„Verlässlichkeit statt Schnellschüsse“: bad e.V. fordert, die Verschiebung der Verabschiedung des BStabG für Änderungen zu nutzen
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt die Entscheidung, die parlamentarische Beratung und Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu verschieben. Das Gesetzesvorhaben, das auch für Pflegeeinrichtungen von erheblicher Tragweite ist, soll nun erst kurz vor der parlamentarischen Sommerpause in zweiter und dritter Lesung am 10. Juli im Bundestag beschlossen werden.
Die Verschiebung erfolgt vor dem Hintergrund zahlreicher offener Fragen sowie eines erheblichen Widerstands aus den Bundesländern. Bereits im Vorfeld war dem Gesetzesentwurf vom bad e.V. und von unterschiedlichsten anderen Seiten deutlicher Widerstand entgegengebracht worden. Darüber hinaus sollen nun auch die Ergebnisse der öffentlichen Verbändeanhörung am 22. Juni 2026 in die weiteren Beratungen einfließen.
Der bad e.V. befürwortet dieses Vorgehen. „Die Auswirkungen des GKV-Spargesetzes reichen weit über einzelne Finanzierungsfragen hinaus und berühren zentrale Strukturen der behandlungspflegerischen Versorgung. Umso wichtiger ist es, dass die parlamentarischen Beratungen mit der gebotenen Sorgfalt geführt werden. Was es braucht, ist eine verlässliche Finanzierung der Behandlungspflege und keine undurchdachten Schnellschüsse,“ sagt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.
Für die Pflege hat das Vorhaben unmittelbare Relevanz, es sieht eine Deckelung der Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege auf die Höhe der sogenannten Grundlohnrate vor, verbunden mit einem zusätzlichen Abzug für die Jahre 2027 bis 2029. Inwiefern gleichzeitig die gesetzliche Verpflichtung zur Tariftreue bestehen bleiben soll, hat der Gesetzgeber noch nicht entschieden.
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Andrea Kapp: „Pflegeeinrichtungen droht damit eine strukturelle Unterfinanzierung mit weitreichenden Folgen. Betroffen wären nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen, sondern auch die Versorgungssicherheit, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die langfristige Stabilität der Pflegeinfrastruktur!“
Der bad e.V. appelliert daher an die politischen Entscheidungsträger, die bestehenden Bedenken ernst zu nehmen und neben vielen weiteren Kritikpunkten auch die Auswirkungen auf die behandlungspflegerische Versorgung sorgfältig zu prüfen. Eine nachhaltige Sicherung der häuslichen Krankenpflege kann nur gelingen, wenn gesetzliche Anforderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
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Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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