Die Begutachtungsanleitung „Außerklinische Intensivpflege“ ist am 26.09.2023 in Kraft getreten und trägt dazu bei, dass die Begutachtung der Patienten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen im Hinblick auf das Vorliegen der Voraussetzungen einer notwendigen intensivpflegerischen Versorgung und der Sicherstellung derselben am vom Betroffenen ausgewählten Leistungsort im Sinne des § 37c Abs. 2 SGB V nach bundeseinheitlichen Regularien erfolgt. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar.

Format: DIN A5
Umfang: 80 Seiten