Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist für uns alle in weiten Lebensabschnitten ganz selbstverständlich. Dabei sagen wir unserem Gesprächspartner, was wir möchten. So wie Sie wünschen, dass Ihre Entscheidungen später ggf. respektiert werden, wollen Sie natürlich auch sicherstellen, dass die Vorstellungen Ihrer Pflegebedürftigen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Was müssen Sie beachten, wenn jene Selbstverständlichkeit einer im gegenseitigen Austausch getroffenen Absprache eines Tages nicht mehr gegeben ist – sprich adäquat geltend gemacht werden kann? Solche Situationen werden im Pflegealltag manchmal schleichend, andermal plötzlich und unvorhergesehen Realität – was müssen Sie als professioneller Leistungserbringer wissen, damit Sie einerseits gegenüber Ihrem Vertragspartner weiter handlungsfähig bleiben aber sich andererseits nicht wegen eines Fehlverhaltens angreifbar machen?
- Wie kann wirksam bestimmt werden, dass wichtige Entscheidungen für eine Person durch Dritte verbindlich getroffen werden können?
- Wer kann sich -unter welchen Voraussetzungen- um persönliche Wünsche und Bedürfnisse von Personen, die ihren Willen nicht mehr kundtun können, kümmern?
- Wie kann sichergestellt werden, dass vorsorglich getroffene Entscheidungen auch dem richtigen Personenkreis bekannt werden?
- Wofür kann und sollte Vorsorge getroffen werden?
- Wie kann ich als Pflegeeinrichtung sicherstellen, dass Bestimmungen in Vollmachten als wirksam oder nicht wirksam erkannt und ggf. umgesetzt werden?
Im Seminar wollen wir Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um das Selbstbestimmungsrecht durchzusetzen und bereits in „gesunden Tagen“ auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Entscheidungen für eine später möglicherweise eintretende Einwilligungsunfähigkeit zu treffen. Gleichzeitig erhalten Sie grundlegende Informationen über die Unterschiede und Anwendungsbereiche, denn nicht selten legen Ihnen die von Ihnen versorgten Pflegebedürftigen Dokumente vor, die gerade sicherstellen sollen, dass auch im Pflegefall ein möglichst selbstbestimmtes Leben möglich wird.
Sie müssen als Leistungserbringer in der Pflege dann eigenverantwortlich prüfen und beurteilen können, ob die vorgelegten Dokumente geeignet sind oder nicht, ob jene zu beachten sind und ob Sie aus denselben heraus zu bestimmten Handlungen verpflichtet werden können.
Falls Sie dazu nicht in der Lage sind, zeigen wir Ihnen die häufigsten Stolpersteine auf.
Wir greifen außerdem sowohl die Neuerungen des Betreuungsrechts auf und stellen Ihnen die für die Umsetzung der Ziele zur Verfügung stehenden Instrumente der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung genauso vor wie auch das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Hintergründe und Besonderheiten auf, damit Sie in Zukunft nicht nur gegenüber Ihren Pflegebedürftigen und Patienten Rechtssicherheit erlangen, sondern auch für sich selbst Haftungsrisiken erheblich minimieren. Zudem werden wir Ihnen die Sachverhalte anhand praktischer Beispielsfälle erläutern und Ihnen Formulierungshilfen und Muster mit auf den Weg geben.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Abgrenzung der rechtlichen Instrumente
- Praktische Beispielsfälle
- Umgang mit den Dokumenten und Abläufen in Ihrem Betrieb
- Vorgehen in Grenz- und Notfällen
- Verfahrensvorschriften
- Formulierungshilfen
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08.09.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
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