Das PNOG schürt Zukunftsangst!
3. Ambulante Unterstützung bei Verhinderung der Pflegeperson nur noch im ungeplanten Notfall?
Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei den Mitgliedern des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. für Unruhe. Beschlossen ist noch nichts, das Gesetzgebungs-verfahren läuft. Die Praxis mahnt gleichwohl wichtigen Änderungsbedarf an.
Nadya Klarmann, Mitglied im bad e.V., führt den Pflegepunkt in Hannover und versorgt seit 2007 Menschen mit Demenz in Wohngemeinschaften. „Mit der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige gezielt Zeiten planen, in denen sie von der Pflege entlastet werden. Genau diese Möglichkeit soll gestrichen werden“, sagt sie.
Aktuell: Gemeinsamer Jahresbetrag – Zukünftig: Überbrückungsbudget
Der gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, der aktuell für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet werden kann, soll entfallen. An seine Stelle soll ein Überbrückungsbudget von 1.855 Euro in Pflegegrad 2 und 3 und 2.285 Euro in Pflegegrad 4 und 5 treten. Neben der Absenkung der Beträge kommt erschwerend hinzu, dass die Leistung nicht mehr flexibel und geplant, sondern vorwiegend in Akutsituationen eingesetzt werden soll.
Was passiert künftig bei planbaren Ausfällen der Pflegeperson – zum Beispiel im Urlaub?
Ambulante Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson soll dann nur noch speziellen ambulanten Notdiensten erlaubt sein, und dies auch nur in „Akutsituationen“. Während bei einem geplanten Urlaub der Pflegeperson derzeit die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit über die Verhinderungspflege gesichert ist, wäre zukünftig nur ein stationärer Aufenthalt als Kurzzeitpflege denkbar.
Klarmann macht deutlich: „Eine Tochter bringt ihre demente Mutter abends ins Bett. Wenn sie krank wird oder in den Urlaub fährt, übernehmen wir das im Rahmen der Verhinderungspflege als ambulanter Pflegedienst. Zukünftig würde dann z.B. eine Frau mit Demenz aus ihrer Wohnung geholt und übergangsweise in ein Heim in Kurzzeitpflege gegeben werden. Ist das wirklich gewollt?“
Neue Gesetzesstruktur sieht keinen gleichwertigen Ersatz für das bewährte Instrument der Verhinderungspflege vor!
Auch die weiteren geplanten Strukturänderungen des PNOG können dieses absehbare Problem nicht lösen. Neben dem klassischen Sachleistungsbudget für professionelle Pflegeleistungen oder dem geplanten Entlastungsbudget („ehemals Pflegegeld“) sieht das PNOG ergänzend nur noch das so genannte „Sozialraumbudget“ vor. Dieses soll aber gerade nicht für zugelassene ambulante Pflegedienste und klassische Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.
„Eine ambulante Versorgung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit in Fällen, in denen pflegende Angehörige nicht akut, sondern geplant ausfallen, wird es dann nicht mehr geben. Wenn es so kommt, schafft der Gesetzgeber bewusst ein über Jahrzehnte bewährtes Instrument zu Lasten der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ab. Ungeheuerlich!“ kritisiert Klarmann.
Nadya Klarmann fordert Korrekturen am Entwurf:
Der gemeinsame Jahresbetrag nach § 42a SGB XI muss erhalten bleiben.
- Die Neufassung der Verhinderungspflege in § 39 SGB XI ist zu korrigieren: Auch geplante Ausfälle der Pflegeperson müssen den Anspruch auf ambulante Überbrückungsleistungen ausdrücklich rechtfertigen.
- Das Sozialraumbudget ist auch für ambulante Pflegedienste und Tagespflegen zu öffnen.
- Pflegende Angehörige müssen sich auch zukünftig in „geplanten Auszeiten“ auf die ambulante Unterstützung der Pflegeversicherung verlassen können.
„Herr Gesundheitsminister Linnemann, das PNOG macht unseren Mitgliedern berechtigterweise Angst“, so Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.: „Wir wiederholen nochmal gerne:
Es liegen konstruktive Vorschläge vor, die nicht zu solchen Verwerfungen führen! Statt Leistungen einzuschränken, müssen zunächst die eigentlichen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung angegangen werden. Dazu gehören:
- die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung durch den Bund,
- die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, insbesondere der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige, künftig aus Steuermitteln,
- eine Zusammenlegung oder ein fairer Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung,
- eine Reduktion der Anzahl der Kranken- und Pflegekassen sowie
- die Einführung einer freiwilligen gesetzlichen Pflegevollversicherung der SPV.
Das alles sind Möglichkeiten die finanzielle Basis der Pflegeversicherung zu stärken, ohne die Versorgung pflegebedürftiger Menschen und bestehender Strukturen zu gefährden. Wenn Politik verhindern will, dass Pflegebedürftige aus rein finanziellen Gründen auf stationäre Pflege angewiesen sind, statt zu Hause zu bleiben müssen Sie jetzt nachbessern“, macht Kapp deutlich.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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