Das PNOG schürt Zukunftsangst!
4. Beratung abschaffen, Begleitung verordnen – und niemand fragt: Wer soll das leisten?
Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei den Mitgliedern des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. für Unruhe. Das Gesetzgebungsverfahren läuft – die Praxis mahnt gleichwohl wichtigen Änderungsbedarf an.
bad-Mitglied Christian Westermann, Geschäftsführer der Engel vonne Ruhr Ambulante Pflege GmbH aus Mülheim, sieht insbesondere den Umbau der Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) äußerst kritisch.
Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beendet die Pflegeberatung, der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI läuft zum 31. Dezember 2027 aus. An seine Stelle tritt ab dem 1. Januar 2028 die sogenannte „Pflegebegleitung“ nach den §§ 7c und 7d – organisiert, verantwortet und finanziert durch die Pflegekassen.
„In der Praxis ist es der Abriss einer funktionierenden Struktur, für den es keinen Bauplan gibt und vor allem kein Personal“, befürchtet Christian Westermann.
Was heute schon läuft – und morgen zerschlagen werden soll
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist beim Bezug von Pflegegeld ein Pflichteinsatz – seine Häufigkeit gibt die Kasse vor. Seit 2026 ist er für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich einmal pro Halbjahr abzurufen; bis Ende 2025 war er bei den Pflegegraden 4 und 5 sogar vierteljährlich verpflichtend.
Davon zu trennen ist, was Pflegebedürftige freiwillig auf eigenen Wunsch nutzen können. Das sind zusätzliche Beratungstermine – bei den Pflegegraden 4 und 5 weiterhin bis zu vierteljährlich – und bei Pflegegrad 1 der halbjährliche Beratungsbesuch, der hier keine Pflicht, sondern ein freiwilliges Angebot ist.
„Geleistet wird das alles überwiegend durch die ambulanten Pflegedienste vor Ort. In sehr vielen Fällen ist daraus längst mehr geworden als eine Pflichtabfrage. Aus Beratung ist Begleitung geworden. Wer eine Familie seit Jahren kennt, wer den Hausarzt, die Apotheke, den Sanitätsfachhandel und die Nachbarschaft im selben Ort kennt, der berät nicht vom Schreibtisch aus. Der löst Probleme auf kurzem Weg. Genau das, was der Gesetzgeber jetzt als ,Pflegebegleitung‘ neu erfindet, leisten regional vernetzte Dienste seit Jahren – nur ohne Etikett und ohne eigenen Haushaltstitel“, berichtet Westermann aus seiner täglichen Arbeit.
Das PNOG nimmt diese gewachsenen Strukturen und zieht sie ein. Die Verantwortung wandert zur Kasse. Sie benennt „einen Verantwortlichen für das Gebiet jedes Kreises und jeder kreisfreien Stadt“ (§ 7d), sie stellt die Mittel bereit, sie setzt „qualifizierte Pflegebegleitpersonen“ ein. Was nah, eingespielt und vernetzt war, soll zentral neu aufgebaut werden. Nebenbei sinkt die Taktung. Wer künftig das Entlastungsbudget bezieht, muss die Begleitung nur noch einmal jährlich abrufen (§ 7c Abs. 6) – dort, wo heute bis zu viermal im Jahr jemand nach dem Rechten sehen kann. Weniger Kontakt, dafür mehr Bürokratie und eine neue Zuständigkeit.
Christian Westermann begegnet der geplanten Pflegebegleitung mit großer Skepsis: „Die Frage, die keiner beantwortet, ist: Woher kommt das Personal? Der Entwurf nennt keine einzige belastbare Zahl zum Personalbedarf. 146 Euro je häuslich versorgter Person und Jahr – daraus sollen Durchführung, Schulung und Qualifizierung bezahlt werden. Rechnet man das Budget schön, kommt man bundesweit auf 5.000 bis 7.000 Vollzeitkräfte. Rechnet man ehrlich mit realistischen Arbeitszeiten, Fahrzeiten, Dokumentation und einem vernünftigen Anteil an echtem Fallmanagement, landet man bei rund 220 Pflegebedürftigen je Vollzeitkraft. Und damit bei einem tatsächlichen Bedarf in der Größenordnung von etwa 20.000 Vollzeitkräften.
Diese Fachkräfte fallen nicht vom Himmel. Sie sind ausgebildet, sie sind qualifiziert, und sie arbeiten bereits – nämlich in genau den Pflegediensten und Einrichtungen, die dieses Land am Laufen halten. Wenn die Kassen jetzt attraktiv aussehende Stellen aufbauen – Bürojob, geregelte Zeiten, kein Nachtdienst, kein Wochenende –, dann wissen wir alle, woher diese Menschen kommen werden: aus der direkten Versorgung. Wir bluten die Pflege aus, um eine Beratung aufzubauen, die es vor Ort im Kern längst gibt!“, warnt Christian Westermann eindringlich und führt weiter aus: „Reicht es eigentlich nicht, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen schon heute Personal abzieht? Jede Pflegefachkraft, die zur Begutachtung wechselt, fehlt am Bett. Jetzt kommt mit der Pflegebegleitung der nächste Kanal dazu. Das ist kein Zukunftskonzept. Das ist ein Verschiebebahnhof.“
Eine alternative Lösung könnte seiner Ansicht nach sein: „Man belegt die bestehende Pflegeberatung mit einer Qualifikation. Beraten und begleiten darf nur, wer definierte Kriterien erfüllt: weitergebildete Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, nachgewiesene Fortbildung, verbindliche Standards. So hebt man die Qualität, ohne Regionalität, Vernetzung und kurze Wege wegzuwerfen – also genau das, was eine echte Begleitung überhaupt erst ausmacht. Man nutzt, was da ist, statt es zu ersetzen.“
Und was ist mit den Menschen im Übergangsjahr?
Sorgen bereitet dem Mülheimer Pflegeunternehmer auch die zeitliche Planung: „Die alte Beratung endet Ende 2027, die neue Begleitung startet Anfang 2028. Theoretisch nahtlos. In der Praxis reden wir über einen Kaltstart, für den fast nichts steht. Die Empfehlungen zu Anzahl und Qualifikation der Begleitpersonen sollen erst bis zum 30. Juni 2027 vorliegen (§ 7d Abs. 2), die verbindlichen Richtlinien ebenso (§ 17 Abs. 1a), die Interessensbekundung der Kommunen erst bis Ende Mai 2027 (§ 7d Abs. 6). Wer glaubt ernsthaft, dass daraus zum 1. Januar 2028 eine flächendeckende, personell hinterlegte Struktur wird? Realistisch verlieren wir ein Jahr. Und in diesem Jahr sitzen Menschen zu Hause, deren Versorgung niemand mehr prüft. Was mit ihnen passiert, steht in keinem Paragrafen,“ sagt Christian Westermann.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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