bad e.V.: Bundestag beschließt Gesetz zur (De-)Stabilisierung der ambulanten Krankenpflege
Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) hat der Deutsche Bundestag nach Auffassung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ein Gesetz beschlossen, das kurzfristige Einsparungen über die Zukunft der pflegerischen Versorgung stellt.
Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat es in ihrer Rede selbst so genannt: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und keine Strukturreform. Genau darin liegt das Problem. „Um es umgangssprachlich zu sagen: „Operation gelungen, Patient tot!“, kritisiert Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. „Statt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren, werden funktionierende Versorgungs- und Finanzierungsstrukturen mutwillig zerschlagen, die in den vergangenen Jahren mühsam aufgebaut wurden.“
Besonders gravierend sind die Auswirkungen für Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege. Mit dem Gesetz greift der Gesetzgeber tief in die Vergütungs- und Refinanzierungsstruktur dieser Leistungsbereiche ein und gefährdet damit die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Pflegeunternehmen.
Hintergrund ist die bereits seit September 2022 geltende Tariftreueregelung. Sie verpflichtet alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen, ihre Beschäftigten nach tariflichen oder tarifähnlichen Maßstäben zu vergüten. Ohne eine entsprechende Bezahlung erhalten Leistungserbringer keine Zulassung. Gleichzeitig begrenzt das nun verabschiedete Gesetz die Refinanzierung künftiger tariflicher Vergütungssteigerungen auf die Höhe der Grundlohnsummensteigerung (für die Jahre 2027, 2028 und 2029 sogar jeweils minus 1 Prozentpunkt). Tatsächliche Personalkostensteigerungen bleiben hiernach zukünftig bei der Refinanzierung unberücksichtigt und müssen von den Einrichtungen selbst getragen werden.
Wer die Tariftreuepflicht rechtssicher umsetzen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken für Pflegeeinrichtungen besser einschätzen möchte, erhält in der Weiterbildung Fresh-Up: Tariftreuepflicht praxisnahe Hinweise für den Pflegealltag. Jetzt informieren und Handlungssicherheit gewinnen.
„Dass gute Pflege gute Löhne braucht, steht außer Frage. Wer aber gesetzlich tarifgerechte Bezahlung verlangt und gleichzeitig deren Finanzierung deckelt, schafft eine Finanzierungslücke mit Ansage. Diese Rechnung kann für viele Pflegeunternehmen nicht aufgehen“, kritisiert Andreas Kern, Bundesvorstandsvorsitzender des bad e.V.
Der bad e.V. warnt vor den Folgen dieser Regelung. Die steigenden Personalkosten lassen sich unter den neuen Rahmenbedingungen nicht mehr vollständig refinanzieren. Damit geraten insbesondere ambulante Pflegedienste und Anbieter der außerklinischen Intensivpflege wirtschaftlich massiv unter Druck. Weitere Insolvenzen und Versorgungslücken seien absehbar.
„Dieses Gesetz stabilisiert die gesetzliche Krankenversicherung nicht nachhaltig. Es verlagert Finanzierungsprobleme auf die Pflegeunternehmen und gefährdet damit ausgerechnet diejenigen Strukturen, die für eine verlässliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen unverzichtbar sind.
Nur eine vollständige Refinanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Personalkosten schafft die wirtschaftlichen Voraussetzungen, um die ambulante Krankenpflege dauerhaft leistungsfähig zu halten und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu sichern!“, so Kapp.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Häufige Fragen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und zur ambulanten Krankenpflege
Warum kritisiert der bad e.V. das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Der bad e.V. kritisiert, dass mit dem Gesetz kurzfristige Einsparungen zulasten der wirtschaftlichen Stabilität von Pflegeunternehmen umgesetzt werden. Insbesondere in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege werden Vergütungssteigerungen begrenzt, obwohl die Personal- und Lohnkosten der Einrichtungen weiter steigen können. Aus Sicht des bad e.V. löst dies die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht, sondern verlagert sie auf die Leistungserbringer.
Welche Pflegebereiche sind von den neuen Vergütungsregelungen besonders betroffen?
Besonders betroffen sind Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege. In beiden Bereichen sind die Personalkosten ein wesentlicher Bestandteil der Leistungserbringung. Können steigende Lohnkosten nicht ausreichend über die Vergütungen refinanziert werden, müssen Pflegeunternehmen die entstehende Differenz aus eigenen Mitteln tragen.
Wie begrenzt das Gesetz die Vergütungssteigerungen in der ambulanten Krankenpflege?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bindet Vergütungssteigerungen grundsätzlich an die durchschnittliche Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 SGB V. Für die Jahre 2027, 2028 und 2029 wird diese Veränderungsrate zusätzlich jeweils um einen Prozentpunkt reduziert. Für tarifgebundene Leistungserbringer sieht die beschlossene Regelung eine befristete Ausnahme vor: Tarifsteigerungen oberhalb der Veränderungsrate können teilweise berücksichtigt werden. Eine vollständige Refinanzierung darüber hinausgehender tariflicher Personalkosten ist jedoch nicht vorgesehen.
Warum sieht der bad e.V. einen Widerspruch zwischen Tariftreue und Refinanzierung?
Nach dem SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen müssen gesetzliche Vorgaben zur Entlohnung ihrer Beschäftigten erfüllen. Gleichzeitig können die Vergütungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege durch die Regelungen des SGB V begrenzt werden. Aus Sicht des bad e.V. entsteht dadurch ein problematisches Missverhältnis: Pflegeunternehmen sollen angemessene beziehungsweise tariforientierte Löhne zahlen, können die daraus entstehenden Kosten aber nicht in jedem Fall vollständig refinanzieren.
Welche Anforderungen die Tariftreuepflicht an Pflegeeinrichtungen stellt und wie diese rechtssicher umgesetzt werden kann, erläutert der bad e.V. im „Fresh-Up: Tariftreuepflicht“.
Welche Folgen befürchtet der bad e.V. für ambulante Pflegeunternehmen?
Wenn Personalkosten dauerhaft stärker steigen als die refinanzierbaren Vergütungen, können erhebliche Finanzierungslücken entstehen. Der bad e.V. warnt davor, dass dadurch insbesondere ambulante Pflegedienste und Anbieter der außerklinischen Intensivpflege wirtschaftlich unter Druck geraten. Dies kann langfristig auch die Sicherstellung einer flächendeckenden und verlässlichen Versorgung gefährden.
Was fordert der bad e.V. für die Refinanzierung von Personalkosten?
Der bad e.V. fordert eine vollständige und verlässliche Refinanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Personalkosten. Gute Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne für Pflegekräfte dürfen nicht zu einem wirtschaftlichen Risiko für die Pflegeunternehmen werden. Nur wenn die tatsächlichen Personalkosten in den Vergütungen angemessen berücksichtigt werden, können ambulante Pflegeangebote dauerhaft wirtschaftlich betrieben und bestehende Versorgungsstrukturen gesichert werden.
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