Verweigerungshaltung gefährdet unmittelbar die ambulante Pflege in Hamburg
Hamburg, 18.01.2023 Seit September 2022 erhalten alle Pflege- und Betreuungskräfte tariflich orientierte Löhne und Gehälter. Dies hat die Personalkosten in vielen Pflegeeinrichtungen massiv ansteigen lassen. Bereits zum 1. Februar 2023 sind die Löhne und Gehälter in vielen Fällen erneut zu steigern. Die fehlende Refinanzierung dieser Mehrkosten gefährdet Unternehmen, Arbeitsplätze und Pflegebedürftige gleichermaßen. Die Berufsverbände ZHP e. V. und bad e. V. fordern die Kostenträger auf, ihrer Pflicht zur Refinanzierung von tariflichen Löhnen nachzukommen!
“Pflegeeinrichtungen sind aktuell mit einem enormen Anstieg der betrieblichen Kosten konfrontiert. Die verpflichtende Zahlung tariflicher Entgelte, aber auch die anhaltend hohen Energie- und Spritpreise, belasten insbesondere die ambulanten Pflegedienste massiv. Während andere Branchen einfach die Preise erhöhen, müssen Pflegedienste ihre Vergütungen mit den Pflege- und Krankenkassen sowie den überörtlichen Sozialhilfeträgern verhandeln und vereinbaren”, fasst Joachim Wagner, Vorstand des ZHP e. V., die Ausgangssituation zusammen.
“Neue Vergütungen konnten bislang jedoch nicht vereinbart werden, da die Kostenträger sich weigern, diese offensichtlichen Kostensteigerungen anzuerkennen”, so Wagner weiter.
Pflegeunternehmen, die nicht an ein Tarifwerk gebunden sind, oder sich einem solchen anlehnen, sind gesetzlich verpflichtet, den Beschäftigten das durchschnittliche tarifliche Entgeltniveau zu zahlen. Da die Tarifbindung in Hamburg gering ausfällt, entlohnt der weit überwiegende Teil der ambulanten Pflegeunternehmen in Hamburg die Mitarbeitenden bereits seit dem 1. September 2022 auf Basis dieses durchschnittlichen tariflichen Entgeltniveaus.
“Die aktuelle Blockadehaltung gefährdet die gesamte ambulante Pflegeinfrastruktur in Hamburg”, ergänzt Thomas Seidel, Inhaber eines Pflegedienstes in Harburg und Landesvertreter des bad e. V. “Bereits die Kostensteigerungen zum September 2022 wurden bislang nur unzureichend refinanziert. Viele Unternehmer greifen aktuell auf Rücklagen zurück und sehen sich in ihrer Existenz gefährdet! Nunmehr die weiteren Kostensteigerungen zum Februar 2023 für diese Unternehmen gar nicht anerkennen zu wollen, und damit quasi eine “Nullrunde” anzubieten, ist blanker Hohn und wird viele Unternehmer zur Aufgabe zwingen. Am Ende verlieren hierbei nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Beschäftigten und die Pflegebedürftigen, die eine ambulante Versorgung zuhause wünschen.”, so Seidel weiter.
Aus Sicht der Berufsverbände ist ein schnelles Handeln geboten: Politik und Kostenträger müssen ihrer Verantwortung als Kosten- aber auch als Leistungsträger gerecht werden, und die notwendige Refinanzierung sicherstellen, um die pflegerische Infrastruktur in Hamburg zu erhalten und zu stärken!
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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