Das PNOG schürt Zukunftsangst!
7. Schwächung der ambulanten Pflege kann uns teuer zu stehen kommen!
Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei den Mitgliedern des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. für Unruhe. Das Gesetzgebungsverfahren läuft – die Praxis sieht die zwingende Notwendigkeit für weitreichende Änderungen am vorliegenden Gesetzesentwurf.
Auch Nikolaus Herzog, Vorsitzender des bad-Landesverbands Bayern e.V. und Geschäftsführer der Care Pflegegesellschaft mbH, sieht dringenden Handlungsbedarf: „Die Praxis hatte auf eine lange überfällige Reform gehofft, die die strukturellen Probleme der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) löst und ihre Finanzierung durch einen Systemwechsel sicherstellt. Stattdessen geht der PNOG-Entwurf die strukturellen Probleme nicht an und strebt nur nach einer kurzfristigen Stabilisierung der Finanzen, wozu u.a. massive Einsparungen in der ambulanten Versorgung vorgesehen sind, z.B. bei der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbeitrag.“
Ambulante Pflege ist die für Versicherte attraktivste Versorgungsform
„Die meisten Menschen möchten zu Hause alt werden und nach Möglichkeit hier auch bis ans Lebensende wohnen bleiben. Die ambulante Pflege und Betreuung, die die SPV derzeit ermöglicht, erfüllt diesen Wunsch in sehr vielen Fällen. Diese Errungenschaft gilt es zu erhalten“, plädiert Herzog. „Die Pläne des PNOG gefährden dies: Sie sehen vielfältige schmerzhafte Einschränkungen für die ambulante Versorgung vor und gefährden damit den Fortbestand vieler ambulanter Versorgungskonstellationen.“
Ambulante Pflege ist regelmäßig auch die günstigste Versorgungsform
Herzog erkennt die Notwendigkeit an, dass die Finanzlage der SPV Einsparungen notwendig macht. Aber: „Die Stärkung der ambulanten Versorgung und das Einsparen von Kosten ist kein Widerspruch. Im Gegenteil: Je mehr pflegebedürftige Menschen ambulant versorgt werden (z.B. durch Angehörige und einen Pflegedienst), desto mehr kostenintensivere Alternativen können vermieden werden.“ Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gelte insofern derzeit nicht von ungefähr. „Unsere Gesellschaft benötigt die pflegenden Angehörigen, weil stationäre Pflege für alle Pflegebedürftigen unbezahlbar wäre“, betont Herzog. „Deshalb wäre es mehr als kurzsichtig, funktionierende ambulante Versorgungen zu gefährden und eine Zunahme an teurerer stationärer Pflege zu riskieren, die die Betroffenen zudem gerne vermieden hätten. Kurzfristige Einsparungen im ambulanten Bereich könnten die SPV somit mittelfristig teuer zu stehen kommen … und nicht nur diese: Wer sich pflegerische Versorgung zu Hause nicht mehr leisten kann und stationär untergebracht werden muss, wird dort die steigenden Eigenanteile auch nicht tragen können“, fürchtet Herzog.
„Wir, die ambulanten Pflegdienste, haben bewiesen, dass wir die ambulante Versorgung im jetzigen System sicherstellen können und die Versicherten dabei selten auf einen Eigenanteil über 1.000 Euro pro Monat kommen – das ist ein erheblicher Unterschied zu den stationären Zuzahlungen, die z.B. in NRW im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.671 Euro pro Monat betragen.“ (Quelle: vdek, 14.07.2026)
Forderung: Konsequente Stärkung der ambulanten Pflege (auch) zur Einsparung von Kosten
„Der Gesetzgeber sollte – auch aus Kostengründen – systematisch auf eine ambulante pflegerische Versorgung setzen, wo diese möglich ist. Dafür müssen die Rahmenbedingungen sicherstellen, dass die ambulante Versorgung für die Betroffenen bezahlbar bleibt.“
Ganz konkret fordert Herzog hierzu: „Anstatt mit der ‚Pflegebegleitung‘ neue Strukturen zu schaffen und diese bei den Pflegekassen zu verorten, sollte man die bestehenden Ansprüche nach § 37 Absatz 3 SGB XI zu einer präventionsorientierten Pflegebegleitung im Alltag ausbauen und diese weiterhin durch die vorhandenen Beratungsstrukturen der ambulanten Pflegedienste erbringen lassen.“ Das würde die Kompetenz pflegender Angehöriger stärken, ihrer Überlastung vorbeugen, die ganzheitliche Versorgung effektiv fördern und dem Selbstbestimmungsrecht der Versicherten, die sich ihre Pflegebegleitung selber aussuchen möchten, Rechnung tragen. „Ambulante Pflegedienste haben die meiste Erfahrung, um die Gesamtheit der Leistungen sinnvoll zu koordinieren. Diese Expertise sollte genutzt werden“, betont Herzog.
Zusammenfassend kommt Herzog zum Fazit: „Jetzt die ambulante Versorgung stärken, anstatt sie kaputt zu sparen und so letzten Endes höhere Kosten für die Allgemeinheit herbeizuführen!“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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