Pressemeldung 007-2025 – 19.03.2025

Verbändebündnis fordert von neuer Bundesregierung Verantwortung und Verlässlichkeit für die Digitalisierung der Pflege

Das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ fordert von einer neuen Bundesregierung, dass die Pflegebranche innerhalb der Gesundheitswirtschaft einen höheren Stellenwert einnimmt. In der neuen Legislaturperiode muss dafür gesorgt werden, dass mehr Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen, der Finanzierung und bei der Fristsetzung und Realisation von Gesetzen zur Digitalisierung in der Pflege geschaffen wird.

Hintergrund der Forderungen ist ein vom Bündnis durchgeführter stichprobenartiger Faktencheck, zu Gesetzen und Maßnahmen der Pflege-Digitalisierung mit Blick auf angekündigte Starttermine, zeitliche Verschiebungen und Umsetzungen. Bei den untersuchten neun Beispielen wird deutlich: Keine gesetzte Frist wurde bislang eingehalten – weder bei der Einführung des E-Rezepts, der ePA für alle, der vollelektronischen Abrechnung nach SGB V oder der Einführung der Telematik-Infrastruktur. Beispielhaft negativ ist beim Faktencheck die Einführung des E-Rezeptes aufgefallen: Zwischen Ankündigung und gesetzlicher Umsetzung lagen zwei Jahre.

Die einzige Konstante ist die Unzuverlässigkeit.

Das Verbändebündnis sieht für die Pflege akuten Handlungsbedarf: Insbesondere gilt es finanzielle Rahmenbedingungen und unternehmerische, wirtschaftliche Freiheit für ambulante und stationäre Einrichtungen und Organisationen wiederherzustellen und darauf aufbauend, die Pflege in Deutschland zu stärken. Ziel muss es sein, die Pflege in der Mitte und als tragende Säule der demokratischen Gesellschaft zu verankern. Nur verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, Einrichtungen und Verbände sind ein Garant für zukunftsfähige Investitionen in ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, bei Herstellern und Dienstleistern.

Zur Stärkung und Sicherung der Pflege in Deutschland fordert das Verbändebündnis:

  1. Strategieplan für die Zukunft
  • Bis Ende 2025 sollen Standards und Leitfäden für die Digitalisierung entwickelt werden.
  • Bis Anfang 2026 muss die Digitalisierung in der Pflege messbar verbessert werden, mit einem klaren nationalen Strategieplan.

2. Digitale Teilhabe fördern

  • Es sollen neue Berufsfelder an der Schnittstelle von Pflege und Technik geschaffen werden.
  • Digitalkompetenzen müssen in der Aus- und Weiterbildung verbindlich verankert werden, um die Akzeptanz und das Verständnis für digitale Lösungen zu fördern.

3. Klarer Rechtsrahmen und sichere Finanzierung

  • Die Refinanzierung gesetzlicher Regelungen muss reformiert werden, um sowohl Investitionen als auch Betriebskosten und IT-Ressourcen abzudecken.
  • Die gezielten Einsparungen durch Digitalisierung müssen den Pflegeeinrichtungen zugutekommen.

4. Investitionen in Infrastruktur und Innovation

  • Ein eigener Fonds für Digitalisierung und Innovation in der Pflege muss geschaffen werden, um moderne Infrastrukturen für die ambulante und stationäre Pflege zu ermöglichen.

Das Verbändebündnis steht für die Fortsetzung der begonnenen Gespräche zur Digitalisierung der Pflege fortlaufend zur Verfügung. 

Über das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege”

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich neun Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege” zusammengeschlossen:

  • Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V.
  • Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
  • Care for Innovation e.V. – Innovation pflegen
  • Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V.
  • Deutscher Pflegerat E.V. (DPR e. V.)
  • Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Digitalverband FINSOZ e. V.)
  • Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (vediso e.V.)
  • Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland e. V.
  • Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD)

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e. V.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

 

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