Pressemeldung 12/2017

Verbände schmieden starke Allianz für ambulant begleitete Wohngemeinschaften

Essen, 26. Mai 2017. Ambulant begleitete Wohngemeinschaften sind – nicht zuletzt aufgrund der Nachfrage der Verbraucher – ein Erfolgsmodell. Auch für ambulante Leistungserbringer ist diese Versorgungsform attraktiv, wenn sie fachkundig umgesetzt wird. Der bad e.V. verstärkt deweshalb seine Bemühungen, diese Versorgungsform zu fördern, indem er zukünftig mit dem Fachverband wig Wohnen in Gemeinschaft NRW aus Gelsenkirchen zusammenarbeitet und eine gemeinsame Fort- und Weiterbildungsoffensive startet.

In drei Grundlagenseminaren vermitteln hierbei bekannte Referenten der wig-Akademie, darunter die erfahrenen WG-Rechtsanwälte Dr. Lutz H. Michel (Ordnungs- und Vertragsrecht) und Dieter Otto (Sozialrecht), im zweiten Halbjahr 2017 elementare Kenntnisse zur Konzeption, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualität in ambulant begleiteten Wohngemeinschaften. Die Vorträge finden im September, Oktober und November in der Akademie des bad e.V. in Essen statt (siehe Kasten). Die Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. bad-Mitglieder erhalten einen Nachlass auf die Teilnahmegebühren.

„Wir freuen uns über die Zusammenarbeit“, sagt bad-Bundesgeschäftsführerin und Rechtsanwältin Andrea Kapp. „Unsere Verbände teilen viele inhaltliche Gemeinsamkeiten, die wir in Zukunft weiter ausloten. Wir können uns gut vorstellen, dass wir diese gemeinsamen Positionen zum Nutzen der Wohngemeinschaften auch politisch zum Ausdruck bringen werden.“ Angestoßen wurde die Kooperation durch wig-Gründungsvorstand Christel Schneider. Die Pflegeunternehmerin, die in Mülheim fünf selbstverantwortete Wohngemeinschaften für demenziell veränderte Menschen begleitet, engagiert sich auch in der „Interessensgemeinschaft ambulant betreute Wohnformen“ des bad e.V. für die innovative Versorgungsform.

Wohngemeinschaften haben Zukunft

In NRW gibt es aktuell mehr als 600 ambulant begleitete WGs, ermittelte 2016 eine Studie im Auftrag der NRW-Landesregierung. Das neue Wohn-Teilhabe-Gesetz hat mehr Rechtssicherheit geschaffen, die Begleiter von Wohngemeinschaften aber gleichzeitig auch vor neue Herausforderungen gestellt. „Wohngemeinschaften erfolgreich zu konzipieren, zu bauen und zu betreiben, ist kein Kinderspiel. Dazu ist Spezialwissen erforderlich, das der Fachverband wig über ein großes Experten-Netzwerk seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt,“ sagt der wig-Vorsitzende Claudius Hasenau. Vor mehr als zehn Jahren eröffnete der Pflegeunternehmer das erste Wohngemeinschaftshaus in Gelsenkirchen, im Herbst 2017 wird das fünfte Wohnprojekt in der Emscherstadt eröffnet. Die Zahlen zeigen: Wohngemeinschaften haben Zukunft. Erklärtes Ziel von wig ist deshalb eine flächendeckende Versorgung der Städte und Gemeinden mit der neuen Wohnform. Die Kooperation mit dem bad markiert einen weiteren Meilenstein in diese Richtung.

Auch der bad e.V. ist ein langjähriger Befürworter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Er setzt sich im Rahmen seiner Verbandsarbeit aktiv dafür ein, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb der Wohngemeinschaften zu verbessern und vorhandene Hürden abzubauen, die die Verbreitung der Versorgungsform noch hemmen.

Passende Veranstaltungen zum Thema:

 

Themen und Termine

  • 11. September: „Die WTG-Behörde kommt!“
  • 12. Oktober: „QG richtig kalkulieren.“
  • 21. November „Leistungsqualitätsvereinbarungen richtig gestalten“
  • Ort (jeweils): bad-Fortbildungsakademie Essen, Zweigertstraße, 50, 45130 Essen

Anmeldung und Information:

Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten

Pressemeldung 005-2026 – 10.02.2026

bad e.V.: Streichung des Altenpflegeabschlusses gefährdet Versorgungsqualität

Der eigenständige Abschluss Altenpflegerin/Altenpfleger steht faktisch vor dem Aus. Seit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 entscheiden sich immer weniger Auszubildende für den spezialisierten Abschluss in der Altenpflege. Die Bundesregierung will deshalb …

Pressemeldung 004-2026 – 10.02.2026

Berlin: Bezirksamt muss für „Hilfe zur Pflege“ 29.260,14 Euro zahlen – Gericht bestätigt im Eilrechtsschutz Verpflichtung zum unverzüglichen Ausgleich von Zahlungsrückständen

Das Sozialgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof‑Schöneberg im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes verpflichtet, ausstehende Pflegekosten in Höhe von 29.260,14 Euro …

Pressemeldung 003-2026 – 27.01.2026

bad e. V.: Änderung des Teilzeitanspruchs löst Personalprobleme in der Pflege nicht – mehr Arbeit muss steuerlich attraktiv werden

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. warnt davor, in der aktuellen Debatte über eine mögliche Einschränkung oder Abschaffung des Rechtsanspruchs …

Pressemeldung 002-2026 – 23.01.2026

bad e.V.: Die Menge macht es nicht! Auf den richtigen Personalmix kommt es an!

Der GKV-Spitzenverband hat das Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen beendet.

Ergebnis: Starre Vorgaben verbessern weder die Versorgungsqualität noch die Mitarbeiterzufriedenheit. Vielmehr fördern einrichtungsbezogene, individuelle Personalkonzepte …

Nach oben