bad e.V. kritisiert geplantes Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): Bund und Länder stehlen sich aus der Verantwortung!
Es hagelt scharfe Kritik von allen Seiten: Bei der Anhörung der Verbände zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), die heute im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Berlin stattfand, ging es hoch her. Die Verbände, die die Interessen von Pflegeeinrichtungen, Pflegekräften, pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen vertreten, sind sich einig wie selten zuvor. Das geplante Gesetz soll Einsparungen in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) bewirken und nimmt dabei erhebliche Belastungen für alle Beteiligten in Kauf. Gleichzeitig verfehlt es das Ziel, strukturelle Herausforderungen der SPV nachhaltig zu bewältigen.
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„Das PNOG ist alles andere als ein Reformgesetz. Es ist ein reines Spar- und Leistungskürzungsgesetz“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. Eine Vielzahl der angehörten Verbände kamen überein, dass der Entwurf unzumutbare Belastungen vorsehe und mahnten deshalb einhellig umfassende Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren an.
Erschwerter Zugang zu Pflegegraden, Streckung (und damit faktisch Kürzung) der Leistungszuschläge in der stationären Pflege, Streichung von Einzelansprüchen wie z.B. dem Pflegegeld, der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbeitrag bzw. Neuordnung in neuen, oft stärker reglementierten Budgets, Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Aussetzung der Tariftreueregelung bei gleichzeitiger Deckelung zukünftiger Vergütungssteigerungen, Erhöhung des Beitragszuschlages für Kinderlose – die Liste der geplanten Zumutungen ist lang.
Auffällig dabei ist: Betroffen von den Kürzungen und Neuordnungen sind Pflegebedürftige, Angehörige, Arbeitnehmende und Arbeitgebende (insbesondere, aber nicht nur) in der Pflege. Aufgrund der Tatsache, dass Versicherte die Belastungen zunehmend nicht selbst werden schultern können, sind letztlich auch die Kommunen als Träger der Sozialhilfe betroffen. Weitgehend verschont bleiben dagegen der Bund und die Länder. Sie werden weder für die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen (Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige) und Rückzahlung von sechs Milliarden Euro Corona-Kosten, noch für Beteiligung an Investitionskosten im stationären Bereich in die Pflicht genommen. Vor dem Hintergrund, dass Bund und Länder den Gesetzesentwurf inhaltlich maßgeblich zusammen vorbereitet haben, ist dieses Ungleichgewicht besonders augenfällig.
Andrea Kapp: „Die Soziale Pflegeversicherung ist eine der fünf Säulen des Sozialstaats. Wenn der Bund und die Länder ihrer Finanzierungsverantwortung nicht nachkommen, dann müssen andere die auflaufenden Kosten tragen. Die geplante Verteilung der Lasten ist weder ausgewogen noch sozial- und branchenverträglich.“ Kapp weist darauf hin, dass es bessere Alternativen geben würde, um die Finanzierung der SPV nachhaltig sicherzustellen, ohne Versicherte und Pflegeeinrichtungen hart zu treffen. „Wenn die Ein- und Ausgabensituation der SPV verbessert werden müssen, gibt es langfristige Lösungen, auf die wir in unserer Stellungnahme nochmal konkret hingewiesen haben. Es fehlt nicht an Möglichkeiten, sondern am politischen Willen!“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Weitere Informationen
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Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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