bad e.V. befürchtet Verschiebung von Pflegekräften aus ambulanten in stationäre Pflegeeinrichtungen
Problempunkte beim Referentenentwurf des BMG zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in der vollstationären Pflege
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. befürchtet, dass es aufgrund des Referentenentwurfs des BMG für das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) vom 06.08.2020, zu einer „Verschiebung“ der Pflegekräfte aus anderen, ebenfalls unterpersonalisierten Bereichen (z.B. ambulant) in stationäre Einrichtungen kommen wird.
Denn woher sollen die 20.000 neuen Pflegehilfskräfte, die das GPVG vorsieht, kommen, wenn nicht aus anderen Pflegeeinrichtungen? Nach wie vor stellt der Mangel an Pflegekräften das vorrangige Problem zur Besetzung dieser Stellen dar, für dessen Lösung der Gesetzesentwurf keine Lösung bietet. Es ist insoweit nicht nachvollziehbar, als in der Begründung des Referentenentwurfs ausgeführt wird, dass „die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Pflege erwarten lässt, dass die entsprechenden zusätzlichen Stellenanteile im Pflegehilfskraftbereich auch besetzt werden können.“
Dies gilt insbesondere mit Blick auf die vorgeschriebene „Weiterbildung“ der zusätzlichen Pflegehilfskräfte: „Für den Fall, dass die vollstationäre Pflegeeinrichtung eine Pflegehilfskraft des Qualifikationsniveaus 1 eingestellt hat, muss die Pflegeeinrichtung innerhalb von zwei Jahren sicherstellen, dass die Pflegehilfskraft das Qualifikationsniveau 2 entsprechend dem zweiten Zwischenbericht zum Projekt zur Ermittlung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen gem. § 113c erreicht.“ (GPVG, Artikel 3, Nr.1a)
Darüber hinaus sieht es der bad e.V. kritisch, dass der Bundesgesetzgeber erstmals Personalschlüssel im Rahmen des Vergütungszuschlages für Pflegehilfskräfte schaffen will, die aufgrund der in allen Bundesländern gültigen Fachkraftquoten, insbesondere bei künftigen Rahmenvertragsverhandlungen, erhebliche Auswirkungen haben könnten. Selbstverständlich begrüßt der bad e.V. das gesetzgeberische Problembewusstsein und damit einhergehendes Bestreben, die Refinanzierung zur Schaffung von zusätzlichen Stellen zu gewährleisten.
Richtig und wichtig ist selbstverständlich, dass mit diesem Entwurf im Zuge der ersten Stufe zur Umsetzung und Einführung des Personalbemessungsverfahrens in Pflegeeinrichtungen die Personalsituation in allen zugelassenen Einrichtungen der vollstationären Altenpflege einschließlich der Kurzzeitpflege verbessert werden kann, ohne dass dies mit einer finanziellen Belastung der versorgten Pflegebedürftigen verbunden ist.
Hintergrund
Hintergrund für den neuen Referentenentwurf zum GPVG sind die Ergebnisse des Projekts zur Ermittlung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen, die zeigen, dass die Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere auch mehr Pflegehilfskräfte erfordert.
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Bundesverband Ambulanter Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
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Tel. 0201.354001, 0176.11354014,
E-Mail. c.engel@bad-ev.de
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Patienten. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.
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