Kompetenter Ratgeber für Pflegebedürftige:
bad e.V. informiert, was Versicherte bei der Pflegeeinstufung beachten sollten
Essen, 21. April 2017. Für pflegebedürftige Menschen sieht die gesetzliche Pflegeversicherung eine Reihe von Ansprüchen vor. Bevor der einzelne Versicherte diese Leistungen jedoch beziehen kann, muss das Ausmaß seiner Pflegebedürftigkeit zunächst durch einen Gutachter – meistens ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der jeweiligen Krankenkasse (MDK) – festgestellt werden. Dieser untersucht bei einem Besuch, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und – wenn ja – welcher Pflegegrad dem Patienten zuerkannt wird. Die Höhe des Pflegegrads ist ausschlaggebend dafür, wie viele Leistungen der Patient erhält bzw. wie hoch diese Leistungen sind.
Viele Patienten und deren Angehörige haben dazu meist eine Reihe von Fragen: Wie genau läuft dieses Verfahren ab? Welche Unterlagen sollten bereit gehalten werden? Wie können ich bzw. mein Angehöriger dazu beitragen, dass der richtige Pflegegrad ermittelt wird? Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. hat deshalb einen Ratgeber verfasst, der über das Prozedere der Begutachtung informiert und dabei auch die Besonderheiten bei Erst- bzw. Höherstufungsbesuch herausarbeitet. Besonders hilfreich ist die Checkliste, die kompakt zusammenfasst, was der Versicherte zur Vorbereitung der Begutachtung tun sollte.
Die 56-seitige Broschüre kann zwar auch vom Endverbraucher direkt bestellt werden, ist aber eigentlich für Pflegeeinrichtungen konzipiert, die ihre Kunden bei der Begutachtung begleiten. Das Heft kann ab sofort in der bad-Bundesgeschäftsstelle bestellt werden und kostet für Verbandsmitglieder 2 €, für alle anderen Interessierten 5 € zzgl. Porto und Verpackung.
Bestellungen sind zu richten an
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Zweigertstr. 50
45130 Essen
info@bad-ev.de
Roland Musialek und Sebastian Froese:
Sie haben einen Pflegegrad beantragt? Der MDK kommt! Was nun?
Entspannt durch die Einstufung
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