Pressemeldung 024-2026 – 28.07.2026

„Herr Linnemann, überraschen Sie den bad e.V. mit einer echten Pflegereform!“

Im Rahmen der Kabinettsumbildung wird nun Carsten Linnemann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als neuer Minister übernehmen und Nina Warken ablösen.

Auf der gestrigen Pressekonferenz äußerte der designierte Bundesgesundheitsminister nun die Hoffnung, dass er „am Ende den ein oder anderen positiv überraschen” werde.

Diese Hoffnung teilt der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. in Bezug auf die anstehenden Reformen! „Eine echte positive Überraschung wäre für uns, wenn die Bundesregierung die berechtigte Kritik aus der Pflegepraxis aufgreift und die aktuellen Fehlentwicklungen korrigiert“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. „Die Pflegebranche braucht keine wohlklingenden Ankündigungen, sondern politische Entscheidungen, die die Versorgung sichern, statt sie zusätzlich zu belasten.“

„Eine echte positive Überraschung wäre für uns, wenn die Bundesregierung die berechtigte Kritik aus der Pflegepraxis aufgreift und die aktuellen Fehlentwicklungen korrigiert“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. „Die Pflegebranche braucht keine wohlklingenden Ankündigungen, sondern politische Entscheidungen, die die Versorgung sichern, statt sie zusätzlich zu belasten.“

„In erster Linie“, so Kapp, „gehört dazu eine Nachbesserung der im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vorgesehenen Regelungen zur Tarifrefinanzierung. Hier verlangt der bad e. V. eine vollständige Refinanzierung der durch die gesetzliche Tariftreueregelung entstehenden Personalkosten – und zwar für alle Pflegeeinrichtungen, nicht nur für die tarifgebundenen.“

Eine positive Überraschung erwartet der bad e. V. auch bei dem von der Noch-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegten Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). „Wenn der designierte Bundesgesundheitsminister Linnemann seine Ankündigung wahr machen möchte, müssen die geplanten Leistungseinschränkungen zulasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegeeinrichtungen aus dem Entwurf gestrichen werden“, fordert Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e. V.

Wer die geplanten Neuregelungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und ihre praktischen Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen besser einordnen möchte, erhält in der Weiterbildung Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – Die Pläne des BMG einen kompakten Überblick aus Verbandsperspektive. Jetzt informieren und frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten.

Der bad e. V. erkennt den Handlungsbedarf angesichts der finanziellen Situation der Sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich an. Aus Sicht von Kern „braucht es jedoch keine kurzfristigen Belastungsmaßnahmen, sondern nachhaltige Strukturreformen. Dazu gehören insbesondere eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger sowie aller Einkommensarten in die Finanzierung der SPV. Da Linnemann vor einiger Zeit selbst vorgeschlagen hat, die Zahl der Krankenkassen zu reduzieren, um kostspielige Verwaltungsstrukturen einzusparen, werden wir ihn nun, da er in Amt und Würden stehen wird, beim Wort nehmen.“

Des Weiteren fordert Kern, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben vom Bund und nicht aus Beitragsmitteln der Pflegeversicherung finanziert werden. „Die Aufwendungen für die Corona-Pandemie müssen der SPV zurückerstattet und alle versicherungsfremden Leistungen aus ihr herausgenommen werden“, unterstreicht der Erste Vorsitzende des bad e. V.

Kapp: „Es gibt genügend tragfähige Alternativen, die Herr Linnemann in seine Überlegungen als zukünftiger Bundesgesundheitsminister einbeziehen kann, um die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren. Wichtig ist: Wer die Pflege nachhaltig sichern will, muss die Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung reformieren, statt Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen zur Kasse zu bitten. Herr Linnemann, wir würden uns deshalb freuen, wenn Sie unsere Vorschläge aufgreifen und gesetzlich umsetzen würden. Der bad e. V. wäre dann jedenfalls positiv überrascht.“

 

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.[/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]

Häufige Fragen zu den Forderungen des bad e.V. an Bundesgesundheitsminister Linnemann

Was fordert der bad e.V. von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann?

Carsten Linnemann hat das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Kabinettsumbildung von Nina Warken übernommen und das Amt am 29. Juli 2026 angetreten. Der bad e.V. knüpft an Linnemanns Ankündigung an, den einen oder anderen positiv überraschen zu wollen. Eine echte positive Überraschung wäre aus Sicht des Verbandes, wenn die Bundesregierung die Kritik aus der Pflegepraxis aufgreift und bestehende Fehlentwicklungen korrigiert. Konkret nennt der bad e.V. drei Punkte: die Tarifrefinanzierung, die geplanten Leistungseinschränkungen im Pflegeneuordnungsgesetz und die langfristige Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung.

Welche Nachbesserung fordert der bad e.V. bei der Tarifrefinanzierung?

Der bad e.V. fordert eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten, die Pflegeeinrichtungen durch die gesetzliche Tariftreueregelung entstehen – und zwar für alle Pflegeeinrichtungen, nicht nur für tarifgebundene. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bindet Vergütungssteigerungen grundsätzlich an die Veränderungsrate und sieht für die Jahre 2027 bis 2029 einen zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt vor. Nicht tarifgebundene Pflegeunternehmen müssen die gesetzlichen Entlohnungsanforderungen dennoch erfüllen. Aus Sicht des Verbandes dürfen gesetzliche Lohnvorgaben und deren Finanzierung nicht auseinanderfallen.

Welche Regelungen des Pflegeneuordnungsgesetzes soll die Bundesregierung nach Ansicht des bad e.V. streichen?

Der bad e.V. fordert, die im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vorgesehenen Leistungseinschränkungen zulasten von Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegeeinrichtungen zu streichen. Den Handlungsbedarf angesichts der finanziellen Situation der Sozialen Pflegeversicherung erkennt der Verband ausdrücklich an, lehnt eine Stabilisierung über zusätzliche Belastungen der Betroffenen jedoch ab.

Wer die geplanten Neuregelungen und ihre praktischen Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen besser einordnen möchte, erhält in der Weiterbildung Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) – Die Pläne des BMG einen kompakten Überblick aus Verbandsperspektive.

Warum verweist der bad e.V. auf Linnemanns Vorschlag zur Zahl der Krankenkassen?

Carsten Linnemann hat sich bereits vor seinem Amtsantritt dafür ausgesprochen, die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen deutlich zu verringern, um kostspielige Verwaltungsstrukturen einzusparen. Der bad e.V. greift diesen Vorschlag auf und kündigt an, den Minister nun daran zu messen. Aus Sicht des Verbandes zeigt das Beispiel, dass strukturelle Einsparpotenziale vorhanden sind, die genutzt werden können, bevor Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeeinrichtungen zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Wie soll die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung nach Auffassung des bad e.V. verbreitert werden?

Der bad e.V. spricht sich gegen kurzfristige Belastungsmaßnahmen und für nachhaltige Strukturreformen aus. Dazu gehört insbesondere eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis: Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Einkommensarten sollen in die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung einbezogen werden. Damit soll die Pflegeversicherung auf eine langfristig tragfähige Grundlage gestellt werden, ohne Leistungen für Pflegebedürftige einzuschränken.

Welche Kosten sollen nach Auffassung des bad e.V. nicht aus Beitragsmitteln der Pflegeversicherung finanziert werden?

Nach Auffassung des bad e.V. sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben vom Bund und nicht aus den Beitragsmitteln der Pflegeversicherung zu finanzieren. Der Verband fordert, die während der Corona-Pandemie von der Sozialen Pflegeversicherung getragenen Aufwendungen zurückzuerstatten und alle versicherungsfremden Leistungen aus ihr herauszunehmen. Aus Sicht des bad e.V. gibt es genügend tragfähige Alternativen, um die Soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren, ohne Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen zusätzlich zu belasten.

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