Neue Geschäftsstelle im Rostock:
bad e.V. verstärkt seine Präsenz in Mecklenburg-Vorpommern
Essen, 28. Februar 2019. Um seine Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern noch besser verrichten zu können, hat der Vorstand des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. beschlossen, eine eigene Geschäftsstelle mit Sitz in Rostock zu eröffnen. „Damit wollen wir die Mitgliederbetreuung und die Gremienarbeit in Mecklenburg-Vorpommern deutlich intensivieren“, begründet bad-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp den Schritt. Bislang war das Bundesland vom bad-Hauptstadtbüro in Berlin und der bad-Bundesgeschäftsstelle in Essen betreut worden.
Nun wird Rechtsanwalt Kay-Uwe Nissen als bad-Referent für Mecklenburg-Vorpommern federführend diese Aufgabe übernehmen. Er leitet die Geschäftsstelle in der Grubenstraße 20 und steht den bad-Mitgliedern und Existenzgründern sowie Pflegeeinrichtungen, die an einer Mitgliedschaft interessiert sind, ab sofort mit Rat und Tat zur Verfügung. Zu erreichen ist Nissen unter Telefon 0381 . 2037-131 und der Mail-Adresse k.nissen@bad-ev.de.
„Wir erhoffen uns von der Maßnahme eine verstärkte Präsenz in Mecklenburg-Vorpommern, die einerseits den zahlreichen Mitgliedseinrichtungen zugute kommt und uns andererseits die Möglichkeit gibt, die Vorteile, die mit einer Mitgliedschaft im bad e.V. verbunden sind, stärker als bisher zu kommunizieren“, erklärt Kapp weiter. „Außerdem werden wir mit unserem Engagement darauf drängen, die Situation der Pflegebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern, die alle unter dem akuten Pflegefachkräftemangel und dem damit verbundenen Pflegenotstand leiden.“
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 005-2026 – 10.02.2026
bad e.V.: Streichung des Altenpflegeabschlusses gefährdet Versorgungsqualität
Der eigenständige Abschluss Altenpflegerin/Altenpfleger steht faktisch vor dem Aus. Seit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 entscheiden sich immer weniger Auszubildende für den spezialisierten Abschluss in der Altenpflege. Die Bundesregierung will deshalb …
Pressemeldung 004-2026 – 10.02.2026
Berlin: Bezirksamt muss für „Hilfe zur Pflege“ 29.260,14 Euro zahlen – Gericht bestätigt im Eilrechtsschutz Verpflichtung zum unverzüglichen Ausgleich von Zahlungsrückständen
Das Sozialgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof‑Schöneberg im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes verpflichtet, ausstehende Pflegekosten in Höhe von 29.260,14 Euro …
Pressemeldung 003-2026 – 27.01.2026
bad e. V.: Änderung des Teilzeitanspruchs löst Personalprobleme in der Pflege nicht – mehr Arbeit muss steuerlich attraktiv werden
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. warnt davor, in der aktuellen Debatte über eine mögliche Einschränkung oder Abschaffung des Rechtsanspruchs …
Pressemeldung 002-2026 – 23.01.2026
bad e.V.: Die Menge macht es nicht! Auf den richtigen Personalmix kommt es an!
Der GKV-Spitzenverband hat das Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen beendet.
Ergebnis: Starre Vorgaben verbessern weder die Versorgungsqualität noch die Mitarbeiterzufriedenheit. Vielmehr fördern einrichtungsbezogene, individuelle Personalkonzepte …
