Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI unterliegen der sogenannten Tariftreuepflicht. Daraus folgt, dass sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte „tariflich“ entlohnen müssen. Neben der „Tarifbindung“ und der „Tarifanlehnung“ können sich die Pflegeeinrichtungen auch für die Einhaltung des regional üblichen Entlohnungsniveaus entscheiden.
Wie in den vergangenen Jahren auch, sind die Werte für das regional übliche Entlohnungsniveau in den einzelnen Bundesländern bis spätestens 31. Oktober zu veröffentlichen. Per Gesetz sind die Anwender des regional üblichen Entlohnungsniveaus“ verpflichtet, ihre beschäftigten Pflege- und Betreuungskräfte auf dieser Basis spätestens ab 1. Januar des Folgejahres zu entlohnen.
Unser Seminar richtet sich insbesondere an „Anwender des regional üblichen Entlohnungsniveaus“ und informiert über die konkreten, bundeslandspezifischen Änderungen im Zusammenhang mit der Tariftreupflicht für das Jahr 2026.
Gleichzeitig erhalten Sie Tipps zum Handlungsbedarf und zur praktischen Umsetzung.
Allen Teilnehmenden stellen wir zudem die aktualisierte und überarbeite Fassung des bad-Excel-Tools zum Abgleich mit dem regional üblichen Entlohnungsniveaus 2026 zur Verfügung. Auf der Grundlage des bad-Tools können Sie einrichtungsindividuell das aktuelle und das zukünftige Entlohnungsniveau errechnen und mit dem regional üblichen Entlohnungsniveau 2026 abgleichen. Eine Einweisung in die praktische Nutzung erfolgt im Rahmen der Veranstaltung.
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Kostenlos
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64,00 € pro Person
Unser Termin
12.11.2025, 10.00 – 12.00 Uhr
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