Das PNOG schürt Zukunftsangst!
2. Wer Angehörige entlastet, darf nicht bestraft werden!
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei Mitgliedern des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. für große Sorge.
Medina Akbarzada, Pflegedienstleiterin in der Tagespflege des bad-Mitglieds Pflegezentrum Sonnenschein, warnt vor den Folgen geplanter Einschränkungen beim Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege. „Die absolute Mehrheit unserer Tagespflegegäste nutzt den Entlastungsbetrag nicht nur, um den Eigenanteil der anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen zu können. Er ist tatsächlich der maßgebliche Faktor zur Bestimmung der möglichen Besuchstage.“
Nach ihren Erfahrungen orientieren sich Pflegebedürftige und Angehörige vor allem an den Kosten, die nach Ausschöpfung des Entlastungsbetrags verbleiben. „In den allerhäufigsten Fällen orientieren sich Gäste sowie deren Angehörige an dem noch zu zahlenden Betrag, welcher nach Ausschöpfung des Entlastungsbetrages übrigbleibt.“
Besonders kritisch sieht Akbarzada die Auswirkungen auf die Versorgung zu Hause. „Gut die Hälfte unserer Tagespflegebesucher kann noch zuhause leben, da sie morgens und abends von unserem ambulanten Dienst versorgt werden, die Hauswirtschaft durch unsere Hauswirtschaftskräfte, finanziert durch die Verhinderungspflege, bewältigt wird und sie unter der Woche durch unsere Tagespflege mit Mahlzeiten und Betreuung versorgt werden. Durch unsere Tagespflege können wir ebenfalls „Essen auf Rädern“ anbieten, wodurch es diesen Gästen auch am Wochenende durch ambulante und teilstationäre Pflege an nichts fehlt.“
Sollten Budgets gekürzt oder Leistungen gestrichen bzw. der Zugang zu ihnen erschwert werden, drohten nach ihrer Einschätzung weitreichende Folgen. „Sollte dieser Anteil der Gäste nicht länger zuhause leben können, würde die Tagespflege sich wirtschaftlich nicht länger tragen können und eine Schließung wäre unvermeidbar.“
Auch die Angebotsqualität stehe auf dem Spiel:
„Derzeit können wir unseren Gästen täglich frisch zubereitete Vier-Gänge-Menüs anbieten. Dafür beschäftigen wir einen eigenen Koch. Fällt ein erheblicher Teil der Gäste weg, würde sich dieses Angebot ebenso wenig refinanzieren wie unser Koch.“
Für Akbarzada sind die eigentlichen Leidtragenden die Pflegebedürftigen und ihre Familien. „Die weitere Versorgung zu Hause wäre durch einen ambulanten Pflegedienst alleine nicht länger tragbar. Im schlimmsten Fall müssten Menschen ihr Eigenheim aufgeben, um stationäre Pflege finanzieren zu können.“
Ihr Fazit:
„Wenn eine Reform eigentlich für Verbesserung steht und Fehler oder Missstände beseitigen soll, ist für uns nicht greifbar, wie die nun geplanten Einschränkungen, Kürzungen oder verkomplizierten Neuregelungen vertretbar sein können.“
„Herr Gesundheitsminister Linnemann, das PNOG macht unseren Mitgliedern berechtigterweise Angst“, so Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.: „Wir wünschen uns nichts lieber als eine strukturelle und nachhaltige Reform der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Es liegen konstruktive Vorschläge vor, die nicht zu solchen Verwerfungen führen! Statt Leistungen einzuschränken, müssen zunächst die eigentlichen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung angegangen werden. Dazu gehören:
- die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung durch den Bund,
- die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, insbesondere der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige, künftig aus Steuermitteln,
- eine Zusammenlegung oder ein fairer Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung,
- eine Reduktion der Anzahl der Kranken- und Pflegekassen sowie
- die Einführung einer freiwilligen gesetzlichen Pflegevollversicherung der SPV.
Das alles sind Möglichkeiten die finanzielle Basis der Pflegeversicherung zu stärken, ohne die Versorgung pflegebedürftiger Menschen und bestehender Strukturen zu gefährden. Wenn Politik verhindern will, dass Pflegebedürftige aus rein finanziellen Gründen auf eine qualitativ gute Pflege verzichten und Pflegeeinrichtungen in ihrer Existenz gefährdet werden, muss sie jetzt nachbessern“, macht Kapp deutlich. „Pflege darf nicht zu einer Frage des Geldbeutels werden!“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.[/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]
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