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Arbeitsrecht im Fokus der „Tariftreue“ bei „Tarifgebundenheit und Tarifanlehnung

Datum: 23.08.2022

Bundesland: Bundesweit

Kategorie: Fort- und Weiterbildungen, Web-Seminar

 

Sehr geehrtes bad-Mitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.09.2022 muss in allen tarifungebundenen Pflegeeinrichtungen die „Tariftreuepflicht“ umgesetzt werden. Neben den wichtigen Fragen zur Refinanzierung der steigenden Kosten durch die Kranken- und Pflegekassen, ist auch die Gestaltung bzw. Umgestaltung der arbeitsrechtlichen Situation mit den Mitarbeitenden ein potenzielles Problemfeld.

In unserem zweistündigen Web-Seminar wollen unsere bad-Juristen Ihnen aufzeigen, was Sie im Hinblick auf die Anpassung der Arbeitsverträge beachten sollten und welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und Notwendigkeit bestehen, damit Ihre Arbeitsverträge auch über den 01.09.2022 hinaus zukunftsfähig bleiben.

Dieses Webinar behandelt die erforderlichen Anpassungen, wenn eine Bezahlung nach den Maßgaben eines Tarifvertrages erfolgen soll.

Im Zuge dessen wollen wir gemeinsam mit Ihnen arbeitsrechtliche „To do’s“ erarbeiten und besondere Problemfelder aufzeigen, wie den Umgang mit bestehenden Entgeltbestandteilen, die im Wege der Tariftreuepflicht unberücksichtigt bleiben (Stichwort Nettolohnoptimierung), oder das Verhältnis zum „Pflege-Mindestlohn“ (5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung).

Zusätzlich stellen wir Ihnen noch die ab dem 01.08.2022 zu beachtenden Erfordernisse bei Gestaltung und Abschluss von Arbeitsverträgen vor.

Damit Sie bestmöglich und entsprechend Ihrer einrichtungsindividuellen Entscheidung für eine der Varianten zur „Tariftreuepflicht“ („Tarifbindung“, „Tarifanlehnung“ oder Einhaltung des regional üblichen Entgeltniveaus) vorzubereiten, setzen wir im Rahmen des Web-Seminars Schwerpunkte. Bitte achten Sie vor der Buchung auf den jeweiligen Schwerpunkt der Veranstaltung.

Seminarinhalte:

  • Erforderlichkeit der Änderung bestehender Arbeitsverträge
  • Besonderheiten des Arbeitsvertrags in Bezug auf die Tariftreue
  • Zukünftige Berücksichtigung aktueller Entgeltbestandteile (Nettolohnoptimierung)
  • Grundlagen zur Änderung von Arbeitsverhältnissen
  • Verhältnis von Tariftreue zur 5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung
  • Mehrurlaub nach der 5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung
  • Veränderte Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsverträgen ab 01.08.2022 (Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz und AÜG)
  • uvm.

Beitrag:
für bad e.V. – Mitglieder     29,00 € pro Person
für Nichtmitglieder                  59,00 € pro Person

Dozent:
Andreas Gaugler, Volljurist, Referent für Baden-Württemberg

Unsere Termine:

Hier geht es direkt zur Anmeldung für den 23.08.2022, 10.00-12.00 Uhr 

Web-Seminar

Sie haben noch keine Erfahrung mit bad-Web-Seminaren sammeln können? KEIN PROBLEM! Gerne erklären wir Ihnen jeden einzelnen Schritt in unserer Anleitung, welche Sie hier einsehen können!

Gerne steht Ihnen das Referat Fort- und Weiterbildung auch vor, während und nach unserer Veranstaltung telefonisch unter der Rufnummer 0201-354001 für Rückfragen zur Verfügung.