Das PNOG schürt Zukunftsangst!
5. Ambulante Pflege in Wohngemeinschaften zukünftig unbezahlbar?
Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei den Mitgliedern des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. für Unruhe. Das Gesetzgebungsverfahren läuft – die Praxis sieht die zwingende Notwendigkeit für weitreichende Änderungen am vorliegenden Gesetzesentwurf.
Dies gilt auch für Nikolai Dumke, Mitglied im Vorstand des bad-Landesverbands Niedersachsen e.V., examinierter Krankenpfleger und Geschäftsführer der „Ambulanter Pflegedienst Dumke GmbH“, die mit ca. 100 Mitarbeitenden rund 600 Kundinnen und Kunden ambulant mit Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung versorgt, u.a. in drei ambulant versorgten Seniorenwohngemeinschaften.
„Meine größte Sorge ist, dass der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) wirtschaftlich das „Aus“ bedeutet für viele derzeit gut funktionierende ambulante Versorgungen, weil die Versorgungssettings in ihren Kostenstrukturen regelmäßig auf die derzeitige Finanzierung durch die Soziale Pflegeversicherung (SPV) ausgerichtet sind und dieser auch tatsächlich bedürfen. Wenn bewährte Leistungsbausteine kurzfristig wegfallen, verschwindet der Pflegebedarf nicht. Die Kosten werden nur weitergegeben: an Pflegebedürftige, Angehörige, Sozialämter, Kommunen oder Anbieter. Der PNOG-Entwurf unterstellt, dass bei Wegfall der derzeitigen Finanzierungsgrundlage die Betroffenen dies durch eigene wirtschaftliche Belastungen auffangen können. Doch das ist nach unserer Erfahrung häufig nicht möglich.“
Ambulant betreute Wohngemeinschaften in ihrem Fortbestand gefährdet
Besonders schwerwiegende Konsequenzen könnte dies für ambulant betreute Wohngemeinschaften haben, deren Gesamtfinanzierung durch das PNOG zusammenzubrechen droht. „Diese Wohnformen leben von Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft, Organisation, Alltagsstruktur und Angehörigenkontakt. Wenn Entlastungsleistungen und stundenweise Verhinderungspflege wegfallen oder nicht mehr nutzbar sind, geraten solche Konzepte unter Druck. Für Bewohner bedeutet das weniger Betreuung, weniger Hauswirtschaft oder höhere Zuzahlungen. Für Anbieter bedeutet es Planungsunsicherheit und im schlimmsten Fall Personalabbau.“
„Rettung“ durch die Sozialhilfeträger?
Werden Sozialhilfeträger den Fortbestand der ambulant versorgten WGs finanziell sichern, wenn die SPV sich aus der Finanzierung zunehmend zurückzieht? Dumke ist da skeptisch: „Wirtschaftlich überbelastete Versicherte brauchen schon heute oft finanzielle Unterstützung des Sozialhilfeträgers. Wenn dieser aber für jeden Euro einstehen muss, der von der SPV in der ambulanten Versorgung nun zusätzlich noch eingespart werden soll, dann dürfte der Kostendruck auf die Kommunen erheblich steigen. Damit wächst zugleich die Gefahr, dass Sozialhilfeträger bestehende ambulante Versorgungsmodelle stärker unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten hinterfragen.“
Im Ergebnis weniger Mittel trotz höherer Sachleistungsbeträge
Ambulante Pflege werde von den Betroffenen durch die SPV derzeit aus mehreren Quellen finanziert: Aus dem Sachleistungsbetrag, dem Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege. Genau diese Kombination ermöglicht oft, dass Menschen trotz Pflegebedürftigkeit in ihrem zu Hause leben bleiben und dort versorgt werden können. Diese Finanzierung sei kein Luxus, so Dumke, vielmehr sei sie „die Grundlage funktionierender ambulanter Pflege.“
Der PNOG-Entwurf will zwei dieser bisher eigenständig nutzbaren Finanzierungsbausteine grundlegend verändern: Der Entlastungsbetrag soll in ein deutlich enger zweckgebundenes Sozialraumbudget überführt werden, die bisherige Verhinderungspflege als eigenständige Leistung entfallen. Damit droht trotz höherer nomineller Sachleistungsbeträge in bestehenden ambulanten Versorgungskonzepten unter dem Strich weniger flexibel einsetzbare Finanzierung zur Verfügung zu stehen.
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Sozialraumbudget müsste dringend auch Leistungen durch Pflegedienste zulassen!
Das geplante Sozialraumbudget, welches statt des Entlastungsbetrags vorgesehen ist, soll laut PNOG-Entwurf künftig nicht mehr für qualitätsgesicherte ambulante Pflegedienste nutzbar sein. Stattdessen soll es nur verwendet werden können für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern von Unterstützung im Alltag. Solche Angebote sind jedoch in vielen Regionen gar nicht oder nicht ausreichend vorhanden. Versicherte würden es also häufig gar nicht in Anspruch nehmen können – anders als den Entlastungsbetrag derzeit. „Sollte das Sozialraumbudget tatsächlich kommen, muss der Gesetzgeber es für die Leistungserbringung durch Pflegedienste öffnen“, fordert Dumke auch mit Blick auf die Kontinuität in der Versorgung, die für Menchen mit Demenz besonders wichtig ist.
Pflegereform geht besser!
„Eine Reform ist notwendig. Aber sie muss so umgesetzt werden, dass sie in der Praxis funktioniert“, mahnt Dumke. „Wir brauchen einen echten Bestandsschutz für bestehende Versorgungen und einen schrittweisen Übergang. Neue Regelungen sollten zunächst für neue Versorgungsfälle gelten. Für bestehende Pflegeverträge und ambulant betreute Wohngemeinschaften brauchen wir ausreichende Übergangsfristen. Man kann über Jahre gewachsene Versorgungsstrukturen nicht kurzfristig auf eine völlig neue Finanzierungslogik umstellen und erwarten, dass die Versorgung unverändert weiterläuft. Und bevor Leistungen gekürzt oder verschoben werden, müssen Bürokratie, Doppelstrukturen und Verwaltungskosten auf den Prüfstand kommen!“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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