Häusliche Krankenpflege (HKP) nach § 37 SGB V gewährleistet, dass pflegebedürftige Menschen in ihrem Zuhause professionell behandlungspflegerisch versorgt werden können. Um häusliche Krankenpflege leistungsrechtlich bewilligt zu bekommen, bedarf es einer ärztlichen Verordnung, dem sogenannten „Muster 12“. Dieses Merkblatt informiert über die wesentlichen Inhalte des Musters 12. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf.