Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben nach § 37b SGB V Anspruch auf SAPV. Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Daneben wurde bereits 2015 die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) in dir Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege aufgenommen.
Die Begleitung von Menschen auf dem letzten Lebensabschnitt stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen und gewinnt, gerade auch in der Pflege, immer mehr an Bedeutung.
Dennoch werden die Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung, wie in allen Bereichen der Pflege, immer komplizierter und herausfordernder. Vor Allem der 2023 in Kraft getretene, bundeseinheitliche Rahmenvertrag stellt die an der Palliativpflege Beteiligten vor mittelfristig kaum lösbare Probleme.
Diese Fortbildung soll einen Überblick zu Regelungen der ambulanten Palliativversorgung geben und über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien der einzelnen Angebote ambulanter Palliativversorgung für gesetzlich Krankenversicherte informieren.
Inhalte
- Gründe für die Neuausrichtung der Palliativmedizin
- Regelungen der Häusliche Krankenpflege Richtlinie (HKP-Richtlinie)
- Unterscheidung zwischen SAPV und AAPV
- Inhalte des bundeseinheitlichen Rahmenvertrages zur SAPV, insbesondere Anforderungen an das Personal
- Anforderungen an Leistungserbringer
Dozent
Lukas Krause, Rechtsanwalt
Referent Bayern und Baden-Württemberg
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
64,00 € pro Person
für Nichtmitglieder
84,00 € pro Person
Unsere Termine
10.10.2024, 10.00 – 11.30 Uhr
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20.11.2024, 10.00 – 11.30 Uhr
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09.12.2024, 10.00 – 11.30 Uhr
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