Pressemeldung 020-2026 – 22.06.2026

Keine Ausschlussfrist bei Corona-Erstattungsansprüchen: bad e.V. begrüßt neues Urteil des BSG

Das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende vergangener Woche klargestellt, dass für die Geltendmachung von Corona-Erstattungsansprüchen keine Ausschlussfristen gelten. Entsprechende Fristregelungen sind damit unzulässig.

Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies: Auch aus Fristgründen abgelehnte oder bislang noch nicht eingereichte Anträge können unter Umständen weiterhin berücksichtigt werden. Einrichtungen erhalten somit die Möglichkeit, entstandene Mehraufwände sowie Mindereinnahmen aus der Corona-Zeit gegebenenfalls doch noch geltend zu machen.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. „Die Klarstellung ist ein wichtiges Zeichen für die Pflegeeinrichtungen, die während der Pandemie unter enormen Belastungen die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sichergestellt haben“, erklärt Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e.V. Es entspreche dem Geist der damaligen Ausnahmesituation, dass der Ausgleich der dadurch entstandenen finanziellen Belastungen nicht an Fristfragen scheitern darf.

Zugleich bewertet Kern das Urteil als richtiges Signal, gesetzliche Regelungen nicht über Gebühr einzugrenzen: „Ziel der damaligen Erstattungsregelungen war es, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Eine Antragsfrist sah das Gesetz nicht vor. Die zeitliche Einengung der Kostenerstattungs-Festlegungen durch den GKV-Spitzenverband  ist unrechtmäßig erfolgt, wie das Urteil des BSG nun bestätigt hat. Der bad e.V. erwartet, dass die Kostenträger die Entscheidung nun einheitlich und zügig umsetzen und den Handlungsspielraum auch in anderen untergesetzlichen Regelwerken nicht enger auslegen, als es der Gesetzgeber intendiert hat.“

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

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