GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesetzgeberisches Chaos und Ungleichbehandlung gefährden private ambulante Pflegedienste
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) kritisiert das geplante Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) scharf. Fast 300 Seiten Änderungsanträge sollen innerhalb weniger Tage beraten und vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Ein geordnetes parlamentarisches Verfahren mit einer sorgfältigen Prüfung der weitreichenden Änderungen sei unter diesen Voraussetzungen nicht möglich.
Wer die aktuellen Gesetzesreformen rund um das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und ihre praktischen Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen besser einordnen möchte, erhält beim Unternehmerforum Bremen praxisnahe Informationen und mögliche Handlungsoptionen. Jetzt informieren und frühzeitig auf neue Anforderungen vorbereiten.
„Demokratische Gesetzgebung lebt von Transparenz, Beratung und einer sorgfältigen Abwägung. Diese Grundsätze werden hier in bedenklicher Weise missachtet“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. Der Verband begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die per Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eine Verschiebung der Abstimmung erreichen wollte.
Auch inhaltlich sieht der bad e.V. erheblichen Korrekturbedarf. Die vorgesehene Deckelung der Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege würde zahlreiche ambulante Pflegeunternehmen wirtschaftlich massiv belasten. Besonders kritisch bewertet der Verband, dass tarifgebundene Einrichtungen bei der Refinanzierung bessergestellt werden sollen als private Pflegeunternehmen, obwohl auch diese aufgrund der gesetzlichen Tariftreuepflicht aktuell entsprechende Löhne zahlen müssen.
„Wer Pflegeeinrichtungen gesetzlich zur Zahlung tariflicher Vergütungen verpflichtet, darf ihnen nicht gleichzeitig die Refinanzierung entziehen. Diese Ungleichbehandlung gefährdet die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe und damit die Versorgung pflegebedürftiger Menschen“, warnt Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V.
Besonders problematisch ist aus Sicht des bad e.V. zudem, dass die geplante Refinanzierungsdeckelung auf Änderungen im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) aufbaut, nämlich darauf, die Tariftreuepflicht für Leistungserbringer bis Ende 2030 auszusetzen. Doch genau diese gesetzliche Grundlage existiert bislang nicht. Das PNOG ist innerhalb der Regierungskoalition ebenso wie bei den Oppositionsparteien hoch umstritten. Wiederholt wurden anberaumte Termine für einen entsprechenden Kabinettsbeschluss verschoben; auch eine Verabschiedung im Bundestag ist derzeit nicht absehbar.
Dennoch soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits vorher, ungeachtet einer eventuellen Fortgeltung der Tariftreuepflicht, beschlossen werden. Für den bad e.V. ist dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar und überaus gefährlich. Solange die Tariftreuepflicht unverändert gilt, müssen Pflegeeinrichtungen tarifliche Vergütungen zahlen. Werden gleichzeitig die Möglichkeiten zur Refinanzierung dieser Personalkosten begrenzt, würden viele Betriebe zwangsläufig in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, allein deshalb, weil sie angemessene Löhne zahlen.
„Die Bundesregierung stellt das Prinzip der Tariftreueregelung damit vollständig auf den Kopf. Sie entzieht Leistungserbringern in der Pflege die wirtschaftliche Grundlage – und gefährdet so auch die Versorgungssicherheit in Deutschland“, betont Andrea Kapp.
Der bad e.V. fordert deshalb, das Gesetzgebungsverfahren mit der notwendigen Sorgfalt fortzuführen und die gesetzgeberische Reihenfolge einzuhalten: Zunächst müsste parlamentarisch im PNOG beschlossen werden, wie und ob es mit der Tariftreuepflicht weitergehen soll. Erst danach könne über Einschränkungen bei der Refinanzierung entschieden werden, weil die Parlamentarier auch erst dann das Ausmaß der Finanzierungslücke absehen könnten, die sie durch ein entsprechendes Votum reißen würden. Gleichzeitig fordert der Verband eine Gleichbehandlung aller Pflegeeinrichtungen – unabhängig von ihrer Trägerschaft. Jede andere Entscheidung wäre sachlich ungerecht, existenzgefährdend und ein Fall für die Gerichte. Hintergrund dessen ist u.a. auch, dass private Einrichtungsträger sich unabhängig von der Tariftreuepflicht am Gehaltsniveau ihrer Mitbewerber orientieren müssen, um Personal zu bekommen und zu halten.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Häufige Fragen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Warum kritisiert der bad e.V. das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?
Der bad e.V. kritisiert insbesondere die kurze Beratungszeit für umfangreiche Änderungen am Gesetzentwurf. Nach Auffassung des Verbandes müssen weitreichende gesetzliche Regelungen sorgfältig geprüft und parlamentarisch beraten werden können. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht wurde die kurze Vorbereitungszeit auf die umfangreichen und komplexen Änderungsanträge zum Gegenstand von Eilanträgen.
Warum ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für ambulante Pflegedienste relevant?
Das Gesetz betrifft unter anderem die Vergütung der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege. Vorgesehen ist eine Begrenzung der Vergütungssteigerungen, wodurch steigende Personal- und Lohnkosten nicht automatisch in gleicher Höhe von den Krankenkassen refinanziert werden. Aus Sicht des bad e.V. kann dadurch insbesondere für personalintensive ambulante Pflegeangebote eine Finanzierungslücke entstehen.
Warum sieht der bad e.V. eine Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung tariflicher Löhne?
Die vorgesehenen Regelungen ermöglichen tarifgebundenen Leistungserbringern, einen Teil tariflicher Lohnsteigerungen oberhalb der allgemeinen Vergütungsgrenze zusätzlich refinanzieren zu lassen. Für nicht tarifgebundene Pflegeunternehmen ist eine entsprechende Sonderregelung nicht vorgesehen. Gleichzeitig müssen auch nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen die gesetzlichen Entlohnungsanforderungen des SGB XI erfüllen. Der bad e.V. hält diese unterschiedliche Behandlung deshalb für sachlich nicht gerechtfertigt.
Was bedeutet die Tariftreuepflicht für Pflegeeinrichtungen?
Seit September 2022 ist die Einhaltung gesetzlicher Entlohnungsanforderungen Voraussetzung für die Zulassung von Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI. Tarifgebundene Einrichtungen müssen ihre Beschäftigten entsprechend dem geltenden Tarifvertrag vergüten. Für nicht tarifgebundene Einrichtungen gelten ebenfalls gesetzlich festgelegte Anforderungen an die Höhe der Entlohnung.
Wie die Tariftreuepflicht rechtskonform umgesetzt werden kann und welche Anforderungen Pflegeeinrichtungen beachten müssen, erläutert der bad e.V. im Fresh-Up: Tariftreuepflicht.
Warum spielt das Pflegeneuordnungsgesetz bei der Tarifrefinanzierung eine Rolle?
Die in der Pressemeldung kritisierte Refinanzierungsregelung stand in engem Zusammenhang mit den damaligen Planungen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Dieses sah vor, die Tariftreuepflicht für einen begrenzten Zeitraum auszusetzen. Aus Sicht des bad e.V. darf eine Begrenzung der Refinanzierung jedoch nicht darauf aufbauen, dass eine andere gesetzliche Regelung künftig geändert wird, solange diese Änderung noch nicht beschlossen ist.
Was fordert der bad e.V. für die Finanzierung ambulanter Pflegeeinrichtungen?
Der bad e.V. fordert eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung der tatsächlich entstehenden Personalkosten. Gesetzliche Anforderungen an die Bezahlung von Pflegekräften und die Finanzierung dieser Löhne dürfen nicht auseinanderfallen. Gleichzeitig müssen tarifgebundene und nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen bei vergleichbaren wirtschaftlichen Belastungen fair behandelt werden, damit eine flächendeckende und verlässliche Versorgung dauerhaft gesichert werden kann.
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