Landesweiter Tag der Tagespflegen am 7. Oktober 2026 in Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinschaft erleben, aktiv bleiben, Sicherheit erfahren und Angehörige entlasten: Tagespflegen sind ein wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung. Am 7. Oktober 2026 öffnen Tagespflegen in ganz Mecklenburg-Vorpommern ihre Türen und geben Einblicke in ihren Alltag. Unter dem Motto „Mit Freude durch den Tag – gemeinsam statt einsam“ soll der landesweite Tag der Tagespflegen zeigen, wie vielfältig und wertvoll dieses Angebot ist. Auch die bad-Mitgliedseinrichtungen mit Tagespflegen aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich.
Der Blick auf die tägliche Arbeit der Tagespflegen zeigt: Die Einrichtungen können ihre wichtige Rolle nur dann dauerhaft erfüllen, wenn die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür stimmen. Vor diesem Hintergrund ist der derzeit diskutierte Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) äußerst kritisch zu betrachten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass der Entlastungsbetrag entfällt und die Nachfolgeregelung nicht mehr für die Tagespflegeleistungen verwendet werden darf. Zudem sollen die bestehenden Regelungen zur Tariftreue für einen Zeitraum von vier Jahren ausgesetzt werden und es soll eine Obergrenze für Vergütungssteigerungen eingeführt werden.
„Wir halten es für den falschen Weg, ausgerechnet in einer Zeit des zunehmenden Fachkräfte- und Arbeitskräftemangels die Grundlage für eine verlässliche Entlohnung auszusetzen“, so Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. „Gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen. Und gute Arbeitsbedingungen brauchen eine Refinanzierung, die die tatsächlichen Personalkosten berücksichtigt.“
Forderungen für eine zukunftssichere Tagespflege in Mecklenburg-Vorpommern
Zum Tag der Tagespflegen richtet der bad e.V. deshalb klare Forderungen an Bundes- und Landespolitik:
- Tariftreue darf nicht ausgesetzt werden. Einrichtungen, die nach den regional üblichen Entlohnungsniveaus, nach Tarif oder tariforientiert vergüten, müssen ihre tatsächlichen Personalkosten auch künftig vollständig und verlässlich refinanzieren können, damit qualifizierte Pflegekräfte gewonnen und gehalten werden können.
- Personalkostensteigerungen müssen vollständig refinanzierbar bleiben. Eine Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf ein Prozent unterhalb der allgemeinen Lohnentwicklungsrate darf nicht dazu führen, dass Lohnsteigerungen zulasten der Einrichtungen gehen. Der Grundsatz muss gelten: Wer gute Arbeitsbedingungen politisch fordert, muss deren vollständige Refinanzierung sicherstellen!
- Die Versorgungssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern muss Vorrang haben. Gerade in einem Flächenland mit langen Wegen und regional sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen braucht es verlässliche Rahmenbedingungen für Tagespflegen, insbesondere im ländlichen Raum.
„Die politische Diskussion darf nicht ausschließlich um die Frage kreisen, wie Pflege billiger werden kann. Sie muss vielmehr hinterfragen, wie wir Pflege auch morgen noch zuverlässig gestalten können“, betont Andrea Kapp. „Tagespflegen leisten jeden Tag einen konkreten Beitrag dazu. Sie verzögern oder verhindern oft den Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, indem sie Pflegearrangements stabilisieren, Angehörige entlasten und pflegebedürftigen Menschen Gemeinschaft und Lebensqualität ermöglichen. In dieser wichtigen Funktion dürfen sie nicht geschwächt werden.“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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