Pressemeldung 019-2021

bad e. V. fordert Entlastung der Pflegeeinrichtungen bei Tests von Besuchenden

Essen, 06.12.2021. Zum Schutz der Bewohner/innen in vollstationären Einrichtungen sehen die aktuellen gesetzlichen Regelungen Testpflichten für Besucher/innen vor. Dabei besteht die Möglichkeit der Länder auch für geimpfte oder genesene Besucher/innen eine Testpflicht zum Betreten von diesen Einrichtungen zu verordnen. Dies darf nicht zu Lasten der Pflegeeinrichtungen gehen, fordert der bad e. V.

„Testungen von Besucher/innen sind ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zum Schutz der Bewohner/innen“, erklärt Britta Afflerbach, Volljuristin und bad-Fachbereichsleiterin Stationär. „Es geht vielmehr um die Frage, wer die Testungen regelmäßig durchführt. Viele Landesverordnungen ermöglichen schon jetzt Testungen vor dem Besuch außerhalb der Einrichtung vorzunehmen. Dies stellt jedoch nur einen unverbindlichen Appell dar. De facto lassen sich viele Besucher/innen regelmäßig erst in der Einrichtung testen.“

Letzteres ist mit einem hohen personellen Aufwand verbunden. „Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die personelle Situation in vollstationären Pflegeheimen durchaus angespannt“, berichtet Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V. und Inhaber mehrerer Pflegeeinrichtungen. „Im Hinblick auf die kommende Weihnachtszeit ist zudem wieder mit einem erhöhtem Besucheraufkommen zu rechnen. All die Besucher/innen vor Ihrem Betreten zu testen, ist schlichtweg personell und organisatorisch nicht leistbar“, so Kern weiter.

Afflerbach fordert daher: „Die Regelungen zur Umsetzung der Testpflicht müssen bundeseinheitlich vorsehen, dass die Besucher/innen sich regelmäßig bereits vor dem Besuch außerhalb der Pflegeeinrichtung testen lassen, um die Einrichtungen zu entlasten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versorgung der Bewohner/innen nicht unter den Testungen leidet und Pflegekräfte ihre Zeit unvermindert für die Pflege und Betreuung der Bewohner/innen nutzen können.“

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e. V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime. Der bad e. V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Zweigertstr. 50, 45130 Essen
Tel.: 02 01 35 40 01 | Fax: 02 01-35 79 80 | E-Mail: info@bad-ev.de

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