Pressemeldung 021-2026 – 26.06.2026

GeDIG weiterentwickeln: Verbändebündnis fordert klare Vision für digitale Versorgung 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) weitreichende Maßnahmen zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens vorgelegt. Der Entwurf bündelt zentrale Maßnahmen, darunter die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), den Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI), die Förderung der Interoperabilität sowie neue Ansätze zur Nutzung von Gesundheitsdaten und zur Versorgungssteuerung. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege, zu dem auch der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. gehört,  begrüßt diese Ansätze. Gleichzeitig sieht das Bündnis deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Digitale Transformation braucht klare Zielperspektive
Die vorgesehenen Maßnahmen übertragen bestehende Strukturen in digitale Prozesse, ohne eine Vision für eine zukunftsfähige, sektorenübergreifende Versorgung zu entwickeln. Zur Sicherung der Versorgung, zur Entlastung der Fachkräfte, zur Entbürokratisierung und zur Bewältigung des demografischen Wandels werden die Chancen der Digitalisierung nicht ausreichend genutzt. Gleichzeitig weist das Bündnis darauf hin, dass technische Lösungen allein strukturelle Probleme nicht lösen können.

Pflege und soziale Versorgung von Anfang an mitdenken
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die unzureichende Einbindung der gesamten Versorgungsrealität. Pflege, Rehabilitation und Eingliederungshilfe sind tragende Säulen des Gesundheits- und Sozialsystems und müssen von Beginn an in digitale Prozesse integriert werden. Das Bündnis fordert daher, dass alle relevanten Bereiche systematisch einbezogen werden und bestehende Sektorengrenzen nicht digital fortgeschrieben werden. Die Profession Pflege muss dabei verbindlich sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Nutzung digitaler Lösungen beteiligt werden.

Verbindlichkeit und Verlässlichkeit stärken
Das Bündnis kritisiert zudem die mangelnde Verlässlichkeit bei der Einführung digitaler Anwendungen. Viele Projekte bleiben hinter ihren Zeitplänen zurück, was zu Planungsunsicherheit bei Leistungserbringenden und Industrie führt und das Vertrauen in die digitale Transformation schwächt. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den elektronischen Verordnungen sowie beim Medikationsprozess. Diese Anwendungen benötigen klare Zeitpläne, praxistaugliche Umsetzungsvorgaben und stabile technische Lösungen. Das Bündnis fordert daher eine klare strategische Richtung, realistische und planbare Fristen für die Industrie und Leistungserbringer sowie eine zügige Umsetzung bereits angelaufener Maßnahmen.

Telematikinfrastruktur als gemeinsame Basis ausbauen
Die Stärkung der Interoperabilität im Entwurf wird grundsätzlich begrüßt. Die Telematikinfrastruktur ist das Rückgrat der digitalen Versorgung. Damit sie ihren Nutzen entfalten kann, muss sie allerdings sektorenübergreifend, verbindlich, wirtschaftlich nutzbar und interoperabel sein. Entscheidend sind gemeinsame Standards für strukturierte und nutzbare Daten entlang der gesamten Versorgungskette. Hierzu gehören ausdrücklich auch pflegerische Daten und deren fachliche Bewertung durch beruflich Pflegende.

Gesundheitsdaten am Nutzen ausrichten
Das Bündnis unterstützt die stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten und die Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Entscheidend ist jedoch, dass Daten nicht nur gesammelt, sondern sinnvoll genutzt werden. Qualität, Datenschutz und Transparenz müssen gewährleistet sein. Versicherte sollen nachvollziehen können, wie ihre Daten verwendet werden und welchen konkreten Nutzen dies für ihre Versorgung hat.

Refinanzierung digitaler Anforderungen sichern
Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Finanzierung. Das GeDIG verpflichtet Leistungserbringende zu umfangreichen digitalen Maßnahmen, ohne eine nachhaltige Refinanzierung sicherzustellen. Gleichzeitig fehlt bei der Einschätzung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft der finanzielle Aufwand der Industrie. Das Bündnis fordert daher eine verlässliche, dauerhafte Finanzierung der notwendigen und geforderten digitalen Anwendungen für die Leistungserbringer sowie die Berücksichtigung und Festlegung des Erfüllungsaufwands der Industrie.

Fazit
Das GeDIG setzt wichtige Impulse, bleibt jedoch als strategisches Zukunftsgesetz hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es fehlt eine klare Vision für eine vernetzte, sektorenübergreifende Versorgung, die die Potenziale der Digitalisierung konsequent nutzt und Fachkräfte spürbar entlastet.

Das Verbändebündnis fordert deshalb Nachbesserungen, eine klare strategische Ausrichtung, eine konsequente Einbindung aller Versorgungsbereiche, verbindliche Standards und Zeitpläne, eine stärkere Rolle der Pflege als eigenständige Akteurin sowie eine nachhaltige Finanzierung. Nur so kann die Digitalisierung ihr volles Potenzial entfalten und zu einer echten Verbesserung der Versorgung beitragen.

Weiterführender Link

GeDIG-Entwurf: Die digitale Versorgung braucht eine klare Vision (PDF)

Gemeinsames Positionspapier | Bündnis Digitalisierung in der Pflege 26. Juni 2026

Über das Bündnis
Eine durchdachte Digitalisierung der Pflege kann helfen, Strukturen und Prozesse zukunftsfest zu gestalten, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und zugleich die Pflegequalität insgesamt zu verbessern. Um die Entwicklung voranzubringen, haben sich seit 2020 neun Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen zum Bündnis Digitalisierung in der Pflege zusammengetan. Das Bündnis bündelt digitalpolitische Interessen und macht sich für geeignete Rahmenbedingungen der Digitalisierung in der Pflege stark.

Die Bündnispartner vertreten Interessen von:

  • Pflegenden
  • Einrichtungen und Diensten (ambulant & stationär)
  • IT-Herstellern & -Dienstleistern
  • Forschung & Beratung

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

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