Die Rahmenempfehlungen für die Versorgung im Bereich der außerklinischen Intensivpflege festgesetzt sind zum 01.07.2023 in Kraft getreten und bilden die Grundlage für die  abzuschließenden Verträge mit den Leistungsanbietern nach § 132l Absatz 5 SGB V. Eines der Ziele der Rahmenempfehlungen ist dabei die einheitliche und flächendeckende Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege im gesamten Bundesgebiet. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar.

Format: DIN A5
Umfang: 56 Seiten