GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz:
Bundesregierung beschließt sehenden Auges eine Unterfinanzierung für ambulante Pflegedienste!
Der bad e.V. zeigt sich tief besorgt über den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Was als Maßnahme zur Stabilisierung der Beitragssätze gedacht ist, entpuppt sich für die ambulante Pflege als mutwillig herbeigeführte Unterfinanzierung. Gravierende Einschnitte mit weitreichenden Folgen für Versorgungssicherheit, Arbeitsbedingungen und Pflegeinfrastruktur werden hierbei billigend von der Bundesregierung in Kauf genommen.
Kernproblem des Gesetzentwurfs ist aus Sicht der Pflege die geplante Deckelung von Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege auf die Höhe der sogenannten Grundlohnrate, verbunden mit einem zusätzlichen Abzug für die Jahre 2027 bis 2029. Losgelöst von der tatsächlichen Kostenentwicklung eines Pflegedienstes soll die Refinanzierung somit auf feste Werte gedeckelt sein. Besonders hart wird diese Regelung Pflegedienste treffen, die überwiegend Leistungen der Behandlungspflege oder der spezialisierten außerklinischen Intensivpflege erbringen, da die Krankenkassen hier einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten tragen. Bei näherer Betrachtung ist jedoch nahezu jeder ambulante Pflegedienst im Bundesgebiet hiervon betroffen, da nahezu alle ambulanten Pflegeeinrichtungen einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben und auch im Bereich der häuslichen Krankenpflege auf eine wirtschaftlich auskömmliche Refinanzierung angewiesen sind.
„Hier entsteht ein unauflösbares Dilemma“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. „Einerseits sind Pflegeeinrichtungen im Rahmen der sogenannten ,Tariftreue‘ gesetzlich verpflichtet, Lohnsteigerungen in bestimmter Höhe durchzuführen, andererseits soll ein wesentlicher Anteil der hierfür notwendigen Refinanzierung zeitgleich per Gesetz gedeckelt sein. Mit der Frage, wie die hierdurch vorprogrammierte Finanzierungslücke geschlossen werden soll, lässt die Bundesregierung die Einrichtungen allein. Das gesamte System der so genannten Tariftreue wird hierdurch ad absurdum geführt!“
Andrea Kapp warnt eindringlich vor den Folgen: „Den Pflegeeinrichtungen wird der Boden unter den Füßen weggezogen. Wie soll unter diesen Bedingungen eine wirtschaftlich tragfähige Versorgung aufrechterhalten werden? Sollen Einrichtungen künftig auf Kosten ihrer Beschäftigten sparen oder per se keine Leistungen der Behandlungspflege mehr erbringen? Oder erwartet man, dass Defizite aus nicht vorhandenen Rücklagen gedeckt werden? Für viele Einrichtungen wird am Ende nur der Weg in die Insolvenz bleiben.“
Die Konsequenzen wären fatal: Massive Versorgungslücken, insbesondere für schwerstkranke Menschen, sind ebenso absehbar wie eine erneute Insolvenzwelle in der Pflegebranche. Gleichzeitig droht eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels, da sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verschlechtern könnten.
„Blind getrieben vom Wunsch nach Kosteneinsparung beschließt die Bundesregierung hier Änderungen, deren negative Folgen weit über die Pflegebranche hinausreichen werden. Was es bedarf, ist eine verlässliche Finanzierung der Pflege und Krankenpflege in diesem Land und keine undurchdachten Kosteneinsparungsprogramme. Hierfür werden wir uns im nun folgenden Gesetzgebungsverfahren stark machen!“
Der bad e.V. hat seit Bekanntwerden der Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit in den vergangenen Wochen wiederholt den Dialog mit politischen Entscheidungsträgern gesucht. Dabei wurden Mitglieder des Deutschen Bundestags gezielt auf die Tragweite der vorgesehenen Regelungen und ihre Verantwortung als gewählte Volksvertreter hingewiesen. Ergänzend hat sich der bad e.V. am heutigen Tag mit einem Schreiben an sämtliche Bundestagsabgeordnete gewandt, um eindringlich auf die absehbaren Folgen dieser gravierenden Einschnitte für die pflegerische Versorgung aufmerksam zu machen.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Weitere Informationen
Wer die Tariftreuepflicht rechtssicher umsetzen und mögliche wirtschaftliche Risiken frühzeitig erkennen möchte, erhält in der Weiterbildung Fresh-Up: Tariftreuepflicht praxisnahe Hinweise für den Pflegealltag. Jetzt informieren und Handlungssicherheit gewinnen.
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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