bad e. V. fordert Alten- und Krankenpfleger/innen Corona-Impfungen durchführen zu lassen!
„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Durchführung der Corona-Impfungen bereit und hierzu auch absolut qualifiziert“, bestätigt Andreas Kern, Bundesvorsitzender des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., der selbst Pflegeeinrichtung betreibt. „Es ergibt wenig Sinn, wenn man Pflegefachkräften in ihrem Arbeitsalltag das Verabreichen von Injektionen gestattet, ihnen die Durchführung von Corona-Impfungen hingegen versagt.“
Kern weist auf die Vorteile hin, die die bad-Forderung mit sich bringen würde: „Sowohl für Pflegekunden, als auch für Pflegekräfte könnte man hierdurch ein niedrigschwelliges und kurzfristiges Impfangebot sicherstellen, dass die (Booster-) Impfquote in diesem Bereich schnell zu erhöhen vermögen würde. Dies ist bei diesen besonders gefährdeten bzw. vulnerablen Personengruppen zudem besonders wichtig. Insofern sollte man hier nicht auf externe Impfangebote oder das Warten auf mobile Impfteams verweisen.“
Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V., konkretisiert dessen Forderung: „Die Erlaubnis zur Durchführung der Impfungen muss sich flächendeckend sowohl auf die Mitarbeiter/innen stationärer, als auch auf die in teilstationären und ambulanten Pflegeinrichtungen erstrecken. Auch muss sichergestellt werden, die Pflegeeinrichtungen mit ausreichend Impfstoff für deren individuellen Bedarf auszustatten, um die Impfungen in der Belegschaft und der Kundschaft sicherzustellen. „Wir empfehlen darüber hinaus, auch die Impfung von privaten Pflegepersonen und Angehörigen der Pflegebedürftigen zu ermöglichen.“
„Es geht nicht darum, dass Pflegeeinrichtungen zu den neuen Impfzentren für die Allgemeinheit avancieren sollen“, stellt Kern klar. „Aber in ihrem besonders sensiblen Bereich sollten sie nicht auf die Dienstleistung anderer Institutionen angewiesen sein, die zurzeit mit den Booster-Impfungen alle Hände voll zu tun haben und mit den Impfungen für Kinder auf absehbare Zeit auch noch zu tun haben werden.“
„Das Recht, die Corona-Impfung durchzuführen, ist nicht gleichzustellen mit einer Pflicht, dies für jede impfwillige Person auch zu tun“, betont auch Kapp. „Unsere Forderung zielt auf ein Recht der Pflegeeinrichtungen und ihrer Mitarbeiter/innen ab, nicht auf eine Verpflichtung. Letzteres ist erforderlich, um Pflegeeinrichtungen, die sich coronabedingt bereits in einer sehr angespannten Personalsituation befinden, nicht zu überfordern.“
„Trotz dieser Tatsache bin ich mir sicher, dass der Großteil der Pflegeeinrichtungen von zusätzlichen Kompetenzen bei der Impfung gerne Gebrauch machen und uns als Gesellschaft somit deutlich voranbringen würde“, versichert Kern optimistisch.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.
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Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/ 354001
a.kapp@bad-ev.de
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