Schon mehrfach wurde angekündigt, dass künftig nur noch vollelektronisch mit den Kassen abgerechnet werden kann.
Der geplante Termin ist der 01.10.2027!
Wenn dieses Datum gehalten wird, müssen Sie und Ihr Betrieb bis dahin alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben.
Kein Papier, kein DTA – nichts anderes als TI wird dann möglich sein.
Das gilt für fast alle abrechenbaren Leistungen nach SGB V und XI. Wer die TI dann nicht hat und nicht vollelektronisch abrechnen kann, kann gar nicht abrechnen.
Etwa 90.000 vollelektronische Abrechnungen sind bereits erfolgt – Anfang August 2026 wird die 100.000er-Grenze überschritten werden. Die Anzahl an Rückläufern wegen Fehlern geht sehr deutlich zurück – die Kinderkrankheiten des Systems sind zu großen Teilen überwunden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der notwendigen Vorbereitung!
Inhalte
- Was ist die TI und wie komme ich an die TI?
- Was ist die vollelektronische Abrechnung?
- Welche Voraussetzungen benötige ich, um vollelektronisch abrechnen zu können?
- Kann ich noch mit meinem Abrechnungsdienstleister zusammenarbeiten?
- Warum muss ich jetzt schon handeln – das dauert noch mehr als ein Jahr?
- Wer bezahlt die Kosten bzw. wie bekomme ich sie refinanziert?
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