Die beschlossenen Lohnsteigerungen in der Pflege zum 1. Januar 2025 sind Fluch und Segen zugleich – bad e.V. fordert ein schnelles Handeln von Politik und Kostenträgern
Am heutigen Tage sind vorab die Werte für das sogenannte „regional übliche Entlohnungsniveau“ bekannt geworden, die die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen gesondert für jedes Bundesland ermitteln. Alle Pflegeeinrichtungen, die keinen Tarifvertrag anwenden, sind gesetzlich verpflichtet, die erhöhten Löhne und Gehälter ab 01.01.2025 zu zahlen. Die Lohnsteigerungen betragen in vielen Bundesländern annähernd oder sogar mehr als 10 %.
„Diese Steigerungsraten sind Fluch und Segen zugleich“, resümiert Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e. V. „Natürlich sind Lohnsteigerungen für Pflegekräfte ein richtiger und wichtiger Schritt, um die geleistete Arbeit anzuerkennen und das Berufsbild attraktiv zu machen. Wir begrüßen die erneute Anhebung daher weiterhin ausdrücklich. Man darf jedoch hierbei nicht vergessen, dass die Politik entschieden hat, dass diese Lohnsteigerungen unmittelbar durch die Pflegebedürftigen mittels höherer Preise für Pflegeleistungen zu refinanzieren sind. Viele Pflegebedürftige werden somit auch im kommenden Jahr mit zweistelligen Preissteigerungen rechnen müssen“, so Kern.
„Ebenso katastrophale Folgen hat die Veröffentlichung für die Pflegeunternehmen“, ergänzt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. „Diese sind gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteigerungen vollumfänglich und pünktlich zum Jahresbeginn vorzunehmen. Zeitgleich ist eine vollständige und zeitnahe Refinanzierung dieser Mehrkosten durch die Kostenträger jedoch alles andere als gewiss! Die Vergütungsverhandlungen der vergangenen Jahre haben eindrücklich gezeigt, dass die Bereitschaft bei den Kostenträgern oftmals fehlt, diese Mehrkosten vollständig als Vergütungssteigerungen anzuerkennen. Ausdruck dieser nur teilweisen und oftmals zeitlich sehr verzögerten Refinanzierung sind nicht zuletzt die massiv gestiegenen Insolvenzen in der Pflegebranche. Aus unserer Sicht verkennen die Kostenträger hierbei zu gerne die Tatsache, dass sie auch Leistungsträger sind und eine umfassende pflegerische Versorgung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen haben. Viele Pflegeeinrichtungen stehen wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand und mit den Füßen am Abgrund! Es bedarf nun eines schnellen und konsequenten Handelns sowohl von Kostenträgern als auch Politik, um den Negativtrend in der Pflegebranche nicht noch zu verschärfen. Das leidige Taktieren in Vergütungsverhandlungen auf Kosten der Pflegeeinrichtungen, dass wir in einigen Bundesländern in den vergangenen Jahren erleben durften, darf sich nicht wiederholen“, mahnt Kapp mit Blick auf die bevorstehenden Gespräche.
Der bad e. V. wiederholt deshalb seine Forderung, dass die bereits beschlossene, aber offensichtlich zu niedrige Erhöhung der Pflegesachleistungsbeträge vom Gesetzgeber umgehend korrigiert und an die tatsächlichen Kostensteigerungen angepasst wird. Zeitgleich müssen die Pflegekassen, Sozialhilfeträger und Krankenkassen ohne Wenn und Aber die Lohnsteigerungen vollumfänglich und zum 01.01.2025 in den Vergütungen anerkennen.
Passende Veranstaltungen zum Thema:
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 005-2026 – 10.02.2026
bad e.V.: Streichung des Altenpflegeabschlusses gefährdet Versorgungsqualität
Der eigenständige Abschluss Altenpflegerin/Altenpfleger steht faktisch vor dem Aus. Seit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 entscheiden sich immer weniger Auszubildende für den spezialisierten Abschluss in der Altenpflege. Die Bundesregierung will deshalb …
Pressemeldung 004-2026 – 10.02.2026
Berlin: Bezirksamt muss für „Hilfe zur Pflege“ 29.260,14 Euro zahlen – Gericht bestätigt im Eilrechtsschutz Verpflichtung zum unverzüglichen Ausgleich von Zahlungsrückständen
Das Sozialgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof‑Schöneberg im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes verpflichtet, ausstehende Pflegekosten in Höhe von 29.260,14 Euro …
Pressemeldung 003-2026 – 27.01.2026
bad e. V.: Änderung des Teilzeitanspruchs löst Personalprobleme in der Pflege nicht – mehr Arbeit muss steuerlich attraktiv werden
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. warnt davor, in der aktuellen Debatte über eine mögliche Einschränkung oder Abschaffung des Rechtsanspruchs …
Pressemeldung 002-2026 – 23.01.2026
bad e.V.: Die Menge macht es nicht! Auf den richtigen Personalmix kommt es an!
Der GKV-Spitzenverband hat das Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen beendet.
Ergebnis: Starre Vorgaben verbessern weder die Versorgungsqualität noch die Mitarbeiterzufriedenheit. Vielmehr fördern einrichtungsbezogene, individuelle Personalkonzepte …
