Der spezielle „Mindestlohn in der Pflege“ wird regelmäßig erhöht. Bei den Pflegemindestlöhnen wird dabei weiterhin unterschieden, ob es sich bei der Pflegekraft um eine Hilfskraft, eine qualifizierte Hilfskraft oder eine Pflegefachkraft handelt.  Die verschiedenen Aspekte des Mindestlohns werden in diesem Merkblatt zusammengefasst und erläutert. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar, maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf.

Format: DIN A4
Umfang: 4 Seiten