diesem Land, habe ich den Auftrag an die handelnden Politiker/innen anscheinend missverstanden.
Ich dachte, es geht um das Wohl der Bevölkerung und den Auftrag, Lösungen für die Menschen, die pflegebedürftig werden, zu finden und nicht nur Einsparpotentiale. Nach all den konstruktiven Vorschlägen, die wir vorgelegt haben, sollen das nun die Elemente einer Pflegereform sein, die die Pflegeversicherung zukunftsfähig machen und der demographischen Entwicklung nachhaltig begegnen?“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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