bad e. V. verlangt sofortige Änderung der HKP-Richtlinie
Die Verlängerung der Brieflaufzeiten bringt die Pflegeeinrichtungen immer weiter in die Bredouille: Eine Genehmigung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) ist fristgerecht so gut wie unmöglich. Für die Pflegeeinrichtungen bedeutet dies, in Vorleistung treten zu müssen, ohne zu wissen, ob sie ihre erbrachten Leistungen auch vergütet bekommen. Nach dem vor einem halben Jahr beschlossenen und seit Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Postrechtsmodernisierungsgesetz müssen Briefe erst nach 3 bis 4 Werktagen den Empfänger erreichen. Zuvor galt eine Laufzeit von 1-2 Werktagen, die gerade noch den fristgerechten Zugang der zu genehmigenden HKP-Verordnungen bei den Krankenkassen ermöglichte.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. wies bereits bei der Entschließung des Bundestages auf die Problematik der Laufzeitänderung, die sie für die Pflegeeinrichtungen im Bereich des SGB V mit sich bringt, hin. Er forderte daher seinerzeit, die HKP-Richtlinie den neuen Regularien anzupassen. Dieser Aufforderung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis heute nicht gefolgt. Dies bat der bad e.V. zum Anlass genommen, um seine Forderung noch mal in einem Schreiben an den G-BA zu unterstreichen.
Die Gesetzesänderung führt immer wieder zu ernsthaften Problemen sowohl für Pflegedienste als auch pflegebedürftige Menschen. Selbst wenn eine vom Arzt ausgestellte Verordnung über Leistungen der häuslichen Krankenpflege persönlich übergeben oder abgeholt wird, muss die Verordnung spätestens ab dem vierten der Ausstellung folgenden Arbeitstag bei der Krankenkasse vorliegen. So sieht es die HKP-Richtlinie vor. In der Praxis kommt diese Aufgabe oftmals einer Quadratur des Kreises gleich: Häufig verzögert sich der Ausstellungsprozess selbst, zum Beispiel durch hohen Arbeitsanfall und Personalmangel in Arztpraxen. Zusätzlich muss – so ist es gesetzlich vorgeschrieben – die Unterschrift auf dem Formular durch den Versicherten eingeholt werden. Nun erschwert der verlängerte Postweg außerdem, diese ohnehin schon sehr kurze Frist von vier Tagen einzuhalten.
Die Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. Andrea Kapp verlangt daher: „Es ist jetzt wirklich dringend geboten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss aktiv wird und die HKP-Richtlinie schnellstens angepasst. Die Frist zur Einreichung von Verordnungen häuslicher Krankenpflege bei den Kostenträgern muss zwingend verlängert und die neuen Brieflaufzeiten müssen berücksichtigt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Pflegedienste hier in eine Vorleistung gehen, um deren Erstattung sie streiten müssen, weil dank der Postzustellung eine Fristwahrung nicht mehr möglich ist!“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 012-2026 – 02.04.2026
„Pflegedienste können nicht im Homeoffice pflegen“ – bad e. V. fordert Spritpreisentlastung über Direktauszahlungsmechanismus
Am 01.04.2026 sind die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die krisenbedingt gestiegene Tankkosten eindämmen sollen. Insbesondere wurden hierbei Preiserhöhungen an den Tankstellen auf einmal täglich …
Pressemeldung 011-2026 – 02.04.2026
Gericht stärkt Rechte der Pflegefachkräfte – Beitragserhebung der Pflegekammer rechtswidrig
Der bad-Landesverband Rheinland-Pfalz sieht sich durch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz in seiner Kritik an der Zwangsmitgliedschaft und Beitragserhebung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz bestätigt.
Mit Urteil vom 31.03.2026 (Az. 5 K 374/25.KO) …
Pressemeldung 010-2026 – 01.04.2026
bad e.V. zum Bericht der Finanzkommission Gesundheit:
Konkrete Ansätze, mutige Reformvorschläge – darauf wartet auch die Pflege!
Die aktuelle finanzielle Lage im Gesundheitswesen und in der Pflege ist gleichermaßen alarmierend. Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherung stehen vor erheblichen …
Pressemeldung 009-2026 – 23.03.2026
Pflegekammer-Befragung in Rheinland-Pfalz: Landesvorstand des bad e. V. kritisiert kurzen Zeitraum und fehlende Unabhängigkeit
Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. übt deutliche Kritik an der aktuell laufenden Mitgliederbefragung zur Zukunft der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Der Befragungszeitraum von …
