Keine Ausschlussfrist bei Corona-Erstattungsansprüchen: bad e.V. begrüßt neues Urteil des BSG
Das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende vergangener Woche klargestellt, dass für die Geltendmachung von Corona-Erstattungsansprüchen keine Ausschlussfristen gelten. Entsprechende Fristregelungen sind damit unzulässig.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies: Auch aus Fristgründen abgelehnte oder bislang noch nicht eingereichte Anträge können unter Umständen weiterhin berücksichtigt werden. Einrichtungen erhalten somit die Möglichkeit, entstandene Mehraufwände sowie Mindereinnahmen aus der Corona-Zeit gegebenenfalls doch noch geltend zu machen.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Die Klarstellung ist ein wichtiges Zeichen für die Pflegeeinrichtungen, die während der Pandemie unter enormen Belastungen die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sichergestellt haben“, erklärt Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e.V. Es entspreche dem Geist der damaligen Ausnahmesituation, dass der Ausgleich der dadurch entstandenen finanziellen Belastungen nicht an Fristfragen scheitern darf.
Zugleich bewertet Kern das Urteil als richtiges Signal, gesetzliche Regelungen nicht über Gebühr einzugrenzen: „Ziel der damaligen Erstattungsregelungen war es, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Eine Antragsfrist sah das Gesetz nicht vor. Die zeitliche Einengung der Kostenerstattungs-Festlegungen durch den GKV-Spitzenverband ist unrechtmäßig erfolgt, wie das Urteil des BSG nun bestätigt hat. Der bad e.V. erwartet, dass die Kostenträger die Entscheidung nun einheitlich und zügig umsetzen und den Handlungsspielraum auch in anderen untergesetzlichen Regelwerken nicht enger auslegen, als es der Gesetzgeber intendiert hat.“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 044-2026 – 30.09.2026
Neue Entlohnungswerte in der Pflege: Personalkosten müssen vollständig refinanziert werden
Der GKV-Spitzenverband hat die neuen Werte für das regional übliche Entlohnungsniveau in den Bundesländern veröffentlicht. Sie gelten ab dem 1. Januar 2027 für Pflegeeinrichtungen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nicht nach …
Pressemeldung 043-2026 – 30.09.2026
bad e.V. zum Pflegeneuordnungsgesetz: Punktuelle Nachbesserungen reichen nicht – Grundprobleme bleiben ungelöst
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf vom Juni hat die Bundesregierung zwar partiell auf Kritik reagiert und einzelne Einschnitte (späteres Einsetzen der …
Pressemeldung 042-2026 – 28.09.2026
Landesweiter Tag der Tagespflegen am 7. Oktober 2026 in Mecklenburg-Vorpommern
Gemeinschaft erleben, aktiv bleiben, Sicherheit erfahren und Angehörige entlasten: Tagespflegen sind ein wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung. Am 7. Oktober 2026 öffnen Tagespflegen in ganz Mecklenburg-Vorpommern ihre Türen und geben Einblicke …
Pressemeldung 041-2026 – 23.09.2026
Das PNOG schürt Zukunftsangst!
7. Schwächung der ambulanten Pflege kann uns teuer zu stehen kommen!
Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei den Mitgliedern des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. …

