Berlin: Bezirksamt muss für „Hilfe zur Pflege“ 29.260,14 Euro zahlen – Gericht bestätigt im Eilrechtsschutz Verpflichtung zum unverzüglichen Ausgleich von Zahlungsrückständen
Das Sozialgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof‑Schöneberg im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes verpflichtet, ausstehende Pflegekosten in Höhe von 29.260,14 Euro für eine pflegebedürftige Berlinerin sofort auszuzahlen. Die Leistungen waren über Monate – trotz bestehender Bewilligung – nicht bezahlt worden; der versorgende Pflegedienst hatte der Kundin deshalb eine Vertragskündigung zum 30. Januar 2026 angedroht. Das Gericht sah deshalb ein Eilbedürfnis als gegeben an.
Auch einstweiliger Rechtsschutz ist erfolgsversprechend
„Dieser Fall zeigt in aller Deutlichkeit, dass Pflegedienste sich vertragswidriges Verhalten – auch von Sozialhilfeträgern – nicht gefallen lassen müssen und nicht nur Klageverfahren, sondern auch einstweiliger Rechtsschutz ihnen zu ihrem Recht verhelfen kann, wenn ein Bezirksamt seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt. Die Entscheidung zeigt auch, dass Pflegedienste es selbst in der Hand haben, mit einer Fristsetzung samt Kündigungsandrohung das Eilbedürfnis zu begründen, welches Sozialhilfeempfänger für die erfolgreiche gerichtliche Einforderung ihrer Ansprüche im Wege des Eilrechtschutzes benötigen.“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Froese, Stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Massive Zahlungsverzögerungen bundesweit
Der bad e.V. sieht in der Entscheidung ein klares Signal für Sozialhilfeträger, nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Bereits seit Längerem sind massive Verzögerungen zu verzeichnen, wenn es darum geht, dass Sozialämter von ihnen bewilligte „Hilfe zur Pflege“ den leistenden ambulanten Pflegediensten bezahlen sollen. Vor allem in den Bundesländern Berlin, Sachsen und Brandenburg warten Pflegebedürftige und Pflegedienste zuweilen bis zu neun Monaten auf solche Zahlungen. Die Außenstände erreichen teilweise bis zu 90.000 Euro. Gegen solche Praktiken setzt die aktuelle Gerichtsentscheidung nun ein Zeichen.
Gefährdung der ambulanten Pflege
„Wenn Sozialämter monatelang nicht zahlen, obwohl die Leistungen längst erbracht wurden, kann das Pflegedienste unverschuldet in existenzielle Not bringen. Ohne Rücklagen droht den Einrichtungen die Insolvenz“, erläutert Igor Dubinski, bad-Landesvertreter Berlin und Mitglied des bad-Bundesvorstands.
Gerichtliche Anspruchsgeltendmachung ist das letzte Mittel
Der bad e.V. erhofft sich von der aktuellen Gerichtsentscheidung nun Folgen auch für den außergerichtlichen Umgang der Sozialämter mit den ambulanten Pflegediensten. „Sozialhilfeträger müssen ihre Bearbeitungs- und Prüfungsverfahren beschleunigen und bewilligte Leistungen ohne Verzug auszahlen. Es kann nicht sein, dass Pflegedienste erst die Gerichte bemühen müssen, damit Kostenträger sich rechtstreu verhalten.“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 023-2026 – 10.07.2026
bad e.V.: Bundestag beschließt Gesetz zur (De-)Stabilisierung der ambulanten Krankenpflege
Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) hat der Deutsche Bundestag nach Auffassung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ein Gesetz beschlossen, das kurzfristige Einsparungen über die Zukunft der …
Pressemeldung 022-2026 – 09.07.2026
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesetzgeberisches Chaos und Ungleichbehandlung gefährden private ambulante Pflegedienste
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) kritisiert das geplante Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) scharf. Fast 300 Seiten Änderungsanträge sollen innerhalb weniger Tage beraten und vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. …
Pressemeldung 021-2026 – 26.06.2026
GeDIG weiterentwickeln: Verbändebündnis fordert klare Vision für digitale Versorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) weitreichende Maßnahmen zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens vorgelegt. Der Entwurf bündelt zentrale Maßnahmen, darunter …
Pressemeldung 020-2026 – 22.06.2026
Keine Ausschlussfrist bei Corona-Erstattungsansprüchen: bad e.V. begrüßt neues Urteil des BSG
Das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende vergangener Woche klargestellt, dass für die Geltendmachung von Corona-Erstattungsansprüchen keine Ausschlussfristen gelten. Entsprechende Fristregelungen sind damit unzulässig.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies: Auch aus Fristgründen abgelehnte oder …
