Gericht stärkt Rechte der Pflegefachkräfte – Beitragserhebung der Pflegekammer rechtswidrig
Der bad-Landesverband Rheinland-Pfalz sieht sich durch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz in seiner Kritik an der Zwangsmitgliedschaft und Beitragserhebung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz bestätigt.
Mit Urteil vom 31.03.2026 (Az. 5 K 374/25.KO) hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, dass die angefochtenen Beitragsbescheide der Pflegekammer für das Jahr 2025 rechtswidrig sind. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die Beitragskalkulation nicht auf einer ausreichenden Ermittlung aller Pflichtmitglieder beruht und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Nach Auffassung des Gerichts wurden zahlreiche Pflegefachkräfte, insbesondere in sogenannten atypischen Tätigkeitsfeldern (z.B. Arztpraxen, Krankenkassen, Verwaltung oder Lehre), nicht in ausreichendem Umfang in die Beitragsverteilung einbezogen. Dadurch wurde der Finanzbedarf faktisch nur auf einen Teil der Mitglieder verteilt. Ein solches strukturelles Erhebungsdefizit führt nach Auffassung des Gerichts zur Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung.
Zudem betonte das Gericht, dass Beitragserhöhungen nachvollziehbar begründet sein müssen und Rücklagen nur in dem Umfang gebildet werden dürfen, wie sie für die gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt deutlich, dass die Beitragserhebung strengen rechtsstaatlichen Anforderungen unterliegt. Eine Pflichtmitgliedschaft setzt voraus, dass Belastungen gleichmäßig und nachvollziehbar verteilt werden. Dies war hier nach Auffassung des Gerichts nicht gewährleistet“, so der bad-Landesvorstand Rheinland-Pfalz.
Parallel dazu hat die Pflegekammer Rheinland-Pfalz ihre laufende Mitgliederbefragung zur Zukunft der Kammer vorzeitig abgebrochen. Als Gründe wurden unter anderem eine zunehmend kritische Stimmung innerhalb der Mitgliedschaft sowie organisatorische Probleme genannt. Der bad-Landesvorstand Rheinland-Pfalz, welcher bereits im Vorfeld Kritik an der Abfrage geäußert hatte, sieht die Bedenken nunmehr bestätigt. „Kurz vor Ende der ohnehin zu knappen Frist für die Teilnahme an der Befragung das Ganze abzubrechen, spricht für sich. Es drängt sich der starke Verdacht auf, dass der Kammer die bis dahin eingegangenen Ergebnisse der Befragung alles andere als gefallen haben“, so der bad-Landesvorstand.
Aus Sicht des bad-Landesverbandes Rheinland-Pfalz verdeutlichen sowohl das Urteil als auch der Abbruch der Mitgliederbefragung, dass weiterhin erhebliche rechtliche und strukturelle Fragen im Zusammenhang mit der Pflichtmitgliedschaft bestehen.
Daher wird der bad-Landesverband Rheinland-Pfalz die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und seine Mitglieder über rechtliche Konsequenzen informieren.
Hintergrund
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz wurde 2016 gegründet und vertritt Pflegefachkräfte im Bundesland im Rahmen einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft. Die Beitragserhebung ist seit Jahren Gegenstand rechtlicher und berufspolitischer Diskussionen.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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