Rue – Arbeitgeberverband private Pflegeeinrichtungen – bad e.V.

Nordrhein-Westfalen: Umsetzung des neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus 2027

16. Oktober|10:00

Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI unterliegen der sogenannten Tariftreuepflicht – und das nach den Plänen der Bundesregierung (PNOG) auch noch 2027.

Daraus folgt, dass sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte „tariflich“ entlohnen müssen. Neben der „Tarifbindung“ und der „Tarifanlehnung“ können sich die Pflegeeinrichtungen auch für die Einhaltung des regional üblichen Entlohnungsniveaus entscheiden.

Die Werte für das regional übliche Entlohnungsniveau in den einzelnen Bundesländern sind bis spätestens 30. September zu veröffentlichen. Per Gesetz sind die „Anwender des regional üblichen Entlohnungsniveaus“ verpflichtet, ihre beschäftigten Pflege- und Betreuungskräfte auf dieser Basis spätestens ab 1. Januar 2027 zu entlohnen.

Unser Seminar richtet sich an „Anwender des regional üblichen Entlohnungsniveaus“ und informiert über die konkreten, bundeslandspezifischen Änderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung für das Jahr 2027.

Gleichzeitig erhalten Sie Tipps zum Handlungsbedarf und zu den Entwicklungen in Ihrem Bundesland.

Allen Teilnehmenden stellen wir zudem die aktualisierte und überarbeite Fassung des bad-Excel-Tools zum Abgleich mit dem regional üblichen Entlohnungsniveaus 2027 zur Verfügung. Auf der Grundlage des bad-Tools können Sie einrichtungsindividuell das aktuelle und das zukünftige Entlohnungsniveau errechnen und mit dem regional üblichen Entlohnungsniveau 2027 abgleichen. Eine Einweisung in die praktische Nutzung erfolgt im Rahmen der Veranstaltung.

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64,00 € pro Person

Unser Termin

16.10.2026, 10.00 – 12.00 Uhr
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Details

Startdatum:
16. Oktober|10:00

Enddatum:
16. Oktober|10:00

Serien:
Regional übliches Entlohnungsniveau

Veranstaltungsort

GoToWebinar

Veranstalter

bad e.V.

Telefon:
0201-354001