Zum 01.07.2026 ist eine Neufassung der „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI“ in der ambulanten Pflege (MuG ambulant) in Kraft getreten. Erstmals wurden die Maßstäbe und Grundsätze in zwei Teile untergliedert: Teil 1a trifft die Regelungen für „Ambulante Pflegedienste“, Teil 1b für „Ambulante Betreuungsdienste“. Der Teil 1b ist gänzlich neu und war in den MuG zuvor nicht geregelt. Allerdings ersetzt er seit dem 01. Juli 2026 die Richtlinie nach 112a SGB XI zu den Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung für ambulante Betreuungsdienste. Die Broschüre „Maßstäbe und Grundsätze für ambulante Betreuungsdienste“ ist exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar.
Zielgruppe: Ambulante Pflegedienste und Betreuungsdienste
Format: DIN A5
Umfang: 24 Seiten





