bad e.V. unterstützt LABEWO-Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung von Pflege-Wohngemeinschaften im PUEG
Essen, 10.05.2023 Das von der Bundesregierung geplante und in den Bundestag eingebrachte „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ (PUEG) hat existenzbedrohende Auswirkungen für alle Sektoren der pflegerischen Versorgung. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., als Interessenvertretung vieler kleinen und mittelständischen Betriebe, hat den Gesetzgeber in aller Deutlichkeit bereits darauf hingewiesen und den Bundestag aufgefordert, das Gesetz in dieser Form nicht zu verabschieden, da es nach seiner Einschätzung keine ausreichende „Unterstützung“ und „Entlastung“ für die Pflege leistet. Stattdessen bringt es weitere Belastungen nicht nur für die Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Pflegebedürftige und deren Angehörige.
Mit seiner Kritik am PUEG steht der bad e.V. nicht allein. Zahlreiche Verbände und Organisationen haben ihren Unmut geäußert. Die Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften Baden-Württemberg e.V. (LABEWO) hat sich im Besonderen gegen die Benachteiligung ambulant betreuter Wohngruppen im PUEG ausgesprochen und aus diesem Grund eine Petition gegen die Gesetzesvorlage eingereicht. Weil trotz Eingabe bereits im März bisher keine Antwort erfolgte und die Verabschiedung des Gesetzes Ende dieses Monats vorgesehen ist, kann die Petition aber nicht mehr fristgemäß verhandelt werden. Die LABEWO hat sich daher entschieden, sich mit dem Petitionsentwurf direkt an den Bundesgesundheitsminister und an die gesundheitspolitischen Sprecherinnern und Sprecher der im Bundestag vertretenen Fraktionen zu wenden.
Der bad e.V. hat in der Vergangenheit selbst mehrfach auf die Benachteiligung der ambulant betreuten Wohngruppen hingewiesen. „Wir unterstützen die Aktion der LABEWO und haben unsererseits ebenfalls den Bundesgesundheitsminister und die jeweiligen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen angeschrieben, da uns unsere Mitglieder, die zahlreich in Pflegewohngemeinschaften aktiv sind, von ihrer bedrohlichen Lage und der akuten Existenzgefährdung berichten“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.
Sie fordert daher eine Änderung des SGB XI dahingehend, „dass eine finanzielle Gleichstellung der ambulant betreuten Wohngruppen mit den in Pflegeheimen versorgten Pflegebedürftigen realisiert wird. Das Fortbestehen der Pflege-WGs als zukunftsträchtige Alternative zum Pflegeheim ist ansonsten nicht gewährleistet.“ Das PUEG sehe hier keine Verbesserungen vor und bringe Pflegewohngruppen auch keine finanzielle Entlastung. „Im Gegenteil“, so Kapp, „kann eine Versorgung in einem Pflegeheim durch die Einführung des Leistungszuschlags nach § 43c SGB XI oftmals sogar günstiger sein als die Nutzung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Dies widerspricht dem Grundsatz der deutschen Gesundheitspolitik, dass erst alle Möglichkeiten der ambulanten Versorgung ausgeschöpft werden müssen, bevor eine stationäre Unterbringung erfolgen soll.“
Der Gesetzgeber sollte sich bewusst sein, dass er durch die Verabschiedung des PUEG in dieser Form die ambulant betreuten Wohngruppen als einen Erfolg versprechenden Weg zur Abschwächung des Pflege-Notstands leichtfertig aufs Spiel setzen würde.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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