Pressemeldung 033-2025 – 19.12.2025

Nur ein erster Schritt: bad e.V. sieht gute Ansätze, aber auch weitere Regelungsbedarfe nach Zustimmung zum Pflegekompetenzgesetz

Nachdem am heutigen Tage die Bundesländer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt haben, ist der Weg frei für ein Inkrafttreten des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zum 01.01.2026. Ein großer Fortschritt ist nach Meinung des Bundesverband Ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen (bad) e.V. damit aber nicht erreicht worden.

„Das Gesetz wird seinem Titel weiterhin nicht gerecht“ resümiert der bad-Bundesvorsitzende Andreas Kern. „Die durch das Gesetz vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für Pflegefachkräfte bezüglich heilkundlicher Maßnahmen sind leider nicht mehr als ein erster Schritt. Pflegekräfte sind durch ihre qualifizierte Ausbildung und den meist täglichen Kontakt mit Pflegebedürftigen in der Lage, eine fundierte fachliche Beurteilung über notwendige Maßnahmen abzugeben. Diese Tatsache findet allerdings in dem nun verabschiedeten Gesetz nur unzureichend Berücksichtigung. Außerdem bleibt vorerst unbestimmt, welche Leistungen Pflegefachpersonen letzten Endes eigenverantwortlich erbringen dürfen. Dies wird der zukünftigen Ausgestaltung des Leistungskatalogs überlassen. Eine wirkliche Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Pflegefachkräften wird auf solche Weise nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung erzielt“, so Kern.

Auch die durch den Gesetzesnamen versprochene Entbürokratisierung vermisst der bad e.V. im verabschiedeten Beschluss. „Wir nehmen zur Kenntnis, dass bestimmte Regelungen zur tariflichen Entlohnung aber auch zur Vermeidung künftiger Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst ein guter erster Ansatz sind. Woran es jedoch weiterhin mangelt, sind wirksame Regelungen im Gesetz, die zu einer deutlichen Verminderung des dokumentarischen Aufwands führen und somit zu einer eindeutigen Entlastung aller Pflegeeinrichtungen bei ihrer täglichen Arbeit beitragen“, bemängelt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.

„Wir verstehen das BEEP daher als Vorstufe weiterer Maßnahmen, die sehr zeitnah durch den Gesetzgeber beschlossen werden müssen. Der Bundesregierung liegen inzwischen die Arbeitsergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“, aber auch unsere Vorschläge zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung und zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in Deutschland vor. Nun zählt es, diese Vorschläge zeitnah und mit dem notwendigen Reformwillen umzusetzen“, so Kapp.

 

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e.V.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

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