bad e.V.: Bundestag beschließt Gesetz zur (De-)Stabilisierung der ambulanten Krankenpflege
Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) hat der Deutsche Bundestag nach Auffassung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ein Gesetz beschlossen, das kurzfristige Einsparungen über die Zukunft der pflegerischen Versorgung stellt.
Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat es in ihrer Rede selbst so genannt: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und keine Strukturreform. Genau darin liegt das Problem. „Um es umgangssprachlich zu sagen: „Operation gelungen, Patient tot!“, kritisiert Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. „Statt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren, werden funktionierende Versorgungs- und Finanzierungsstrukturen mutwillig zerschlagen, die in den vergangenen Jahren mühsam aufgebaut wurden.“
Besonders gravierend sind die Auswirkungen für Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege. Mit dem Gesetz greift der Gesetzgeber tief in die Vergütungs- und Refinanzierungsstruktur dieser Leistungsbereiche ein und gefährdet damit die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Pflegeunternehmen.
Hintergrund ist die bereits seit September 2022 geltende Tariftreueregelung. Sie verpflichtet alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen, ihre Beschäftigten nach tariflichen oder tarifähnlichen Maßstäben zu vergüten. Ohne eine entsprechende Bezahlung erhalten Leistungserbringer keine Zulassung. Gleichzeitig begrenzt das nun verabschiedete Gesetz die Refinanzierung künftiger tariflicher Vergütungssteigerungen auf die Höhe der Grundlohnsummensteigerung (für die Jahre 2027, 2028 und 2029 sogar jeweils minus 1 Prozentpunkt). Tatsächliche Personalkostensteigerungen bleiben hiernach zukünftig bei der Refinanzierung unberücksichtigt und müssen von den Einrichtungen selbst getragen werden.
„Dass gute Pflege gute Löhne braucht, steht außer Frage. Wer aber gesetzlich tarifgerechte Bezahlung verlangt und gleichzeitig deren Finanzierung deckelt, schafft eine Finanzierungslücke mit Ansage. Diese Rechnung kann für viele Pflegeunternehmen nicht aufgehen“, kritisiert Andreas Kern, Bundesvorstandsvorsitzender des bad e.V.
Der bad e.V. warnt vor den Folgen dieser Regelung. Die steigenden Personalkosten lassen sich unter den neuen Rahmenbedingungen nicht mehr vollständig refinanzieren. Damit geraten insbesondere ambulante Pflegedienste und Anbieter der außerklinischen Intensivpflege wirtschaftlich massiv unter Druck. Weitere Insolvenzen und Versorgungslücken seien absehbar.
„Dieses Gesetz stabilisiert die gesetzliche Krankenversicherung nicht nachhaltig. Es verlagert Finanzierungsprobleme auf die Pflegeunternehmen und gefährdet damit ausgerechnet diejenigen Strukturen, die für eine verlässliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen unverzichtbar sind.
Nur eine vollständige Refinanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Personalkosten schafft die wirtschaftlichen Voraussetzungen, um die ambulante Krankenpflege dauerhaft leistungsfähig zu halten und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu sichern!“, so Kapp.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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