Das PNOG schürt Zukunftsangst!
6. Drohende Überforderung der Versicherten durch direkte und versteckte Kürzungen von finanziellen Leistungen
Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei den Mitgliedern des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. für große Unruhe. Aus Sicht der Pflegepraxis werden die geplanten Änderungen dazu führen, dass Pflegebedürftige künftig einen immer größeren Teil der Pflegekosten selbst tragen müssen.
Das befürchtet auch Marco Hägermann, 1. Vorsitzender des bad-Landesverbandes Schleswig-Holstein e.V., Geschäftsführer der „Ambulantes Pflegeteam Hägermann & Moll GmbH“. „Als Einrichtungsinhaber erlebe ich, wie stark Personal- und Sachkosten steigen. Pflegeleistungen werden also zwangsläufig teurer. Wenn aber der Betrag, der Pflegebedürftigen zur Verfügung steht, nicht in gleichem Maße steigt, werden sich die Menschen in der Folge immer weniger Pflege leisten können.“
Versteckte Kürzung ab 2028
Dafür verantwortlich ist nach Hägermanns Ansicht nicht erst die im PNOG-Entwurf geplante faktische Reduzierung der Dynamisierung der Leistungsbeträge, sondern auch die unzureichende Erhöhung in den vergangenen Jahren. Es handelt sich hier um eine „gut“ versteckte Leistungskürzung, die dadurch verschärft wird, dass die Personalkostensteigerung der Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Dynamisierung keine Berücksichtigung findet.
Das PNOG wird seinem Ruf als Kürzungsgesetz auch hier gerecht: Bisher orientierte sich die Dynamisierung am kumulierten Anstieg der Kerninflationsrate der jeweils vergangenen drei Jahre. Das PNOG sieht nun vor, diese Kumulierung durch eine Durchschnittsbetrachtung zu ersetzen. Bei einer fiktiven Kerninflation in den Jahren 2025, 2026 und 2027 von jeweils 2 % würde nach der bisherigen Regelung die kumulierte, also aufsummierte Dynamisierung 6 % betragen; nach dem PNOG würde aber ab 2028 der durchschnittliche Wert zugrunde gelegt werden: 2 %! Damit droht eine verstärkte Leistungskürzung durch die Hintertür.
Das grundlegende Problem bleibt jedoch selbst bei einer unveränderten Dynamisierung bestehen: Die tatsächliche Kostenentwicklung der Pflegeeinrichtungen wird durch die Kerninflationsrate nur unzureichend bis gar nicht abgebildet. Die Entwicklung der Personalkosten dürfte auch zukünftig oberhalb der Kerninflationsrate liegen – nicht zuletzt deshalb, weil andernfalls notwendige Reallohnzuwächse für die Beschäftigten in der Pflege ausgeschlossen wären.
Hägermann bringt diesen schleichenden „Kaufkraftverlust“ auf den Punkt: „Wenn die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung langsamer steigen als diese Kosten, können sich Pflegebedürftige von ihrem Geld immer weniger Pflege ‚kaufen‘!“
Zugang zu Pflegegraden und den damit verbundenen finanziellen Leistungen soll zukünftig erschwert werden
Hinzu komme, dass der PNOG-Entwurf gleichzeitig den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 für Erwachsene und 2 bis 4 bei Kindern erschweren wolle. „Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander: Die Pflege wird teurer und gleichzeitig bekommen möglicherweise weniger Menschen die finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung, die sie aufgrund ihres tatsächlichen Pflegebedarfs benötigen.“
So hat eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) ergeben, dass von den geplanten Änderungen zahlreiche Begutachtungen betroffen wären. Hochgerechnet könnten rund 492.000 Fälle jährlich einen niedrigeren oder gar keinen Pflegegrad erhalten.
Wer soll die Lücke finanzieren?
„Für mich als Pflegeunternehmer stellt sich deshalb eine ganz einfache Frage: Wer finanziert die Lücke, die durch den so entstehenden Kaufkraftverlust entsteht? Die Pflegebedürftigen können steigende Selbstbeteiligung bei der pflegerischen Versorgung nicht unbegrenzt auffangen“, so Marco Hägermann. Die Folge könne sein, dass Menschen notwendige Pflege reduzieren oder ganz darauf verzichten. „Das wäre fatal. Denn pflegebedürftig werden die Menschen dadurch nicht weniger.“
Werden am Ende nicht die Sozialhilfeträger noch stärker belastet als ohnehin schon?
Damit stellt sich eine weitere Frage, die die Politik beantworten muss: Werden am Ende nicht die Sozialhilfeträger – also insbesondere Kommunen und Länder – noch stärker belastet als ohnehin schon? Denn wenn die Pflegeversicherung weniger Leistungen finanziert und die Betroffenen die Kosten nicht selbst tragen können, dürfte die finanzielle Belastung an anderer Stelle wieder auftauchen – bei der Sozialhilfe.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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