Kabinettsbeschluss zum PKG und PflFAssG – bad e. V. fordert Nachbesserungen
Die vom Bundeskabinett heute beschlossenen Gesetzentwürfe zur Pflegekompetenz und zur Pflegefachassistenzausbildung werden nach Meinung des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. ihren Ansprüchen nicht gerecht. „Gerade für den Bereich der häuslichen Krankenpflege fällt der geplante erweiterte Kompetenzbereich zu gering aus, um wirklich den fachlichen Qualifikationen der Pflegekräfte Rechnung zu tragen.“ sagt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. Für die Pflegefachassistenzausbildung fordert sie, eine bundeseinheitliche Ausbildungsdauer von 12 Monaten statt der im Gesetzentwurf vorgesehenen 18 Monate einzuführen.
Im Grundsatz werden die Vorhaben, die mit den beiden Gesetzen verfolgt werden, ausdrücklich vom bad e. V. begrüßt. „Das Potenzial hochkompetenter Pflegefachkräfte stärker als bisher zu nutzen und die Pflegeassistenzausbildung bundeseinheitlich zu regeln, sind vollkommen richtige Maßnahmen. Beide Punkte können zu einer Attraktivitätssteigerung der professionellen Pflege beitragen. Dies gelingt allerdings nur, wenn man bei der Gesetzesgestaltung die Stimmen der Praxis zur Kenntnis nimmt und sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt“, führt Kapp aus.
Bei der häuslichen Krankenpflege müsse die Verordnungsbefugnis für Pflegefachkräfte deutlich mehr ausgeweitet werden, als bislang vorgesehen. Dort müsse unbedingt nachgebessert werden.
„Bei der geplanten Neuerung der Ausbildung der geringer qualifizierten Pflegekräfte hat der bad e. V. bereits im Zuge des Referentenentwurfes zum Pflegefachassistenzausbildungsgesetz eine bundesweite Regelung als richtigen Schritt bewertet, um den bislang 27 verschiedenen landesrechtlichen Ausbildungen in der Pflegehilfe und -assistenz ein Ende zu bereiten. Damit war jedoch keineswegs gemeint, keine 12-monatige Helferausbildung, wie sie in zahlreichen Bundesländern erfolgreich praktiziert wird, mehr anzubieten. Sich allein auf eine bundesweite Ausbildungsdauer von 18 Monaten zu beschränken, kann potentiell Interessierte eher von der Entscheidung für eine qualifizierte Tätigkeit in der Pflege abschrecken“, gibt Kapp zu bedenken. Deshalb solle, wenn man nicht auf die 18-monatige Pflegeassistenzausbildung verzichten möchte, zumindest eine zusätzliche bundeseinheitliche Pflegehelferausbildung von 12 Monaten im Gesetz ermöglicht werden.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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