Pressemeldung 019-2026 – 19.06.2026

„Verlässlichkeit statt Schnellschüsse“: bad e.V. fordert, die Verschiebung der Verabschiedung des BStabG für Änderungen zu nutzen

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt die Entscheidung, die parlamentarische Beratung und Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu verschieben. Das Gesetzesvorhaben, das auch für Pflegeeinrichtungen von erheblicher Tragweite ist, soll nun erst kurz vor der parlamentarischen Sommerpause in zweiter und dritter Lesung am 10. Juli im Bundestag beschlossen werden.

Die Verschiebung erfolgt vor dem Hintergrund zahlreicher offener Fragen sowie eines erheblichen Widerstands aus den Bundesländern. Bereits im Vorfeld war dem Gesetzesentwurf vom bad e.V. und von unterschiedlichsten anderen Seiten deutlicher Widerstand entgegengebracht worden. Darüber hinaus sollen nun auch die Ergebnisse der öffentlichen Verbändeanhörung am 22. Juni 2026 in die weiteren Beratungen einfließen.

Der bad e.V. befürwortet dieses Vorgehen. „Die Auswirkungen des GKV-Spargesetzes reichen weit über einzelne Finanzierungsfragen hinaus und berühren zentrale Strukturen der behandlungspflegerischen Versorgung. Umso wichtiger ist es, dass die parlamentarischen Beratungen mit der gebotenen Sorgfalt geführt werden. Was es braucht, ist eine verlässliche Finanzierung der Behandlungspflege und keine undurchdachten Schnellschüsse,“ sagt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.

Für die Pflege hat das Vorhaben unmittelbare Relevanz, es sieht eine Deckelung der Refinanzierung von Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege auf die Höhe der sogenannten Grundlohnrate vor, verbunden mit einem zusätzlichen Abzug für die Jahre 2027 bis 2029. Inwiefern gleichzeitig die gesetzliche Verpflichtung zur Tariftreue bestehen bleiben soll, hat der Gesetzgeber noch nicht entschieden.

Andrea Kapp: „Pflegeeinrichtungen droht damit eine strukturelle Unterfinanzierung mit weitreichenden Folgen. Betroffen wären nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen, sondern auch die Versorgungssicherheit, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und die langfristige Stabilität der Pflegeinfrastruktur!“

Der bad e.V. appelliert daher an die politischen Entscheidungsträger, die bestehenden Bedenken ernst zu nehmen und neben vielen weiteren Kritikpunkten auch die Auswirkungen auf die behandlungspflegerische Versorgung sorgfältig zu prüfen. Eine nachhaltige Sicherung der häuslichen Krankenpflege kann nur gelingen, wenn gesetzliche Anforderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden.

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Weitere Informationen
Wer die aktuellen Entwicklungen rund um Pflegereform, Pflegepolitik und neue gesetzliche Anforderungen für die ambulante Versorgung sicher einordnen möchte, erhält in der Weiterbildung PDL News für ambulante Führungskräfte ein kompaktes Update für die Praxis. Jetzt informieren und Handlungsspielräume frühzeitig sichern.

Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten

Pressemeldung 019-2026 – 19.06.2026

„Verlässlichkeit statt Schnellschüsse“: bad e.V. fordert, die Verschiebung der Verabschiedung des BStabG für Änderungen zu nutzen

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt die Entscheidung, die parlamentarische Beratung und Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) zu verschieben. Das Gesetzesvorhaben, das …

Pressemeldung 018-2026 – 10.06.2026

bad e.V. kritisiert geplantes Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Bund und Länder stehlen sich aus der Verantwortung!

Es hagelt scharfe Kritik von allen Seiten: Bei der Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), die heute im Bundesministerium …

Pressemeldung 017-2026 – 22.05.2026

Pflegereform erneut verschoben?
bad e.V. setzt weiter auf Berücksichtigung seiner Forderungen

Die Hängepartie geht weiter: Die für Mai geplante Vorlage des „Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung“ (PNOG) verzögert sich nach Medienberichten erneut und soll nun voraussichtlich erst im Juni im Bundeskabinett beraten …

Pressemeldung 016-2026 – 20.05.2026

bad e.V.: Frau Warken, wir brauchen eine Pflegereform – kein Sparprogramm!

Die neuesten Zahlen des GKV-Spitzenverbands und des Medizinischen Dienstes zeigen: Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland sind inzwischen pflegebedürftig. Diese Entwicklung ist ernst, aber nicht überraschend. Der demografische Wandel und der …

Nach oben