Pressemeldung 07-2020

Corona-Testverordnung: bad e.V. fordert Refinanzierung der Personalkosten

Essen 27.10.2020

Ausdrücklich begrüßt der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. die Initiative des Bundesgesundheitsministers, mit der neuen Coronavirus-Testverordnung flächendeckend Antigen-Schnelltests in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege zu ermöglichen. Ein Erfolg darf nun jedoch nicht durch eine ungewisse Refinanzierung der anfallenden Personalkosten vereitelt werden. Hier bedarf es einer klaren Positionierung der Politik.

Die zum 15. Oktober 2020 in Kraft getretene Coronavirus-Testverordnung sieht nunmehr eine flächendeckende Testung in Pflegeeinrichtungen mit Antigen-Schnelltests (PoC-Antigen-Tests) vor. Auf Basis eines individuellen Testkonzeptes können stationäre Pflegeeinrichtungen bis zu 20 Tests je Bewohner und Monat, ambulante Einrichtungen bis zu 10 Tests je versorgtem Pflegebedürftigen und Monat beschaffen und nutzen. „Wir begrüßen diesen neuen Ansatz der Teststrategie des Bundesgesundheitsministers ausdrücklich und nehmen auch wahr, dass die zuständigen Stellen in den Bundesländern auf Hochtouren daran arbeiten, entsprechende Strukturen vor Ort zu schaffen“, so Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.

„Um einen Erfolg der Teststrategie nicht zu gefährden, muss die Politik sich jedoch so früh wie möglich und ausdrücklich zur vollständigen Refinanzierung der Teststrategie bekennen“, so Kapp weiter. „Leider sieht die Testverordnung selbst nur eine Refinanzierung der Sachkosten und dies begrenzt auf einen Betrag von 7€ je Test vor. Die Pflegeeinrichtungen müssen jedoch für die Testung eigenes Fachpersonal freistellen. Diese Pflegefachkräfte fehlen nicht nur an anderer Stelle, auch eine Refinanzierung der für die Testung anfallenden Personalkosten ist nicht sicher. Bei fehlender Refinanzierung wird sich jedoch keine Einrichtung längerfristig eine flächendeckende Testung erlauben können“, kritisiert Kapp.

„Hier bedarf es eines klaren Signals der Politik. Es muss nun schnell klargestellt werden, dass auch die mit der Testung anfallenden Personalkosten vollständig übernommen werden. Hierzu hat der Gesetzgeber bereits im Frühjahr den so genannten „Pflege-Rettungsschirm“ geschaffen, der eine Refinanzierung derartiger Mehrausgaben ermöglicht. Ebenso wäre eine Anpassung der Testverordnung selbst denkbar. In jedem Fall brauchen die Pflegeeinrichtungen jetzt Gewissheit durch eine eindeutige Positionierung der Politik und des GKV-Spitzenverbandes, sonst befürchten wir eine unzureichende Umsetzung der Antigen-Schnelltests und somit einen ausbleibenden Erfolg der Teststrategie“, so Andrea Kapp.

Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten

Pressemeldung 015-2026 – 29.04.2026

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz:
Bundesregierung beschließt sehenden Auges eine Unterfinanzierung für ambulante Pflegedienste!

Der bad e.V. zeigt sich tief besorgt über den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Referentenentwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Was als Maßnahme zur Stabilisierung der Beitragssätze gedacht ist, entpuppt sich für die ambulante Pflege …

Pressemeldung 014-2026 – 22.04.2026

bad e.V. zu Plänen der Bundesgesundheitsministerin:
Sparen auf Kosten der Schwächsten – das soll die Idee zur Reform der Pflegeversicherung sein?

Erste Details zu den geplanten Reformmaßnahmen in der Pflege sind durchgesickert. Wir verstehen: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird das Ministerium …

Pressemeldung 013-2026 – 16.04.2026

Wird die Pflege von der Politik überhaupt noch gesehen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat gestern, am 15.04.2026, im Gesundheitsausschuss des Bundestages den Entwurf eines Reformpakets zur finanziellen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgestellt. Auch „Pflege“ stand auf der Tagesordnung!

Zum Tagesordnungspunkt „Zukunftspakt Pflege“ blieb …

Pressemeldung 012-2026 – 02.04.2026

„Pflegedienste können nicht im Homeoffice pflegen“ – bad e.V. fordert Spritpreisentlastung über Direktauszahlungsmechanismus

Am 01.04.2026 sind die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die krisenbedingt gestiegene Tankkosten eindämmen sollen. Insbesondere wurden hierbei Preiserhöhungen an den Tankstellen auf einmal täglich beschränkt.

„Schon …

Nach oben