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Alternative und innovative Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gewinnen in unserer heutigen Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft dient dabei dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen möglichst lange das Leben in einem gemeinsamen Haushalt sowie die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen außerhalb von vollstationären Einrichtungen zu ermöglichen.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen ist in den letzten Jahren ein erheblicher Zuwachs bei dieser Versorgungs- und Wohnform zu verzeichnen; die Betreuung oder der Betrieb einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gehören deshalb bereits jetzt zum Leistungsspektrum vieler ambulanter Pflegedienste.

Welche Anforderungen an Betreiber und an Pflegedienste, die eine Wohngemeinschaft in Sachsen-Anhalt versorgen, gestellt werden und was Pflegeeinrichtungen in jedem Fall beachten sollten, ist Gegenstand dieses Seminars.

Inhalte

  • Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (WG)?
  • Welche Förderungsmöglichkeiten bestehen auf Bundes-/Landesebene?
  • Voraussetzungen der Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI
  • Voraussetzungen des Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB XI
  • Wann unterliegt eine WG dem jeweiligen Landesheimgesetz?
  • Wie ist eine Wohngemeinschaft leistungsrechtlich einzuordnen?
  • Was ist bei der Gründung und dem Betrieb einer WG zu beachten?
  • Was sollten Pflegedienste beachten, die Bewohner einer WG pflegerisch versorgen?
  • Praxisbeispiele
  • Landesspezifika in Sachsen-Anhalt

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
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10.09.2024, 09.00 – 12.00 Uhr
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