Verpflichtende Lohnsteigerungen in der Pflege angekündigt: Politik und Kostenträger sind nun gefordert

Essen, 31.10.2023 Die neuesten Zahlen zur Lohnentwicklung bei den Pflegekräften bestätigen die Erwartungen der Branche: Die Gehälter befinden sich weiterhin im Steigflug. Das „regional übliche Entlohnungsniveau“, das die Lohnentwicklung für sehr viele nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen verbindlich vorgibt, wird in allen Bundesländern ab dem 01.01.2024 steigen. In manchen Regionen liegen die Löhne für die Pflege- und Betreuungskräfte um bis zu fast 7 Prozent über den Vorjahreswerten. Diese Mehrkosten werden in vielen Fällen nur durch erhebliche Preissteigerungen zu refinanzieren sein. Damit ist spätestens jetzt abzusehen, dass die für den 01.01.2024 durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vorgesehenen Erhöhungen der Budgetleistungen keinesfalls ausreichen werden.

So sieht das dieses Jahr in Kraft getretene PUEG zum 01.01.2024 u.a. eine Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge, also der Beträge, die die Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen für ihre pflegerische Versorgung zur Verfügung stellt, um 5 Prozent vor. Dieses Mehr wird jedoch aufgezehrt durch die Preiserhöhungen, die die Pflegeeinrichtungen gezwungenermaßen aufgrund der Personalkostensteigerungen vornehmen müssen. Besonders prekär dürfte sich die Lage in Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gestalten, wo ein Anstieg der Lohnkosten von über 6 Prozent angekündigt wurde.

Andrea Kapp, die Bundesgeschäftsführerin des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., mahnt deshalb in Richtung Berlin: „Die Bundesregierung muss die völlig unzureichenden Maßnahmen, die durch das PUEG vorgenommen werden, schnellstens korrigieren. Das dauernde Hinterherrennen hinter den steigenden Kosten muss beendet werden, damit die Pflegebetriebe mehr Planungssicherheit erhalten und die Pflegebedürftigen nicht mit Einschränkungen bei den Pflegeleistungen zu rechnen haben. Daher muss sofort ein PUEG II auf den Weg gebracht werden, das mit Vernunft und kluger Voraussicht prospektiv die auch in Zukunft zu erwartenden Kostensteigerungen mit einer entsprechenden Erhöhung der Leistungsansprüche auffängt.“

„Darüber hinaus müssen diese zum Teil erheblichen Personalkostensteigerungen unverzüglich im Rahmen der Vergütungen berücksichtigt werden. Bei den anstehenden Vergütungsverhandlungen ist jetzt keine Zeit mehr für unnötiges Taktieren. Die Pflegekassen, die Sozialhilfeträger und die Krankenkassen müssen sich ihrer Verantwortung als Kostenträger bewusst sein und unverzüglich die erhöhten Lohnkosten in ihren Vergütungsangeboten für 2024 abbilden, wenn die Versorgung der Pflegebedürftigen weiterhin gewährleistet werden soll. Wenn die ohnehin schon schwer gebeutelten Pflegeeinrichtungen diese Personalmehrkosten nicht vollständig und pünktlich zum Jahreswechsel refinanziert bekommen, drohen noch mehr Insolvenzen und Betriebsaufgaben. Die Leidtragenden werden letztendlich die pflegebedürftigen Menschen sein!“, so Kapp.

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001

a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.